Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 65

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Da die Redezeit des Herrn Justizministers jetzt 20 Minu­ten erreicht hat, greift jene Bestimmung Platz, dass zusätzliche Redezeiten den Oppo­sitionsparteien ebenfalls zusätzliche Redezeiten einräumen.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wittauer. – Bitte.

 


12.21

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die vorliegende Reform kann man schon als Meilenstein oder, wie es die Oppo­sition genannt hat, als Jahrhundertwerk, ich würde sagen, Meisterwerk, bezeichnen. Der Ausdruck „Reform“ ist fast zu wenig, weil es über hundert Jahre gedauert hat, nämlich seit 1873, bis man wieder Veränderungen in dem Gesetz gemacht hat. Man kann also dieser Regierung und Minister Böhmdorfer nicht vorwerfen, dass das ungenügend vorbereitet worden ist – das hat Kollege Jarolim gesagt –, sondern man hat sich sehr intensiv damit nicht nur auseinander gesetzt, sondern das war eine Sache, die dem Minister und der Regierung am Herzen gelegen ist.

Ich glaube, das Ergebnis kann sich sehen lassen. Natürlich wird es bei so einem großen Reformwerk immer Kritik geben, auch von unserer Seite. Wir haben eine ganz intensive Diskussion innerhalb der Partei gehabt, und es war nicht unbedingt immer so, dass alle gleicher Meinung waren, sondern da wurden unterschiedliche Meinungen ausgetauscht, und man ist schlussendlich zu einem Ergebnis gekommen. Viele Bereiche wurden eben entsprechend geregelt.

Uns Freiheitlichen ist es im Wesentlichen schon um den Opferschutz gegangen. Das war jahrelang immer unser Thema. Der Opferschutz ist jetzt geregelt. Und ich glaube, dass man stolz sein kann, dass man dort nicht nur in einem Bereich Ergebnisse erzielt hat, sondern auch im Vorverfahren. Für uns ist auch wesentlich, dass angesichts der Kriminalstatistik, die uns zeigt, dass die Kriminalitätsrate bei uns immer höher wird, die Polizei oder die Kriminalpolizei zusätzliche Möglichkeiten bekommt, um gegen diese Kriminalität vorzugehen.

Die Möglichkeit von verdeckten Ermittlungen gab es ja bisher nur bei Suchtgift­krimina­lität. Das wird jetzt auf alle Bereiche ausgedehnt. Und ich glaube, das ist schon ein Punkt, wo man sagen muss, das ist auch notwendig, um in Zukunft gegen die Krimina­lität, die auf uns zukommt, auch effizient etwas tun zu können.

Abschluss von Scheingeschäften: Die Zulässigkeit wird gesetzlich verankert, das heißt somit geregelt. Einsatz der DNA-Analyse: Das war bisher nur im Sicherheits­polizei­gesetz geregelt, das ist jetzt wirklich mit hineingenommen worden, wie auch viele andere Bereiche. Die Fahndung haben wir natürlich, die Identitätsfeststellung ist ein wesentlicher Punkt, den wir auch dabei haben.

Ich finde es etwas bedauerlich, wenn Abgeordnete Moser gesagt hat, die rechts­staatliche Ordnung gehöre wiederhergestellt. Das heißt: Vorher hat es sie nicht gege­ben? Vorher haben wir keine rechtsstaatliche Ordnung gehabt? Das war vielleicht etwas unglücklich formuliert, aber ich habe das so verstanden. Ich bitte Sie, das ge­rade im Parlament nicht zu sagen und somit an die Öffentlichkeit zu bringen, weil es einfach nicht stimmt.

Wir haben also ein Reformwerk, das wir mit den Gegenstimmen der Opposition um­setzen werden. Ich habe ja schon fast hin und wieder das Gefühl, wenn die Opposition nicht zustimmt, dann muss es ein gutes Gesetz sein, denn bei allen bisherigen guten Gesetzen hat die Opposition nicht zugestimmt. Bei jenen, mit denen wir uns etwas kritischer auseinander gesetzt haben, haben wir eigentlich immer Applaus gehabt. Also ich muss sagen, es soll auch in Zukunft weiter so sein, dass diese ... (Zwischenruf des


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