ich auch schon für problematisch hielte –, sondern gegenüber dem Herrn Schlingensief, und da wird es vollends schief. Da frägt man sich, Herr Bundesminister, ob Ihr Engagement – Ihr diskursives Engagement, das ich Ihnen nicht nehmen möchte und das ich gut finde, das gefällt mir – in solchen Punkten, und wenn Sie mit einer Behörde etwas zu tun haben, nicht manchmal auch den Vertretern der Behörde – und das sind Personen, das sind Menschen genauso gut wie Sie und wie ich – den Eindruck vermittelten: Hallo, der Bundesminister ist sehr interessiert an dieser Causa, aber ganz offensichtlich nur an der Causa Schlingensief, nicht an der Causa Windholz!
Jetzt möchte ich nicht darauf eingehen, dass Sie als Rechtsvertreter – da waren Sie noch nicht Justizminister – natürlich auch schon vorher in Verfahren Anzeige erstattet haben, wenn es genau um diese Dinge, „Unsere Ehre heißt Treue“, gegangen ist. Das ist nicht der Punkt, sondern der Punkt ist: Man merkt in bestimmten Situationen – und das gab es nicht nur in diesem einen Fall, aber ich habe es deshalb detailliert geschildert –, dass von der formellen Weisung bis hin zum Augenrunzeln eines Ministers oder zu dem Punkt, dass er zu einem Hörer greift und nicht eine Behörde, sondern irgendjemanden anruft, um sein besonderes Interesse zu dokumentieren, eine bunte Palette von möglichen Variationen von Einmischungen eines Ministers, von Haltungen eines Ministers sichtbar wird.
Auch zwischen Haltung und Einmischung besteht ein Unterschied. Mir persönlich ist seither in dieser Qualität kein Vorfall mehr bekannt, aber Sie erinnern sich, Herr Bundesminister: Am Anfang, in den ersten ein oder zwei Jahren, bis zu Ihren Sagern von wegen Opposition, hat es genügend Notwendigkeit gegeben, dass wir Ihr Wirken sehr aufmerksam verfolgt haben.
Der Punkt ist: Wenn Sie jetzt in dieser ganz wichtigen Causa – da möchte ich Ihr Engagement und vor allem das der Beamten Ihres Ressorts überhaupt nicht bestreiten, und ich bin ja auch froh über viele Teile, die in dieser Reform enthalten sind, aber wenn wir hier noch einmal in aller Öffentlichkeit wiederholen, dass es in einigen Punkten verfassungsrechtliche Bedenken gibt, und dann gesagt wird, dann geht’s eben zum Verfassungsgerichtshof und wir schauen uns das an, und wenn nicht darauf eingegangen wird, dass wir innerhalb einer zu definierenden Frist möglicherweise gut daran täten, jene Punkte noch zu eliminieren, die nicht nur nach Ansicht der Opposition verfassungsrechtlich problematisch sind – das nicht wollen, dann lässt das zweifeln. Dann können Sie – um auf einen wesentlichen Punkt dieser Bedenken einzugehen – noch hundertmal erklären, Herr Bundesminister: Ich diskutiere solche Sachen aus. Das sind Sie nicht alleine, Sie sind auch ein Minister mit Standpunkten – das ist prinzipiell noch nichts Schlechtes –, aber mit Standpunkten, die manchmal allzu deutlich in Fällen sichtbar werden, in denen Sie sich als Bundesminister zumindest besser verschweigen sollten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Das war einer der Punkte, und jetzt nenne ich noch diese Broschüre. (Der Redner hält eine Broschüre mit der Überschrift „Strafprozessreformgesetz“ in die Höhe.) Ich weiß ja nicht, wie wir zur Ehre dieser Broschüre gekommen sind, aber eines sage ich Ihnen schon, Herr Minister: Wir hatten im Rahmen der parlamentarischen Debatte Möglichkeiten und Rechte, von denen wir auch Gebrauch gemacht haben: ein Minderheitsbericht, natürlich ein Ausschussbericht, eine abweichende Stellungnahme. Dann kommt aber der Minister und sagt: Das ist mir alles Wurscht, jetzt sage ich euch noch einmal etwas.
In dieser Form geht das meiner Meinung nach nicht. Ich weiß nicht, wie wir zu dieser Broschüre gekommen sind. Das parlamentarische Verfahren ist mit der ... (Abg. Dr. Fekter: Eine Dienstleistung des Justizressorts! – Abg. Dr. Stummvoll: Service!) – Das ist kein Service. Es ist eine Stellungnahme enthalten zu dem, was die Opposition auch im Minderheitsbericht und in der abweichenden Stellungnahme geäußert hat.