Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 70

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Zum Thema Weisungsrecht möchte ich auch noch eine kleine Bemerkung machen: Das Weisungsrecht ist keine Frage der Strafprozessordnung! Das wurde Ihnen heute wiederholte Male gesagt, Frau Kollegin Wurm.

Und folgenden Hinweis muss ich jetzt anbringen, damit das klar ist: Mir ist kein Fall einer öffentlich diskutierten Weisung dieses Bundesministers beziehungsweise des vor­hergehenden Justizministers bekannt, jedoch sind mir sehr, sehr viele Weisungen in Erinnerung, die von einem gewissen Minister Broda gekommen sind, was ja auch öffentlich diskutiert wurde. Da holt Sie die Geschichte ein, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ! (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und ÖVP. – Abg. Dr. Stummvoll: Wie der Schelm denkt!) – Ja, so ähnlich würde ich das auch interpretieren.

Diese Strafprozessreform ist tatsächlich ein großer Wurf, ist tatsächlich ein großes Werk – und das können Sie von der SPÖ hier nicht krankreden. Diese Strafpro­zess­reform setzt auch viele neue Schwerpunkte.

Ich möchte mich nun mit dem Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei näher auseinander setzen – auch eine Frage, die der Opposition offensichtlich sehr un­ter den Nägeln brennt, denn da kommt bei Ihnen geradezu reflexartig Angst vor zuviel Polizeigewalt durch. Ich frage Sie: Wollen Sie tatsächlich, dass noch weniger Fälle als in der Vergangenheit aufgeklärt werden, oder wollen Sie, dass der Rechtsstaat zum Durchbruch kommt? So einfach ist die Frage; und die können Sie ja dann auch richtig beantworten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Der Grundsatz der richterlichen Ermittlungen, wie er im jetzigen Recht verankert wurde, war in Wirklichkeit nie richtig umgesetzt. In der Praxis haben schon bisher Polizei und Gendarmerie für die Staatsanwaltschaft Beweise geliefert, die dann zur Anklage geführt haben oder eben auch nicht.

Die Tätigkeit der Exekutive war aber bisher nicht speziell geregelt. Daher ist es Ziel dieser Strafprozessreform, das gesamte Vorverfahren vor der Anklageerhebung bei Aufklärung einer Straftat rechtlich zu determinieren.

Es geht um die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, der Gerichte, aber vor allem auch um die Rolle der kriminalpolizeilichen Erhebungen, die hier nunmehr ausdrücklich im Ge­setz festgelegt wird, wobei klargestellt ist, dass es sich dabei um eine Wahrnehmung von Aufgaben der Strafrechtspflege handelt; genauso, wie auch die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Rechtspflege erfolgt, damit eben der Rechtszug nicht zu den Unabhängigen Verwaltungssenaten, sondern zu den Gerichten sicher­gestellt ist. Wir halten das für außerordentlich wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wenn wir uns die Erhebungen vor Augen führen, sehen wir, dass vorgesehen ist, dass die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei im Einvernehmen durch­zuführen sind. Dabei stehen der Polizei alle herkömmlichen Ermittlungsmethoden zur Verfügung.

Ich sage noch einmal: Es geht hier nicht um mehr Polizeirechte, es geht hier nicht um ungerechtfertigte Polizeirechte, sondern es geht darum, sozusagen Waffengleichheit mit den Tätern herzustellen. Die Täter haben die Vergangenheit in den letzten Jahren auch nicht verschlafen und nützen alle Möglichkeiten, die das moderne Leben heute bietet. Daher ist es nur allzu selbstverständlich, dass wir diese Möglichkeiten auch der Exekutive, auch der Kriminalpolizei zur Verfügung stellen müssen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Es sollte doch im Interesse von uns allen sein, dass möglichst viele Straftaten tatsächlich aufgeklärt werden.

 


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