Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 84

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es hat schon viele Arbeitsgruppen gegeben. Vielleicht war inhaltlich nicht ausschließ­lich Minister Böhmdorfer dafür verantwortlich – es wäre vermessen von mir, das zu sagen, denn ich bin noch nicht so lange in diesem Haus –, aber offensichtlich hat es seiner Koordination und seiner Triebfeder bedurft, damit wir heute, an diesem Tag zu diesem Abschluss des Gesetzes kommen. Dafür möchte ich ihm ganz herzlich danken. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Erfahrung hat uns auch gezeigt, dass die Untersuchungsrichter nur wenig an eige­nen Ermittlungstätigkeiten leisten, sondern sie sind eigentlich viel mehr mit der De­legierung von Polizeierhebungen beschäftigt.

In diesem Gesetz – das wurde heute schon öfters angesprochen – werden die Rechte von Opfern und Beschuldigten geregelt. Die praktische Handhabe war ja immer schon auf ähnliche Art und Weise geregelt, sodass die Opfer ihre Rechte wahren konnten, aber das erste Mal sind sie jetzt quasi im Gesetz verankert und geregelt.

Was ist neu, was wird besser? – Es gibt eine einheitliche Verfahrensstruktur, das heißt, es werden die Verfahren erleichtert. In Summe ergeben sich auch wirtschaftliche Ersparnisse, weil viele Verfahren schneller gehen, mehr Verfahren in einem Jahr abgeschlossen werden können. Das steigert die Effizienz bei Ermittlungen und Ver­folgungen von Straftaten ganz wesentlich.

Es besteht in Zukunft auch verstärkt die Möglichkeit der verdeckten Ermittlung. Wir haben auch die Möglichkeit, eventuelle Scheingeschäfte, wie sie zum Beispiel auch bei Suchtmittelverkäufen abgewickelt werden, besser zu überwachen. Wir haben natürlich auch den Einsatz der DNA-Analyse in dieses Gesetz verpackt. Das sind modernste Techniken, sodass uns wahrscheinlich die Täter nicht mehr so schnell davonkommen, wenn man ganz genau feststellen kann, wer wie in eine Straftat verwickelt war.

Wir haben auch eine verbesserte Möglichkeit zur Observation. Wir haben auch ver­besserte Möglichkeiten der Fahndung, insbesondere auch die Verwendung von neuen Medien bei der Fahndung. (Abg. Parnigoni: Haben Sie das noch nicht gelesen? Das steht alles in dieser Broschüre drinnen!) – Da Sie die Broschüre bis jetzt noch nicht durchgelesen haben und deren Inhalt heute noch nicht sehr das Thema war, sehe ich mich bemüßigt, Ihnen das beizubringen, damit Sie vielleicht auch einmal den Inhalt dieser Broschüre kennen und nicht nur auf Eitelkeiten herumreiten. (Abg. Mag. Mai­noni: Parnigoni, du kannst das studieren! – Abg. Parnigoni: Danke!)

Wir haben durch dieses Gesetz auch verbesserte Datenverarbeitung. Das heißt, der Datenverbund zwischen Justiz und Sicherheitsbehörden funktioniert in Zukunft besser und die Effizienz wird natürlich enorm verbessert.

Über die Stärkung der Rechte von Opfern hat uns Kollegin Achleitner vorhin schon et­was erzählt und auch Kollegen der anderen Regierungspartei. Falls es noch weitere inhaltliche Fragen gibt, so gibt es, wie der Herr Bundesminister eben gesagt hat, noch mehrere dieser Broschüren. Auch doppelt vielleicht, denn wenn Sie zwei haben, bleibt einmal ein bisschen etwas hängen. Sonst steht er, glaube ich, auch gerne für Fragen zur Verfügung.

Das war es von meiner Seite. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.36

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Parnigoni. – Bitte. (Abg. Mag. Mainoni: Jetzt bist du dran! – Abg. Par­nigoni – auf dem Weg zum Rednerpult –: Keine Angst, ich werde daraus zitieren! Ich habe es mit! Keine Sorge! – Weitere Zwischenrufe.)

 


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