Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 101

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einmal Kontakt mit uns aufgenommen haben, um diese Probleme überhaupt zu besprechen. (Abg. Dr. Fekter: Ihr habt ja keine Vorschläge gehabt!) Es wäre ein Problem gewesen, das einfach zu lösen gewesen wäre, aber es ist wieder ein Gesetz, über dem jetzt schon das Damoklesschwert der Aufhebung durch den Verfassungs­gerichtshof schwebt.

Und das ist die mangelnde Qualität! – Es geht immer zu Lasten der Qualität: Husch, husch, irgendeinen Pfusch! Treiben wir es schnell durch das Parlament, ist eh Wurscht, denn nachher können wir es ja ohnedies wieder reparieren! – Aber damit steht die Rechtssicherheit auf dem Spiel, und ich glaube nicht, dass die Bevölkerung das à la longue goutieren wird.

Es gibt unzählige Beispiele, wo Sie es so gemacht haben. Schade, dass es bei diesem Reformwerk wieder so passiert. Aber das ist eben eine Form des Umgangs mit der Opposition.

Es ist auch eine Form des Umgangs, wenn man hier, wenn man Kritik von einem Ab­geordneten bekommt, auszieht, so wie heute Vormittag. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist auch ein Umgang mit diesem Haus, der allen demokratischen Grundregeln widerspricht, und ich glaube nicht, dass Sie damit der Demokratie einen guten Dienst erwiesen haben.

Aber die allgemeine Handhabung Ihrer Ideologie sieht man ja nicht nur in diesem Gesetz. Hier wird bei einem Gesetz, bei dem eben nicht nur das Zusammenwirken von Staatsanwälten, von den Sicherheitsbehörden, sondern auch das Verhältnis des Bür­gers und Betroffenen zum Verteidiger geregelt wird, der Verteidiger vom Kollegen Miedl gar nicht mehr erwähnt, weil man ausschließlich nur mehr hoheitliches Denken hat! Man interessiert sich für die Bürgerrechte gar nicht mehr! Man will nur mehr einen Staat haben, der letztendlich die Verwaltung in den Mittelpunkt stellt, der ausschließ­lich an obrigkeitlichen Kriterien orientiert ist und nicht mehr die Interessenlage der Bür­ger mit berücksichtigt.

Damit bin ich bei einigen Kritikpunkten, die schwerer wiegen als einige Verbesse­run­gen, zu denen es zweifelsohne auch durch dieses Gesetz kommen wird; aber es hat Ihnen leider der Mut gefehlt, ordentliche Reformen zu machen. Sie haben zwar hineingeschrieben, dass der Verteidiger jetzt von Anfang an dabei sein darf, haben das aber im selben Paragraphen gleich wieder sozusagen kaputt gemacht, weil man die Verteidigerrechte derart beschnitten hat, dass man in Wirklichkeit in diesem Verfah­rensstadium dem Beschuldigten überhaupt nicht helfen kann.

Ich darf nur einige Punkte herausgreifen, weil sie fast absurd sind: zum Beispiel die Polizei in einem Vorverfahren. Sie müssen sich vorstellen: Irgendjemand beschuldigt Sie, Sie geraten in Verdacht, es wird eine Erhebung eingeleitet, und die Polizei im Vorverfahren kann bestimmen (Abg. Dr. Partik-Pablé: Er muss zuerst festgenommen sein! Festgenommen!), dass der Beistand des Rechtsanwaltes, des Verteidigers auf eine allgemeine Rechtsauskunft beschränkt wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, was heißt das? – Der darf nicht einmal über seinen Fall mit dem Verteidiger reden, sondern dieser kann ihm das Konsumenten­schutz­gesetz erzählen! – Das ist die „allgemeine Rechtsauskunft“! Damit wird ihm nicht ge­holfen sein, wenn er vor der Polizei beschuldigt wird. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist doch absurd, wenn ich den Verteidiger mit dem Betroffenen nicht über den Fall reden lasse, sondern über irgendeine allgemeine Rechtsauskunft – vielleicht über die anste­hende Scheidung oder was auch immer.

Es ist doch völlig widersinnig, was Sie da für ein Gesetz machen! Es ist zwar dem Be­schuldigten möglich, Beweisanträge zu stellen, aber die Beweisanträge müssen von


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