Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 112

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Gäbe es in Österreich bereits die Strafbarkeit von Unternehmen, die Strafbarkeit von juristischen Personen, dann hätte auch im Falle von Lainz das Krankenhaus zur Ver­antwortung gezogen werden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade der Justizminister hat während seiner Amtszeit in Kenntnis dieses unbefriedigenden Zustandes schon etliches getan, um die Situation zu verbessern. Es hat beispielsweise eine Novelle zum Kranken­an­staltengesetz gegeben, in Folge derer sich in den Bundesländern Fonds gebildet ha­ben, aus denen Entschädigungszahlungen an solche Opfer geleistet werden, die sonst keine Möglichkeit haben, Schadenersatz zu verlangen oder zu erreichen.

Auch das Heimaufenthaltsgesetz und das Heimvertragsgesetz haben wesentlich dazu beigetragen, die Situation jener zu verbessern, die sich in die Obhut einer Anstalt begeben müssen. Ich glaube, wir sollten schon zur Kenntnis nehmen, dass das dem Justizminister ein sehr großes Anliegen ist. Wir sollten ihn auf diesem Weg bestärken. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Aber auf der anderen Seite ist es, so glaube ich, auch notwendig und zweckmäßig, dass wir hier im Parlament einmal darüber diskutieren, ob es nicht sinnvoll wäre, die schon jetzt bestehenden Regeln der Gefährdungshaftung zu standardisieren. Zurzeit ist es so, dass bei den einzelnen Schäden bestimmte Beträge oder bestimmte Haf­tungsmaßstäbe angesetzt werden. Wenn beispielsweise durch eine Gasexplosion außerhalb eines Gebäudes Sachschäden entstehen, dann haftet nach dem Reichs­haftpflichtgesetz der Inhaber der Anlage bis zu einer Gesamthöhe von 750 000 S. Verletzte Personen haben Anspruch auf eine Jahresrente von 150 000 S. Demge­genüber ist die Haftung des Kraftfahrzeughalters eine andere, demgegenüber ist auch die Haftung nach dem Atomhaftpflichtgesetz eine andere.

Ich meine, es wäre dringend notwendig, dass wir uns all diese Regeln zusam­men­suchen und einmal schauen, wie wir hier einheitliche Regeln schaffen können. Es ist ja wirklich nicht einzusehen, dass jemand, der Opfer eines Eisenbahnunglückes wird, eine andere Entschädigung bekommt als jemand, der Opfer eines Flugzeugunglückes oder einer Gasexplosion wird.

Die Entwicklung ist völlig klar: Das liegt in der Geschichte, wo eben nach und nach mit der technischen Entwicklung auch Notwendigkeiten entstanden sind, entsprechend Vorsorge zu treffen. Die Gefahrenquellen sind ja auch erst nach und nach bekannt geworden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe schon davon gesprochen, dass der Justizminister da eine große Sensibilität entwickelt hat. Das Problembewusstsein ist also vorhanden. Wir wollen mit dieser Dringlichen Anfrage Ihnen, Herr Minister, auch noch einen Anstoß dafür geben, gleichzeitig mit einer Bitte verbunden, dass Sie sich diese Anliegen, die ich Ihnen heute vorgetragen habe, noch eindringlicher bewusst machen und dass Sie hier im Parlament mit Ihren Mitarbeitern durch Regierungs­vor­lagen aktiv werden oder wie auch immer, damit wir zu einer befriedigenderen Lösung kommen. Dann werden wir auch den Opfern, auch jenen von künftigen Unglücken und Katastrophen, eher in die Augen schauen und ihren Vorwürfen besser begegnen kön­nen.

Ich bitte auch Sie von der Opposition darum, dass Sie bei diesem sicher sehr großen Gesetzeswerk, das wir da vorhaben, mithelfen. Ich glaube, es dient wirklich dazu, in Zukunft große Katastrophenschäden besser abzuwickeln, als es bisher geschehen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)


15.18

 


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