Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 123

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Im Zusammenhang mit der Strafbarkeit juristischer Personen – und ich wiederhole jetzt nichts, was Jacky Maier auch schon gesagt hat – gibt es, wenn ich nicht irre, eine Richtlinie der Europäischen Union vom 12. Juni 2002, in welcher – wie es so schön heißt – wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen für die Verursachung von Tragödien und für Fehlverhalten von Österreich gefordert werden. Es ist aber die Wahrnehmung der Öffentlichkeit, dass die Angehörigen der Opfer von Kaprun als so­zusagen spezifischste Gruppe seit 2002 leider noch nie etwas davon gehört haben, dass etwas Diesbezügliches geschehen wäre.

Ich wage es jedenfalls nicht zu beurteilen, Herr Minister, ob es, hätten wir die Straf­barkeit juristischer Personen in Österreich schon, einem Angehörigen und einer An­gehörigen irgendetwas bringen würde, weil wir ja nicht wissen, wie dieses Gesetz aus­gestaltet werden wird oder sein könnte.

Ich kann nur immer darauf Bezug nehmen, was ich gelesen habe: Die Industriellen­vereinigung – offensichtlich ein nicht unmaßgeblicher Player in den Verhandlungen zu diesem Gesetz – hat ganz klar und eindeutig festgestellt: Keinesfalls wird der Meinung gefolgt, dass dies jedenfalls in der Schaffung einer strafrechtlichen Verantwortung von juristischen Personen münden muss. – Gemeint ist die Umsetzung dieses Zweiten Pro­tokolls zum EU-Übereinkommen über den Schutz finanzieller Interessen der Euro­päischen Gemeinschaften. Das ist ein sehr klares Wort!

Bis jetzt ist das sozusagen nicht in der Öffentlichkeit kursiert, aber jetzt ist der Tag da, an dem man sich dazu zu bekennen hat, wie es ausschauen soll, und zwar ganz un­abhängig davon, ob irgendjemand von den Angehörigen auch nur einen Funken Ge­nugtuung – wie ich es jetzt nennen möchte – von diesem Strafrecht hat oder nicht. Das ist ein ganz klares Wort der Industriellenvereinigung, und damit und mit dieser haben wir uns jetzt auseinander zu setzen.

Herr Bundesminister! Ich kann Ihnen in dem Wissen, das ich über diesen Prozess habe, nur alles Gute wünschen. So wie ich es nämlich einschätze, hatten Sie es schon in der Vergangenheit und haben Sie es jetzt in diesem Zusammenhang offensichtlich nicht sehr leicht. Ich bin schon sehr gespannt, was sich von den Versprechungen, die heute hier gemacht wurden – auch im Rahmen der Inszenierung dieser Dringlichen Anfrage – bewahrheiten wird. Herr Bundesminister! Sie sind derjenige, auf den wir uns stützen, denn das ist Ihr Ressortbereich!

Das betrifft aber nicht nur den Herrn Bundesminister für Justiz! Wenn es um die Um­setzung von EU-Normen geht, ist die gesamte Bundesregierung betroffen. Da steht nicht Dieter Böhmdorfer allein am Pranger. Angesprochen ist vielmehr die österreichi­sche Bundesregierung, und die Gewichts- und Machtverteilung in der österreichischen Bundesregierung ist eben so, wie sie ist. Und wenn die Regierungsbank voll besetzt ist, dann sitzen hinter Ihnen eine ganze Menge ÖVPler, Leute wie Minister Bartenstein, der hier ganz offensichtlich auch Interessen hat; welche, habe ich bis jetzt noch nicht gehört.

Mich würde sehr interessieren, wie die Haltung der ÖVP auf dieser Seite der Regie­rungsbank wäre, denn dann könnte dieser vermeintlich so harmonische Nachmittag, an dem alle da stehen und sagen: Jetzt wird endlich ein Gesetz beschlossen, denn das sind wir den Angehörigen der Opfer von Kaprun schuldig!, vielleicht einen kleinen Knacks bekommen. Die Harmonie dieses Nachmittags könnte unter Umständen ge­trübt werden, würden sich jene, die bisher blockiert haben und keine eindeutige Stel­lungnahme in diese Richtung wie Sie, Herr Bundesminister, abgegeben haben, hier jetzt auch zu Wort melden und Tachles reden.

Die juristisch hoch interessante Vorlesung der Vorsitzenden des Justizausschusses möchte ich damit nicht irgendwie klein reden, aber eine politische Aussage in die


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