nur kurz war, da sie sofort betäubt waren. Das trifft natürlich die Hinterbliebenen äußerst schwer. Das ist zwar rechtlich verständlich, aber menschlich nicht akzeptabel. Dieses Symposium soll uns allen bei der Gesetzesnovellierung helfen, entsprechende Regelungen zu finden, die Österreich nicht ohne jeden Grund in der Welt schlecht aussehen lassen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zur Frage 4:
„Wie stehen Sie zu der in letzter Zeit häufig gestellten Forderung der Verantwortlichkeit von juristischen Personen?“
Ich stehe dazu natürlich positiv. Wir haben da Nachholbedarf, abgesehen von der internationalen Umsetzungspflicht auch im Rahmen der EU. Wichtig ist als Information: Es kann in der Folge, wenn diese Regelung eingeführt wird, dazu kommen, dass sowohl das Unternehmen als auch ein oder mehrere Mitarbeiter einzeln oder gemeinsam verurteilt werden.
Es kommt auch nicht darauf an, ob der eine oder andere begründen kann, dass diese Regelung im Fall Kaprun zum Beispiel schon gegriffen hätte. Es kommt darauf an, dass die Unternehmungen in Zukunft wissen, dass sie verurteilt werden können. Schon aus diesem Grunde werden sie im Sinne einer generalpräventiven Wirkung dieser Regelung sorgfältiger arbeiten. Bei dieser Regelung bleibt aber jedenfalls das Verschuldensprinzip aufrecht. Das Unternehmen muss ein Organisationsverschulden, ein Überwachungsverschulden, ein Kontrollverschulden oder ein ähnliches Verschulden treffen. Ohne dass ein solches Verschulden festgestellt wird, wird ein Unternehmen nicht verurteilt werden können. Das steht schon jetzt fest.
Die Gespräche mit der Wirtschaft sind weit gediehen. Ich verstehe die Position der Wirtschaft. Ich verstehe, dass sie nicht eine ungeahnte, von ihr nicht kontrollierbare Haftungserweiterung erleben möchte, aber wir müssen nunmehr eine Regelung in diese Richtung treffen.
Zur Frage 5:
„Wie beurteilen Sie das Verhältnis gerichtliches Strafrecht zu Verwaltungsstrafrecht im Bereich der Verantwortlichkeit juristischer Personen insbesondere im Lichte des Verbots der Doppelbestrafung?“
Es wird keine Doppelbestrafung geben. Die Verantwortlichkeit juristischer Personen wird sich nur im Bereich der gerichtlichen Strafbarkeit abspielen. Wichtig ist hier zu wissen, dass auch eine bestimmte Sanktion gegen diese Unternehmungen möglich sein wird. Das betrifft schon die Frage 6.
Zur Frage 6:
„Welche Überlegungen gibt es dazu bisher im Bundesministerium für Justiz?“
Was die Sanktionen anbelangt, wird es Geldbußen geben. Die Geldbußen gegen Unternehmen werden natürlich höher sein können als die Geldbußen gegen Einzelpersonen, schon wegen der Einkommensverhältnisse. Es wird aber auch Weisungen geben können, zum Beispiel die Weisung zur Schadensgutmachung – eine sehr sinnvolle Überlegung und Regelung. Es wird auch die Weisung geben können, technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen zu setzen.
Zur Frage 7:
„Wodurch soll sichergestellt werden, dass es durch eine Einführung der Strafbarkeit juristischer Personen nicht zu einer reinen Erfolgshaftung kommt?“