Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 81

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Männer!), möchte ich nun doch Herrn Abgeordneten Auer, der gerade versucht, mir den Rücken zuzudrehen, daran erinnern, was sich Herr Präsident Khol gestern ge­wünscht hat, und möchte deutlich zurückweisen, dass, wenn weibliche Personen am Rednerpult stehen, bevorzugt von Männern Zwischenrufe kommen, in denen die Intel­ligenz und das Verständnis in Abrede gestellt werden. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Im Übrigen würde ich meinen, dass das durchaus auch ein Thema für die Frauen in der ÖVP und der FPÖ wäre, denn ich fand es gestern eigentlich beschämend, welcher Geräuschpegel während der Ausführungen der Frau Außenministerin Ferrero am Schluss der Tagesordnung herrschte und dass es auch da der eigene Parteikollege Präsident Khol nicht für nötig erachtet hat, einzuschreiten und um etwas Ruhe zu ersuchen. (Abg. Großruck: Wollen Sie Präsidentin werden? – Abg. Silhavy: Sagen Sie auch etwas zum Kollegen Großruck! – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Groß­ruck.)

Wollen Sie jetzt den Gegenbeweis antreten, dass Herr Präsident Prinzhorn auch nicht einschreitet, wenn es Herr Präsident Khol nicht macht? Oder was soll das jetzt? (Abg. Silhavy: Er liefert den Beweis, dass er sich selbst disqualifiziert! – Weitere Zwischen­rufe bei ÖVP und SPÖ.) Ich würde ja gerne zum Thema kommen, Herr Abgeordneter Grillitsch von der ÖVP, wenn Ihre Zwischenrufer mich ließen, aber es freut mich, dass Sie meine Äußerungen bereits mit großem Interesse erwarten. Danke schön. (Ironi­sche Heiterkeit bei der ÖVP.)

Ich würde Herrn Abgeordnetem Miedl in einem Punkt ja glattweg Recht geben. Er hat – und das halte ich bemerkenswert für einen Vertreter einer Regierungspartei – gemeint, dass Opferrechte heute in dieser StPO-Novelle deutlich verankert sind, ist insbeson­dere dem jahrlangen Wirken der Opposition zu verdanken. Wenn sogar Sie als Regie­rungsvertreter das so sehen, schließe ich mich gerne an. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Ich glaube aber auch, dass es nur in zweiter Linie interessant ist, wem es denn jetzt zu verdanken ist, dass diese Opferrechte drinnen stehen – wobei ich auch glaube, dass wir uns alle dem Dank anschließen sollten, den Frau Abgeordnete Stadlbauer ins­besondere für das Engagement der Opferschutzeinrichtungen geäußert hat –, sondern dass es vielmehr wichtig ist, dass es diese Regelungen gibt. Ich freue mich auch, wenn Sie, Herr Minister, sich herstellen und sich ganz besonders wortreich für die Opfer­rechte stark machen, ich frage Sie aber schon, warum Sie dann bei den Opferrechten in dem Gesetz auf halbem oder dreiviertel Weg stehen geblieben sind, wenn Ihnen das so ein Anliegen ist. Warum machen Sie nicht Ernst mit dem, was Sie ankündigen und geben einem wirklich schlagkräftigen Opferschutz in dieser Novellierung Vorrang?

Lassen Sie mich auf zwei, drei Punkte dazu eingehen! Wir hatten bereits ein paar Mal einen Hinweis auf die Frage der schonenden Einvernahme von Opfern. Das wäre ja etwas, wovon ich glaube, dass man möglichst rasch einen Konsens herstellen können sollte – über alle Parteigrenzen hinweg. Faktum ist, dass es im Gesetz unbefriedigend geregelt wird, weil es nur für Opfer von Sexualdelikten oder für Opfer von Gewalt­delikten unter 14 Jahren gelten soll. Ich frage Sie – gerade auch Frau Abgeordnete Ach­leitner, die das ja indirekt durchaus angesprochen hat –, warum Sie das offen­sichtlich in dem Gesetz nicht wirklich inkludiert haben wollen, dass man bei Opfern über 14 Jahren, die Opfer von Gewaltdelikten sind, die nicht sexuellen Charakter haben, natürlich genauso eine schonende Einvernahme sicherstellen und eine zweite Trau­matisierung im Verfahren vermeiden sollte.

Da ist es ganz gleichgültig, ob das eine Frau ist, die Opfer von häuslicher Gewalt ist und derzeit nicht zwingend der schonenden Einvernahme unterliegt, oder ob das eine


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