Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 61

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überwacht stattfindet, um einen Informationsfluss hinaus zu anderen Komplizen, Hin­termännern und so weiter zu verhindern.

Ich glaube, dass hier letztlich eine sachgerechte Lösung gefunden wurde zwischen den wichtigen Interessen natürlich des Beschuldigten, aber auch den legitimen Interessen des Staates und seiner Bürger, damit Kriminalität und vor allem organisierte Krimina­lität, die leider im Steigen ist, effizient verhindert und auch entsprechend aufgeklärt werden kann. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Diesen Ausgleich, diesen Kompromiss zwischen den verschiedenen Bereichen haben wir in den Diskussionen, die durchaus sehr intensiv waren, gefunden. Jedes Gesetz, noch dazu eines, das so lange diskutiert und vorbereitet wird, ist letztlich ein Kom­promiss zwischen verschiedenen Interessen. Dieser Ausgleich ist sachgerecht und wird auch funktionieren, davon bin ich und davon sind wir von den Regierungs­frak­tionen überzeugt.

Daher werden wir diesem Quantensprung im strafgerichtlichen Vorverfahren auch heute gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.05

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


12.05

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Herr Minister Böhmdorfer, Sie haben durchaus Recht, wenn Sie sagen, Politik braucht ein Gewissen. Nur frage ich mich, wie dieses politische Gewissen wirkt, wenn Sie und auch mein Vorredner darauf hinwei­sen, dass es bei dieser Frage der Verteidigerrechte jetzt wieder eine Grauzone gibt, eine Grauzone, wo nicht klar definiert ist, wann ein Verteidiger bei polizeilichen Erhe­bungen endgültig ausgeschlossen werden kann. Das ist unser Problem, Herr Minister. Das ist auch unsere Gewissensfrage, die dazu führt, dass wir diese Ihre Vorlage ablehnen werden.

Wir sind dafür, dass es gerade in einem Bereich, wo es wirklich um Existenzfragen von Menschen geht, wo es wirklich auch um Grundrechte, um Menschenrechte geht, prä­zise, klare rechtliche Formulierungen gibt und nicht Auslegungsbereiche, Grauzonen und Ermessensfragen, die letztlich – das ist für mich das Entscheidende – von der ermittelnden Polizeibehörde dann ausgelegt werden.

Da wäre für mich der echte Sprung – ich rede absichtlich nicht von Quantensprüngen, denn physikalisch gesehen sind sie minimal –, da wäre für mich die echte Qualität, der echte Zuwachs an Rechtssicherheit, der echte Zuwachs auch an Menschen­rechts­mög­lichkeiten innerhalb einer strafprozessualen Angelegenheit gewährleistet und zu veran­kern gewesen.

Aber was machen Sie? – Im Gesetz definieren Sie nicht klar die Ausschlussgründe von Verteidigern im Vorverfahren, wenn die Polizei ermittelt, und auch eine Verordnung gibt es dazu nicht, sondern ein Erlass soll zwischen Ihnen und dem Innenministerium abge­sprochen werden, der diese sensible, diese heikle Angelegenheit und diese sehr schwierige Phase in der Erhebung dann letztlich regeln soll. Bei diesem Erlass lassen Sie es wieder offen und lassen Sie es wieder in den Händen der Polizei. Man kann das gar nicht genau und detailliert genug noch einmal darlegen, denn das ist der springende Punkt.

Mein Vorredner hat auch gesagt, gemessen wird die Qualität dieser gesetzlichen Neu­regelung des gerichtlichen Vorverfahrens und der StPO-Reform daran, wieweit in Zu­kunft Prozesse, die in der Vergangenheit zu Fehlverurteilungen geführt haben, nicht mehr möglich, also ausgeschlossen wären.

 


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