Hätte ich aber über einen Zeitpunkt sprechen müssen oder wollen, dann hätte ich sagen müssen, Herr Abgeordneter Maier, dass Sie in den Jahren vor 2000 mehrfach die Gelegenheit gehabt und ausgelassen haben, die Opferrechte in der StPO festzuschreiben. Aber das wollte ich eben nicht, sondern ich wollte sachlich bleiben.
Das Zweite ist Folgendes, Herr Abgeordneter: Wir arbeiten im Justizministerium derzeit an einem Projekt, durch das wir Opfern von Verbrechen und Geschädigten noch besser Hilfestellung geben können. Es schwebt uns der Grundgedanke vor, dass wir einen Fonds errichten und die Opfer, die finanzielle Schäden oder immaterielle Schäden erlitten haben und Schmerzensgeldansprüche stellen, aus diesem Fonds, soweit das möglich ist, entschädigen. Wir wollen also Vorauszahlungen leisten, und dieser Fonds hätte dann die Aufgabe, von den Schädigern, also von den Tätern, diese Beträge zurückzuverlangen.
Das überlegen wir derzeit – Sie hätten es schon früher machen können, aber Sie haben es nicht gemacht –, und das wird einen Effekt haben, den es bisher nicht gegeben hat, weil nämlich dann auch jene Verbrechensopfer eine Entschädigung erhalten werden, bei welchen die Täter flüchtig sind oder nicht gefunden werden können oder wieder ins Ausland zurückgekehrt sind oder überhaupt nicht festgestellt werden können oder vermögenslos sind. Das ist eine viel tiefer greifende Regelung. Dieses Projekt werden wir in Ruhe erarbeiten.
Ich werde das Projekt, weil es sich auch
um eine Frage der Bundesländer handelt, den Bundesländern vorlegen und ihnen
eine Zusammenarbeit anbieten, weil nach der Verfassung die Bundesländer auch
die Sozialleistungen in ihrer Generalkompetenz haben. Ohne die Bundesländer
wird das Projekt nicht realisierbar sein. Aber Sie können sicher sein: Das
Projekt besteht und wird sehr schnell vorangetrieben werden. Ich bin sehr
interessiert daran, dass die Bundesländer sehr bald sagen, ob sie in dieser
Frage mit uns zusammenarbeiten wollen oder nicht. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
11.54
Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer ist der nächste Redner. – Bitte.
11.54
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es handelt sich bei dieser Strafprozessreform um eine Jahrhundertreform – das wurde heute hier schon mehrfach betont –, und zwar nicht nur deshalb, weil damit ein besonders altes Gesetz novelliert wird, sondern auch deswegen, weil die Vorbereitungen dazu über viele Jahrzehnte gelaufen sind.
Herr Kollege Jarolim! Gerade deswegen, weil es eine so wichtige Materie ist und weil es über eine so lange Zeit Diskussionen in allen Fachkreisen darüber gegeben hat, bin ich besonders entsetzt über Ihre heutige Entgleisung in Ihrem Redebeitrag. Ich bin wirklich zutiefst enttäuscht über den aggressiven Stil, den Sie zunehmend in die bisher traditionell und aus gutem Grund sehr sachliche Atmosphäre, die bei Justizangelegenheiten bisher üblich war, hineinbringen.
Ich bin auch enttäuscht darüber, dass Sie es nicht der Mühe wert gefunden haben, sich auch inhaltlich auf sachlicher Ebene – gerade Sie, Herr Kollege Jarolim, als Justizsprecher der SPÖ – mit diesem Entwurf auseinander zu setzen, und es auch nicht geschafft haben, Ihre angebliche inhaltliche Kritik nachvollziehbar für das Hohe Haus, für die Zuhörer, für die Damen und Herren, die uns heute zuhören und zuschauen, zu formulieren und zu artikulieren.