Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 72

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rechtfertigt sind. Und das ist wirklich schade! (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

12.47

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


12.48

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident, ich wünsche Ihnen eine bessere Stimme, Sie werden ja eine solche in den nächsten Wochen noch brauchen können; also vielleicht finden Sie Entlastung im Präsidium.

Zum Thema. Ich möchte dort beginnen, wo Kollege Mainoni – das ist jetzt schon einige Zeit her – einen gar nicht unwichtigen Satz gesagt hat. (Ruf bei der SPÖ: Das kann nicht sein!) Kollege Mainoni meinte, man kann Gesetze nicht so konstruieren, dass Missbrauch völlig abgestellt werden kann. – Und da hat er Recht.

Ich würde nur bitten, Herr Bundesminister Böhmdorfer, dass wir uns auch in Fragen der Sozialgesetzgebung beispielsweise darüber einig sein können, dass Sozialgesetze auch nicht so konstruiert werden können, dass jeder Missbrauch ausgeschlossen wer­den kann. Manchmal hat man den Eindruck – und das betrifft nicht nur die letzten Jahre, damit Sie nicht gleich in eine Erregung verfallen, die der Sache unangemessen wäre –, dass seit acht, neun oder zehn Jahren Sozialgesetze prinzipiell, wenn sie neu angegangen werden, nur mehr in Richtung Missbrauchsverhinderung konzipiert wer­den. Das wäre, um mit dem Kollegen Mainoni zu sprechen, ein falsch konstruiertes Gesetz.

Ich möchte noch einen zweiten sozialen Aspekt, der dann schon zum Thema hinführt, erörtern. Das Zweite, Herr Bundesminister, was uns auch sehr weh tut, ist nicht nur sozusagen die Abschaffung der Vertrauenspersonen, sondern auch die Möglichkeit, dass man sich innerhalb der ersten 48 Stunden nach der Festnahme nicht nur einen Verteidiger organisiert – das ist ist schon gut –, sondern dass man auch, wie wir mei­nen, Verfahrenshilfe hätte vorsehen sollen. Das wäre unserer Ansicht nach unabding­bar gewesen. – Aber leider ist das nicht der Fall.

Aber der eigentliche Punkt meines Redebeitrags, Herr Bundesminister, ist das Thema, das jetzt in allen Debattenbeiträgen hin und her schwirrt, nämlich die Frage: Weisung – braucht es sie, gibt es sie? Oder gibt es etwas, was in den Jahren entstanden ist, in denen sich auch das Verhältnis zwischen Recht und Politik etwas differenziert und ent­wickelt hat, sozusagen viele Zwischenstufen und Nuancen, die eine formelle Weisung eigentlich überflüssig machen?

Von dem Punkt, an dem man weiß, was der Minister denkt, dass der zuständige Minis­ter die Augenbrauen runzelt oder zu einem Hörer greift, um einen Staatsanwalt oder eine Behörde zu kontaktieren, bis hin zu einer formellen Weisung ist es ein weiter Weg. Wenn Sie, Herr Bundesminister, gesagt haben: Wir diskutieren das aus!, dann, muss ich sagen, glaube ich Ihnen das gerne. Aber ausdiskutieren – Sie sehen das an mir –, das braucht auch manchmal eine Körperhaltung. Und wenn man merkt und spürt, dass dem Minister etwas nicht gefällt, dann wird man vielleicht, auch wenn man um seine Karriere und sein Fortkommen besorgt ist, anders reagieren. Man wird es vielleicht nicht einmal bewusst so wahrnehmen, aber man wird darauf reagieren, und das kann manchmal schon ausreichen.

Dann gibt es aber noch etwas, und das betrifft speziell Sie; da will ich mich auch nicht verschweigen, Herr Bundesminister! Das ist ein Zug an Ihnen, der auf der einen Seite durchaus sympathisch, aber auf der anderen Seite extrem problematisch ist. So wie Sie es auch im Parlament machen: Sie stellen sich her – gefällt mir, sympathisch! –, der Minister reagiert auf Abgeordnete, und das mehrmals, okay. Dann jedoch gibt es


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