Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 116

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Durch das Prinzip der Verschuldenshaftung wird dies sichergestellt. Davon wird nicht abgewichen werden. Eine Erfolgshaftung wird im zivilrechtlichen Bereich und nur dort kommen.

Zur Frage 8:

„Wie beurteilen Sie die rechtliche Stellung von Patienten und Pflegebedürftigen aus der Sicht Ihres Ressorts?“

So kritisch wie Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé und viele andere auch beurteile ich sie. Die Rechte derselben sind zu wenig abgesichert.

Wir haben einiges durch die Verbandsklagen nach dem Konsumentenschutzgesetz erreicht, als ich noch Konsumentenschutzminister war, und auch durch die legistischen Maßnahmen im Heimvertragsgesetz und im Heimaufenthaltsgesetz. – Das waren wesentliche Verbesserungen.

Es wurde sicherlich auch einiges durch die Patientenanwaltschaften erreicht. Ich per­sönlich möchte mich hier festlegen: Mir gefallen bei aller Anerkennung der erreichten Leistungen die Patientenanwaltschaften nicht, weil sich hier der Staat unter gleich­zeitiger Schaffung eines weiteren kostspieligen Behördenapparates selbst kontrolliert, und das nicht sehr effektiv. Ich hielte es für richtiger, bestimmte Normen zu setzen, die dann eben vor Gericht durch entsprechende Prozesse überprüft werden sollen.

Verurteilungen gegen ein Unternehmen, ein Spital oder ein Pflegeheim bewirken, dass sich die anderen danach richten. Im Konsumentenschutzbereich haben wir gesehen, dass das sehr wirkungsvoll ist. Die Selbstkontrolle durch den Staat hat nicht zum Erfolg geführt. Eine Nachkontrolle der Patientenanwaltschaften dürfte auch ergeben, dass die von diesen herausverhandelten Schadenersatzbeträge bei weitem unter jenem liegen, was die Patienten im normalen gerichtlichen Verfahren bekommen hätten oder bekä­men. Das ist auch ein Grund, der Veranlassung geben sollte, darüber nachzudenken.

Zur Frage 9:

„Welche Maßnahmen haben Sie bereits in Ihrem Ressortbereich zur Stärkung von Pa­tientenrechten getroffen beziehungsweise welche sind in Vorbereitung?“

Ich verweise auf das bisher Gesagte, insbesondere auf das Heimvertragsgesetz, auf die Arbeitsgruppe zum Schadenersatzrecht und auch auf die Bereitschaft, mit allen relevanten Gruppen zusammenzuarbeiten, um in diesem Bereich sehr schnell und sehr effektiv eine Verbesserung herbeiführen zu können. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.32

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich danke dem Herrn Bundesminister für die Beant­wor­tung der Fragen.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Broukal zu Wort gemeldet. Er erhält das Wort aber erst nach der Eröffnung der Debatte, also nach der nächsten Wortmeldung.

Die Debatte wird von Frau Mag. Dr. Fekter eröffnet. Frei gewählte Redezeit: 9 Minuten. Danach folgt die tatsächliche Berichtigung. – Bitte.

 


15.32

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! In Zusammenhang mit diesem tragischen


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