gewesen, Herr Bundesminister. Das ist wirklich bedauerlich. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Das Ergebnis ist nämlich ein in sich widersprüchliches und rechtsstaatlich bedenkliches Pamphlet. Nach einer hoffnungsvollen guten Startposition, Herr Abgeordneter Wittauer, ist auf dem Weg zur Beschlussfassung der Entwurf verwässert worden, um als Zielpunkt wahltaktisch knapp vor den Landtagswahlen ein abruptes und klägliches Ende zu finden.
Dabei hat ja alles gut angefangen, Herr Wittauer. Es hätte gut angefangen. Wir haben 1998 unter Justizminister Michalek schon ein wunderbares Reformkonzept – ausgearbeitet von Herrn Dr. Pleischl – vorgelegt. Im Zuge der Beratungen, wo es vor allen Dingen darum gegangen wäre, einen rechtlichen Gesamtzusammenhang herzustellen, die rechtliche Gesamtverantwortung der Staatsanwaltschaft für den gesamten Zeitraum des Vorverfahrens, verstärkte Opferschutzrechte, aber auch verbesserte Verfahrensrechte für Beschuldigte festzulegen, wurden dann Abänderungsanträge eingebracht und, und, und, denen wir dann in dieser Form nicht zustimmen konnten.
Zur Staatsanwaltschaft: Das ist ja, wie ich meine, heute auch immer wieder diskutiert worden.
Die Staatsanwaltschaft hat sich funktionell von einer selektierenden und antragstellenden Behörde hin zur – im Rahmen der Diversion – sanktionierenden und in naher Zukunft weiters zur koordinierenden und die Polizei kontrollierenden Behörde entwickelt. Das sagt auch die Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte in ihrem Positionspapier vom Dezember 2003.
So werden bereits jetzt von der Staatsanwaltschaft weitaus mehr endgültige Entscheidungen in Strafsachen als von den Gerichten getroffen. Bereits im ersten Jahr der Diversion wurden nur mehr 22 Prozent der Fälle angeklagt; nur jeder fünfte Straffall wird daher vom Gericht entschieden.
Nach weiteren Angaben der Vereinigung
Österreichischer Staatsanwälte werden beinahe ebenso viele Fälle – bei
Bejahung der Strafbarkeit – von den Staatsanwälten diversionell
erledigt. – Das ist ein geändertes Rechtsverhältnis, sehr geehrte Damen
und Herren, und diesem geänderten Rechtsverhältnis muss Rechnung getragen werden.
(Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Es war wiederum die SPÖ, die bereits im Jahre 2000 einen Antrag auf Verfassungsänderung gestellt hat: Die für die Tätigkeit der Staatsanwälte notwendige Kontrolle und Weisungshierarchie sollten eine rechtliche und keine politische sein.
Die rechtliche Kontrolle der StaatsanwältInnen sollte durch das interne Weisungsrecht, dem Pendant zum Instanzenzug bei Gericht, gewährleistet werden. Daher hat die SPÖ – im Einklang mit der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte – den Wechsel der Weisungsspitze vom Regierungsmitglied Justizminister zum ausgewiesenen und unabhängigen Justizorgan – Generalprokurator oder Bundesstaatsanwalt – vorgesehen. Das wäre gut und wichtig gewesen. (Beifall bei der SPÖ.)
Eine derartige als Justizorgan ausgewiesene Weisungsspitze wäre dem Parlament gegenüber verantwortlich und über jeden Zweifel unsachlich motivierten Handelns erhaben. Das wäre ein rechtspolitischer Schachzug gewesen, der auf allen Seiten nur GewinnerInnen (Abg. Neudeck: Gewinner auch?) gebracht hätte; davon sind wir überzeugt.
Noch einmal zitiere ich jetzt aus diesem Positionspapier der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte, in dem es heißt – und immer wieder hat sich das durch die Diskussion bei den Expertenhearings, bei den Beratungen, gezogen –: Gerechtigkeit