Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 83

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der Notlage, in die sie normalerweise durch die Zwangsprostitution geraten sind, dann kann man nicht erwarten, dass man den Frauenhandel auch nur irgendwie bekämpfen kann.

Da, habe ich das Gefühl, haben mehrere zuständige Ministerien mindestens zwei blinde Augen für das Problem. Ich kann es Ihnen daher nur um so dringlicher ans Herz legen. Opferschutz ist noch lange kein Thema, das wir gut abgearbeitet und gut erle­digt hätten. Es gibt viele Bereiche, die defizitär sind, wo eine dringende Nachbesserung erforderlich ist. Auch da muss gelten: Mit dem Opferschutz sollte man nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag oder bis zum Jahr 2008 warten müssen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.30

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lichtenegger. – Bitte.

 


13.31

Abgeordneter Elmar Lichtenegger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Vorhin hat die Opposition gefragt, ob wir nicht gehört hätten, dass dieses Gesetz eventuell verfassungswidrig ist. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Wenn wir auf all das gehört hätten, was uns die Opposition im Laufe der Jahre gesagt hat, dann wären wir nicht besonders weit gekommen. (Abg. Mag. Becher: Dann wäre es bes­ser! – Abg. Stadlbauer: Sie hätten auf die richtigen Leute hören sollen! – Abg. Dr. Wittmann: Dann würde die Qualität der Gesetze stimmen!) Das sagt noch dazu auch kein Experte, aber wir gehen nicht davon aus, dass die Oppositionsparteien auch Expertisen erstellen können.

Mir kommt auch ein bisschen vor, das ist irgendwie ein Gesetz der verletzten Eitel­keiten. Gerade vorhin hat die Kollegin gesagt: Wir waren diejenigen, die die Opfer­rechte hineinreklamiert haben, wir waren diejenigen, die darauf hingewiesen haben. (Abg. Mag. Weinzinger: Der Kollege Miedl sagt das!) Wenn das alles zu Ihrer Zufrie­denheit geschehen ist, dann kann ich aber nicht verstehen, warum Sie heute sagen, dass Sie nicht mitstimmen können. (Abg. Stadlbauer: Wieder nicht richtig zugehört!) Also offensichtlich geht es gar nicht um die Inhalte, sondern es geht vielleicht um die Art und Weise. Vielleicht fühlen Sie sich nach außen hin zu wenig repräsentiert bei diesem Gesetz.

Ich würde sagen, das ist Parteipolitik auf Kosten einer Jahrhundertreform, die ja seit langem schon angestrebt wird, wie das wunderbar in diesem Dossier, für das ich mich noch bedanken möchte, beschrieben wird. (Der Redner hält eine Broschüre mit dem Titel „Strafprozessreformgesetz“ in die Höhe.) Seit 1974 versucht man ja schon, in diese Richtung neue Verfahrensregelungen gesetzlich zu regeln. (Beifall bei den Frei­heitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Vorverfahren hat eine besondere Bedeutung, wie Sie vielleicht wissen. Ich möch­te, da über Inhalte zu diesem Thema während des ganzen Tages nicht besonders viel gesprochen worden ist, ganz kurz sagen, wie wichtig die Vorverfahren sind. Im Jahr 2003 hat es rund 207 000 anhängige Strafverfahren bei Bezirksgerichten gege­ben, bei Landesgerichten rund 105 000. Davon sind rund 50 Prozent schon ohne Ein­schaltung des Gerichtes zu erledigen gewesen. Auf Grund dieser Zahlen sieht man eigentlich schon, dass die Grundlage dieses Gesetzes aus dem Jahre 1873 nicht mehr den modernen Anforderungen unserer Gesellschaft entsprechen kann.

Auch deswegen – da kann ich, glaube ich, für alle hier sprechen – ist es wichtig, dass wir das Gesetz in dieser Art und Weise, dass wir diese Reform, diese Neuregelung jetzt endlich beschließen können. Es ist ja, wie gesagt, schon lange diskutiert worden,


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