Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 114

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

nicht vereinbart und erwartet haben, wie zum Beispiel ein verschmutzter Strand, einen immateriellen Schaden ersetzt. Man bekommt aber, wenn beispielsweise ein Verwandter bei einem Verkehrsunfall oder bei einer anderen Katastrophe stirbt, keinen immateriellen Schaden ersetzt. Schmerzengeld bekommt man nur dann, wenn man auf Grund des Leides körperlich oder geistig erkrankt und das – wie das bei der Katastrophe von Kaprun der Fall war – auch mittels ärztlichem Attest nachweisen kann.

Zur Frage 2:

„Wie weit sind die Arbeiten der Arbeitsgruppe Schadenersatzrecht im Bundesministe­rium für Justiz gediehen?“

Der allgemeine Teil wird derzeit erarbeitet. Die nächste Sitzung dieser Arbeitsgruppe findet am 12. März 2004 statt. Bis Jahresende soll ein Entwurf vorliegen. Richter und Rechtsanwälte sind noch nicht in die Diskussion eingebunden. Sicher ist aber, dass die Gefährdungshaftung ausgedehnt werden soll.

Zur Frage 3:

Wir haben in der 3. Frage wahrscheinlich eines der grundsätzlichsten Probleme. Sie lautet:

„Werden Sie darauf hinwirken, dass in dieser Arbeitsgruppe insbesondere auch die Be­sonderheiten des Schadenersatzrechts im Katastrophenfall berücksichtigt und die bisherigen Ergebnisse in diesem Lichte überprüft werden?“

Wir müssen sagen, dass das Schadenersatzrecht in diesem Punkt – und das kam auch schon in der Begründung der Anfrage zum Ausdruck – schlechthin versagt, be­zie­hungsweise nicht ausreicht. Im Fall Kaprun ist das Phänomen festzustellen, dass es diejenigen Firmen, die daran beteiligt waren, offenkundig nicht verstanden haben, im Rahmen eines entsprechenden Katastrophenmanagements eine menschliche Brücke zu den Hinterbliebenen der Getöteten zu finden. Es war einfach nicht möglich, einen menschlichen Ausgleich herbeizuführen. Auch bei den internationalen Medien kommt Österreich nicht ideal weg.

Wenn zum Beispiel in Amerika, wo das diesbezügliche Bewusstsein schon weiter fort­geschritten ist, ein Flugzeugunglück eintritt, so sind binnen Stunden die Vertreter des Unternehmens am Unglücksort, teilen den betroffenen Hinterbliebenen persönlich das Unglück mit und betreuen sie in der Folge monatelang, sodass es nicht zu diesen unbewältigten Gefühlen, die bis hin zu Hassausbrüchen gereicht haben, kommt, wie dies leider im Fall Kaprun festzustellen war. Da sind vielfach auch Rechtsanwälte be­teiligt und verantwortlich, weil diese aufgerufen sind, nicht nur die rechtliche Seite zu sehen, sondern auch die menschliche Seite in die Vertretung ihrer Klienten einzube­ziehen.

Ich habe deshalb mit der Europäischen Anwaltsvereinigung vereinbart, dass wir im September dieses Jahres ein Symposium veranstalten. Es wird in Wien stattfinden. – Ich danke dem Herrn Präsidenten des Nationalrates dafür, dass er die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, um dieses Symposium durchzuführen. Es wird darum gehen, dass man Krisenmanagement und Rechtsberatung in Katastrophenfällen bespricht, damit bei ähnlichen Ereignissen ein besseres Verhalten der betroffenen Unternehmungen stattfindet.

Die jetzige Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass sich die Unternehmen auf den rein rechtlichen Standpunkt zurückziehen. Zusätzlich kommt es zu Erklärungen, die die Hinterbliebenen der Getöteten wirklich betroffen machen müssen. Rechtlich richtig wird behauptet, die Verunglückten bekommen kein Schmerzengeld, weil der Todeskampf


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite