alte Frau ist, die auf der Straße Opfer eines Raubüberfalls wird, die unter Umständen eine schwerste Traumatisierung erlitten haben kann. Auch der gestehen Sie das Recht auf eine schonende Einvernahme im Sinne der kontradiktorischen Vernehmung nicht zu.
Ich glaube, das ist ein Riesendefizit in dieser Novellierung und sollte eigentlich im Sinne eines effizienten Opferschutzes dringend nachgebessert werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ein zweiter Punkt: Sie erwähnen vollkommen zu Recht, dass wir eine große Errungenschaft dadurch erreichen, dass inzwischen Opfer von Gewaltdelikten Anspruch auf Prozessbegleitung, und zwar sowohl juristische als auch psychosoziale Prozessbegleitung, haben sollen. Allerdings ist in Ihrem Gesetz nicht explizit verankert, dass auch die zwingende Verpflichtung besteht, Opfer darüber zu informieren, dass sie diese Rechte haben. Der springende Punkt ist ja immer: Welche Rechte kann ich in Anspruch nehmen, wenn ich nicht weiß, dass ich sie habe, oder wenn ich nicht die Rechtsmittel habe, sie tatsächlich durchzusetzen?
Das gilt im Übrigen auch für den Fall der bereits angesprochenen Nichtigkeitsbeschwerde. Gerade da ist das Problem, dass insbesondere bei weiblichen Opfern von Gewalttaten die Gefahr der Bagatellisierung sehr groß ist und im Vorverfahren vielleicht die eine oder andere Beweismöglichkeit nicht aufgegriffen wird, sodass es zu einem Freispruch und keiner weiteren Strafverfolgung kommt. Und was hat das Opfer dann in der Hand? Nichts!
Die Nichtigkeitsbeschwerde war schon einmal im Entwurf, sodass Sie nicht sagen können, das haben Sie übersehen, das haben Sie nicht bedacht, das sei uns als Opposition zu spät eingefallen. Das war ja schon einmal im Entwurf, das haben Sie von den Regierungsparteien wieder herausgestrichen, weil Sie den Opfern dieses Rechtsmittel offensichtlich nicht in die Hand geben wollen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch auf zwei Bereiche zu sprechen kommen, die nicht direkt im Gesetz geregelt sind, aber sehr dringlich einer politischen Aktion bedürfen. Das eine ist die gelebte Praxis in Polizei, Exekutive und Justiz. Ich glaube, Herr Minister, hier wären von Ihrer Seite Maßnahmen im Bereich der Schulung, der Weiterbildung der zuständigen Beamten und Beamtinnen notwendig, um sicherzustellen, dass der Umgang mit Opfern in allen Instanzen deutlich verbessert und vor allem auch deutlich geschlechtssensibel ausgebaut wird. Die Frage ist ja immer: Wie wird mit einem Opfer im Verfahren umgegangen? Wird es ein bisschen abschätzig behandelt? Nimmt man es nicht ganz ernst? Werden gar – und auch da wissen wir, dass es Fälle gibt – Drohungen, die gegen ein Opfer von Gewalt schon ausgestoßen wurden, nicht weiter verfolgt oder ernst genommen? Das ist der klassische Fall einer Ehefrau, die verprügelt wurde, wo es dann heißt: Wenn du zur Polizei gehst, bring ich dich um! Oft wird das nicht ernst genug genommen, der Täter nicht in U-Haft genommen, und es passiert vielleicht Schlimmeres.
Der zweite Bereich, den ich Ihnen ganz besonders ans Herz legen möchte – dafür sind nicht nur Sie alleine zuständig, Herr Minister, sondern auch Ihr Kollege Strasser –, ist die Frage des ZeugInnenschutzes und der Verfolgungsmöglichkeit von Frauenhandel.
Es gibt da ein ungelöstes Problem, wir haben ganz eindeutig Opfer vor uns, die derzeit keinerlei Schutz genießen, die – im Gegenteil! – sogar bestraft werden, wenn sie ein Delikt zur Anzeige bringen, obwohl es uns ja ein Anliegen wäre, dass wir dieses Delikt verfolgen können. Aber wenn man Opfer von Zwangsprostitution und Frauenhandel möglichst rasch abschiebt, ohne ihnen auch nur eine ZeugInnenaussage zu ermöglichen oder gar einen Aufenthaltstitel zu genehmigen, damit sie das Verfahren hier abwarten können, geschweige denn humanitären Aufenthalt zu gewähren auf Grund