Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 66

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Abg. Marizzi.) Nein, nein, das haben Sie nicht. Das stimmt ja nicht. Es wird sicher auch nicht aufgehoben, weil es überprüft worden ist.

Zum Entschließungsantrag, der im letzten Augenblick von Ihnen eingebracht worden ist: Der Minister hat gerade vor kurzem Stellung dazu bezogen und gesagt, wir werden in diesem Bereich etwas tun. Und dann kommen Sie mit dem Entschließungsantrag, als wäre das Ihre Idee. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.) Das ist doch eine lächerliche Geschichte! Und da sollen wir zustimmen, nur damit ihr mit dieser Sache hinaus­gehen könnt?! Das hat der Minister ganz klar gesagt, dass diese Opferrechte auch ge­rade gegenüber Unternehmungen geklärt werden. Und sie werden auch umgesetzt, davon bin ich überzeugt, weil Opferschutz uns immer wichtig war. (Abg. Dr. Jarolim: Seit 1998 gibt es das!) Das wurde am Sonntag auch ganz klar zum Aus­druck gebracht.

Wenn Sie jetzt einen Entschließungsantrag einbringen und sagen, das war unsere Idee, dann muss ich dem entgegenhalten, ihr habt jahre-, ja jahrzehntelang Zeit ge­habt, das zu machen. Damals habt ihr es verabsäumt. Wenn Sie jetzt auf einmal ge­scheiter sein wollen oder eben etwas von dem abkupfern, was vorher von Minister Böhmdorfer schon gesagt worden ist, dann muss ich sagen, das ist mir etwas zu wenig. Wir werden das selbstständig einbringen, gut vorbereitet, mit Inhalt und nicht einfach so auf die Schnelle. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist auch von politischem Gewissen gesprochen worden. Wir haben politisches Ge­wissen. Wir schauen die Dinge so an, dass wir in erster Linie Österreich und die Menschen im Vordergrund sehen, auch dieses Gesetz hat dieses Ziel. Es bringt deutliche Verbesserungen, es ist ein Reformwerk für die Zukunft, und mit diesem Reformwerk werden wir die nächsten Schritte, die der Minister schon erklärt hat, einleiten, bis der gesamte Prozess abgeschlossen ist.

Ich wünsche dir viel Erfolg dabei. Meine Unterstützung hast du! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.27

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


12.27

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wittauer hat gesagt, wir würden in unserem Entschließungsantrag öffentlichkeitsheischend das Unterneh­merstrafrecht fordern. – Ich sage Ihnen, ich habe schon bei der Beschlussfassung des Sexualstrafrechtes darauf hingewiesen, dass diesbezüglich etwas geändert gehört. Wir haben im Justizausschuss die Debatte auch darüber geführt. Es ist ja von den Regie­rungsparteien erklärt worden, dass in diesem Jahr noch entsprechende Vorlagen kommen werden. Seit 1998 gibt es im Justizministerium ja Vorlagen. Ich wäre froh, auch im Interesse der Opfer – das soll ja unser hauptsächliches Interesse sein –, wenn dieses Strafrecht dann beschlossen würde, und zwar, wenn möglich, konsensual. Das wäre meiner Meinung nach das Ziel und nicht irgendwelche Urheberrechts­streitig­kei­ten, die hier geführt werden, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn die Vorredner, Abgeordneter Wittauer und Kollege Donnerbauer – er ist jetzt, glaube ich, nicht im Saal –, bei dieser Reform von einem Meilenstein gesprochen ha­ben, dann sage ich: Ja, diese Reform hätte ein Meilenstein werden können. Und es ist be­dauerlich, dass diese Jahrhundertreform nicht dem entspricht, was wir uns vor­stellen, und somit nicht zu einem Konsens geführt hat. Es wäre nämlich möglich


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