Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 120

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

sionellen Ortsverhandlungen vorgenommen und laufend technische Schwerpunktüber­prüfungen von Sicherheitsteilen mit anschließender Anordnung entsprechender Maß­nahmen durchgeführt.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es hat sich im Zuge des Verfahrens heraus­gestellt, dass es Brandschutzüberprüfungen nie gegeben hat, weil man angenommen hat, ein derartiger Zug könne nicht brennen. Ich frage mich als Abgeordneter: Warum haben wir dann diese Anfragebeantwortung bekommen?

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die großen Probleme ergeben sich aller­dings im Ermittlungsverfahren. Das Vorverfahren fand unter massivem Zeitdruck statt, man wollte unbedingt Schuldige haben und die Ursache herausfinden. Eventualitäten wurden nicht geprüft, sodass es dazu kam, dass die Falschen angeklagt wurden. Es wurden Arbeitnehmer geklagt und nicht die Chefs.

Die Tatortermittlung selbst war äußerst mangelhaft. Herr Bundesminister! Ich frage Sie nochmals: Wo sind die drei Säcke Brandschutt vom talseitigen Führerstand, die spur­los verschwanden? – Hier befand sich auch der Heizstern des Heizlüfters, der für die­ses Unglück verantwortlich gemacht wird. Dieser Brandschutt hätte eine zentrale Rolle bei der Ursachenermittlung gehabt. Er wäre für die Ermittlung der Brandursache abso­lut notwendig gewesen.

Weiters gab es die Sachverständigenproblematik. Ich möchte mich hier gar nicht weiter darüber auslassen, dass Mitarbeiter der KTZ auf einmal mit elf Ordnern und Video­bändern zu einer Verhandlung kamen und erst nach mehrmaliger Urgenz durch die Untersuchungsrichterin dazu bereit waren, diese Beweismittel abzuliefern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten das Übertragungsproblem: Anwälte – sowohl Vertreter der Privatbeteiligten wie auch Verteidiger – mussten über drei Monate auf Protokolle warten. Es fanden Vernehmungen und Verhandlungen statt, ohne dass die Protokolle vorgelegen sind. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Insgesamt habe ich einfach den Eindruck, dass hier etwas nicht stimmt. Jeder Hüh­nerdieb wird mit derselben Akribie verfolgt wie ein Wirtschaftskrimineller oder jemand, dem man vorwirft, für ein derartiges Unglück verantwortlich zu sein. Die Justiz­ver­waltung war nicht in der Lage und bereit, entsprechende Teams zu bilden. – Eine Staatsanwältin stand 16 Verteidigern gegenüber!

Wenn wir heute mögliche zivilrechtliche Besserstellungen diskutieren, dann sage ich Ihnen: Es hängt immer von den Beweisergebnissen ab. Wenn fehlerhaft ermittelt wird, dann gibt es ein Problem. Da sind wir wiederum bei der Problematik der Verjährung.

Herr Bundesminister! Ich habe es heute Vormittag bei der Debatte zur StPO gesagt: Sie verdrängen geschädigte Opfer auf einen aufwändigen Zivilrechtsweg und sind nicht bereit, einer Verlängerung der Verjährungsfristen zuzustimmen. Wenn Sie heute die „Salzburger Nachrichten“ lesen, dann finden Sie den Vorschlag, dass die Verjäh­rungsfristen um das Fünffache verlängert werden. Wir sind bereit, mit Ihnen ernsthaft über ein neues Schadenersatzrecht zu verhandeln. Wir sind auch bereit, über das EKHG zu diskutieren, aber wir als Sozialdemokraten verlangen auch, dass diese ganz wesentliche Frage der Verjährung mit berücksichtigt wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kaprun werden wir niemals vergessen. Trauer und Mitgefühl gilt den Toten und deren Angehörigen. Sie haben allerdings auch das Recht, dass in Österreich die Justiz ordentlich ermittelt und eine unabhängige Justiz ein Urteil fällt. Die Ermittlungspannen sind bekannt und auch die Defizite in der Justizverwaltung. Schauen wir gemeinsam, dass wir diese abbauen! (Beifall bei der SPÖ.)

15.50

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite