sollten sie Organe einer unabhängigen Rechtssprechung sein. Das ist jetzt durch das Weiterbestehen des Weisungsrechts nicht gewährleistet. Das ist natürlich nicht Gegenstand dieser gesetzlichen Regelung. Das ist eine politische Frage.
Wir hätten schon längst diese politische Frage sozusagen im Hinblick auf europäisches Niveau korrigieren können, denn Österreich ist wirklich ein Kuriosum, wenn man es charmant umschreibt, ist rückständig in der Frage der Stellung der Staatsanwaltschaft. Wenn wir eine starke dritte Gewalt haben wollen, eine starke Judikatur, dann brauchen wir auch eine weisungsunabhängige Staatsanwaltschaft. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Diese weisungsunabhängige Staatsanwaltschaft hat sich in anderen Ländern bereits alleine aus demokratiepolitischen Gründen sehr gut bewährt und wäre längst auch bei uns einzuführen.
Herr Minister, Sie selbst haben gesagt, Sie haben keine Weisungen erteilt. – Klar, wozu brauchen wir dann das Weisungsrecht? Sie selber liefern uns den besten Beweis dafür, dass das Weisungsrecht an sich völlig anachronistisch ist und sich längst überholt hat. Und ich sage es deshalb noch einmal, weil gerade in der Öffentlichkeit infolge des Weisungsrechts immer wieder der Verdacht aufkommen kann, dass sich Minister einmischen. Deswegen ist gerade ein weisungsunabhängiger Staatsanwalt die Nagelprobe, das Grundcharakteristikum eines vertrauensvollen Justizapparates, eines Justizapparates, der unabhängig arbeiten kann. Gewährleisten Sie dieses Grundvertrauen dadurch, dass Sie auf das Weisungsrecht verzichten! Das wäre wirklich unabdingbar notwendig, damit die Justiz als solche in der Bevölkerung wirklich als voll vertrauenswürdig gesehen wird.
Nun zum Schluss noch: Der Opferschutz ist wiederholt schon erwähnt worden als große Leistung bei dieser jetzigen Neuregelung. Ich darf noch einmal wiederholen, dass gerade beim Opferschutz besonders die Argumente der Opposition den Ausschlag dafür gegeben haben, dass sie in dieser umfangreichen Form berücksichtigt worden sind. Ich darf aber gleichzeitig anmerken, dass praktisch nicht gewährleistet ist, dass der Opferschutz auch in den Rechtsmitteln verankert wird. Es ist praktisch der Opferschutz ohne Auswirkungen auf die Rechtsmittel vorhanden. Außerdem fungiert praktisch nur der Rechtsanwalt als Prozessbegleiter und nicht eine Opferschutzeinrichtung. Es hätte auch ein Vertreter einer Opferschutzeinrichtung als begleitende Person in diesen Verhandlungen anwesend sein müssen, um die Situation für die Opfer psychologisch erträglicher zu gestalten. Darauf haben Sie leider verzichtet.
Sie haben auch die Vertrauensperson abgeschafft. Das ist auch ein psychologischer Faktor. Man sollte auch Vertrauenspersonen bei gerichtlichen Verhandlungen mit einbeziehen, das wurde leider von Ihnen auch nicht aufgenommen. Insofern gibt es für uns nicht nur verfassungsrechtliche, nicht nur politische Bedenken in weisungsrechtlicher Hinsicht, nicht nur vor allem Menschenrechtsbedenken – ich darf nur anmerken: Blutabnahme, Lockspitzelaspekte und Dauer des Polizeigewahrsams sind unserer Ansicht nach nicht menschenrechtskonform geregelt (Abg. Wittauer: Die sollen alle frei durch die Gegend laufen?) –, sondern es gibt bei uns auch grundsätzliche Bedenken, die dagegen sprechen, dass wir diese wesentliche rechtspolitische Neuerung mittragen, die, wenn es personell passt, endlich den konkreten Zustand verbessern und bei dieser gerichtlichen Vorverfahrensregelung endlich wieder rechtsstaatliche Verhältnisse in Österreich schaffen wird. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Wittauer: Gibt es die bei uns nicht?)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nochmalige Wortmeldung von Herrn Bundesminister. – Bitte.