13.16
Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist immer wieder interessant für mich, wie solche Diskussionen geführt werden. Zum einen, Frau Kollegin Stadlbauer: Die Opferrechte haben natürlich auch nicht Sie und die SPÖ erfunden, sondern es war gerade die Opposition, die seit Jahren genau deswegen auch die StPO-Reform vorbereitet hat, um die Opferrechte endlich zu regeln. Das muss hier ganz deutlich gesagt werden. (Abg. Mag. Weinzinger: Die Opposition, ja! – Abg. Dr. Lichtenberger: Richtig gesagt!)
Frau
Kollegin, Folgendes möchte ich schon sagen: Bei dem, was Sie zur kontradiktorischen
Vernehmung und zum Schutz des Opfers bei Aussagen erwähnt haben, waren Sie
mitten in der Gerichtsverhandlung. Wofür aber die StPO sozusagen die Regelung
vornimmt, ist das Vorverfahren. Darum geht es, und da gibt es auch einige klare
Regelungen. Frau Kollegin, da sind Sie nicht ganz auf dem Laufenden. Ich
möchte das nur sagen, weil Sie auch da in Wirklichkeit weit daneben liegen. (Abg.
Jakob Auer: Er ist noch böser! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Meine
Damen und Herren! Seit Jahrzehnten wird über die Einführung einer neuen
Strafprozessordnung diskutiert, als das, wenn man so will, Regulativ für die
Spielregeln zwischen Exekutive, Staatsanwalt und Gericht. Das ist immer
ein ... (Abg. Dr. Puswald: Und der Anwalt? Spielt der
keine Rolle?) – Der Anwalt spielt natürlich dann eine Rolle, wenn Sie
dabei sind, Herr Kollege. Das wissen wir ohnehin, Sie sind ganz besonders
wichtig. Das wissen wir in der Zwischenzeit alle: Sie sind besonders wichtig! (Abg.
Dr. Puswald: Aber Sie haben vergessen, dass er eine Rolle spielt!)
Meine
Damen und Herren! Das heißt, es ist eine gesellschaftspolitische Frage: Wie
regeln wir das, und was stellt die Gesellschaft unter Sanktion? Welches
Verhalten wollen wir bei Gericht geahndet wissen, und wie ist das Verfahren?
Wie sind die Spielregeln, dass wir dieses Verhalten ahnden? – Seit 1873
gibt es eine Strafprozessordnung, die wir endlich auf neue und moderne Füße
stellen wollen. (Abg. Dr. Puswald: 1975 – entscheidende
Novelle!) Herr Kollege!
Jetzt
denke ich, es müsste ja Konsens in dem Hause sein, dass wir uns wenigstens
darüber einig sind. Es hat eine über 70 Stunden währende Vorbereitung auf
diese Strafprozessreformgesetz-Novelle gegeben, und heute kommen solche Dinge
wie „Polizeistaat“ von der Opposition, es wird ganz salopp gesprochen:
25 000 Polizisten ... (Abg. Dr. Puswald: Der
Minister sagt das in einem Interview in der Zeitung!)
Herr
Kollege! Lassen Sie mich doch einmal ausreden und einen Gedanken zu Ende
führen! (Abg. Dr. Puswald: Das sagt er in der Zeitung!) Sie
sind mit Ihren Zwischenrufen die ganze Zeit so lästig, dass ich mich wirklich
ärgern muss! Ich möchte Sie sehr bitten: Hören Sie mir zu, so wie ich Ihnen
zuhöre, und diskutieren wir dann gemeinsam draußen in den Couloirs. Ich lade
Sie herzlich ein, okay? (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.) –
Der Herr Kollege ist besonders anfällig für Zwischenrufe und ist manchmal
besonders lästig – bei aller Wertschätzung, Herr Kollege! (Abg.
Dr. Puswald: Danke schön!)
Dann redet Frau Kollegin Wurm von „Polizeistaat“, von dem Umstand und der Tatsache ... (Abg. Mag. Wurm: Herr Schröder war das!) – Sie haben davon geredet, ich habe Ihnen ganz genau zugehört, das war niemand anderer, Frau Kollegin. (Abg. Mag. Wurm: Das war der Dr. Schröder!) 25 000 Polizisten, sagt Frau Kollegin Wurm, stehen lediglich 183 Staatsanwälten gegenüber. Gefehlt, Frau Kollegin, fünf, setzen! Es ist doch unerhört und ungeheuerlich, was für eine Ansicht Sie in dieser Frage haben! 183 Staatsanwälte sind in Wirklichkeit die Auftraggeber der Exekutive in der Strafprozessordnung und in der gesamten Strafgerichtspflege. Frau Kollegin Wurm, das müssten Sie eigentlich wissen, weil Sie auch da oder dort dem Unterausschuss