zu üben ist in der neuen Rolle der Staatsanwälte kein Problem; die Darstellung des gesetzestreuen Handelns wird es hingegen immer mehr.
Versäumnisse der schwarz-blauen
Abgeordneten in diesen Bereichen sind festzustellen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch:
Das ist nicht wahr! – Weiterer Zwischenruf bei den Freiheitlichen.) Sie,
Herr Minister Böhmdorfer, diskreditieren einen ganzen Berufsstand: eben durch
Ihr Beharren und Verharren auf einem erkennbaren politischen Weisungsrecht der
Staatsanwaltschaft gegenüber, und damit entziehen Sie der Staatsanwaltschaft
die Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung. (Ruf bei den Freiheitlichen: Das ist
eine Aschermittwoch-Rede!) – Dass auch ÖVP-Justizsprecherin Maria
Fekter kein Problem mit Weisungen des Justizministers hat, setzt dem Ganzen
sozusagen noch die Krone auf! (Zwischenrufe bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
Frau Fekter bezeichnete den Vorschlag der
SPÖ – dieser wurde gemeinsam mit der Richtervereinigung gemacht – auf
Übertragung des Weisungsrechtes an einen unabhängigen Generalprokurator oder
an den Bundesstaatsanwalt als rechtspolitischen Rückschritt. (Abg. Dr. Fekter:
Rechtswidrige Weisungen hat es immer unter sozialistischen Justizministern
gegeben!)
Frau Fekter, ich frage Sie daher jetzt: Ist politische Justiz für Sie ein rechtsstaatlicher Fortschritt?! (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Lassen Sie mich weiter ausführen, was für mich noch ein Problem in dieser Regierungsvorlage ist, nämlich diese so genannten clamorosen Fälle. (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie Gegenrufe von Abgeordneten der SPÖ. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)
Es wurde ein System unterbrochen, nämlich dass der Staatsanwalt Herr des Verfahrens sein soll. Und dann macht man es so – ich glaube, auf Vorschlag von Frau Kollegin Partik-Pablé –, dass „clamorose Fälle“ gesondert zu behandeln sind. Jetzt bestimmt der Staatsanwalt, der weisungsgebunden ist, was ein clamoroser Fall ist, und dann kommt das Ganze wieder zum Untersuchungsrichter. Das ist wahrlich keine saubere Lösung, sehr geehrte Damen und Herren von ÖVP und FPÖ! (Beifall bei der SPÖ. – Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Dazu, was ein „clamoroser Fall“ ist, sagte Herr Bundesminister Böhmdorfer dem „Standard“ gegenüber: Das müssen die Medien entscheiden! – Dazu kann ich nur sagen: Na dann gute Nacht, Österreich! (Abg. Neudeck: Wass Sie da daherreden! Das darf doch nicht wahr sein ...!) Der Justizminister überlässt uns der Medienjustiz. – Jede/jeder soll sich hier einen Reim darauf machen. Ich bin jedenfalls nicht dafür, dass wir in die Bundesverfassung sozusagen eine vierte Gewalt einführen; dann müsste man das anders machen. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Böhmdorfer.) – Wenn Sie das nicht gesagt haben, dann können Sie das ja noch klarstellen.
Das nächste große Problem bei dieser Reform
ist – das hat auch Standesvertreter Schröder einige Male
ausgeführt –, dass nach Meinung der Standesvertreter zu wenig Staatsanwälte
bereitgestellt werden, um diese Reform wirklich durchsetzen zu können. Die
Ansichten bezüglich benötigter Personalressourcen divergieren zwischen 55 und
200 Personalplanstellen; das ist schon ein mehr als großer
Unterschied. – Jedenfalls müsste man sich noch einmal Gedanken darüber machen,
dass es wahrscheinlich mehr Planstellen sein müssen, wenn im
Jahre 2008 diese Reform dann umgesetzt werden wird. (Beifall bei der
SPÖ.)
Folgendes, sehr geehrte Damen und Herren, soll nicht eintreten – was aber Standesvertreter Schröder befürchtet –: dass eben im Zusammenhang mit der Reform des Strafprozesses die Befürchtung besteht, dass es durch die Übermacht des Exekutivorgans Polizei zu einer Art Polizeistaat kommen könnte. Das hoffen wir ja nicht, und