Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 124

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Richtung, was tatsächlich geschehen wird, habe ich bei dieser Gelegenheit wahrlich vermisst! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.04

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Ich erteile Ihnen das Wort, Herr Kolle­ge. (Abg. Parnigoni: Die Wirtschaftskammer positioniert sich schon! – Abg. Dr. Gu­senbauer: Jetzt kommen die Interessen! Jetzt kommt es ganz dick!)

 


16.04

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Anlassgesetzgebung, aber auch eine Anlassdiskussion überhaupt ist immer etwas Problematisches.

Das konnten wir meines Erachtens auch anhand der Wortmeldung von Kollegen Maier feststellen: Er hat hier nämlich Dinge vorgebracht, die meines Erachtens Sache des Justizvollzuges sind, an sich aber nicht Gegenstand der heutigen Debatte, die sich eigentlich um rechtspolitische Konsequenzen beziehungsweise überhaupt darum der­hen sollte, wie wir Schadenersatzrecht, aber auch Haftungsfragen entsprechend ver­bessern. Das ist deswegen so problematisch, weil gerade die Enttäuschung bezie­hungsweise die Frustration betreffend das erstinstanzliche Urteil in Sachen Kaprun einfach eine ganz besonders sorgfältige Wortwahl notwendig macht.

Ich möchte sagen: Ich persönlich habe es als sehr positiv empfunden, wie der Herr Minister heute, aber auch in „Offen gesagt“ an die Sache herangegangen ist: Er hat nichts dazu getan, das Thema künstlich mit Schuldzuweisungen aufzuschaukeln, son­dern er hat genau das getan, worum es geht, nämlich sachbezogene Elemente einge­bracht. Und ich sage, meine Damen und Herren, auch bei allem Respekt vor der Indus­triellenvereinigung: Die gesetzliche Interessenvertretung der Wirtschaft sind wir als Wirtschaftskammer. Nicht, dass wir uns dort nicht abstimmen, aber wir haben jetzt eben eine entsprechende Umsetzung in Vorbereitung, die uns, zeitlich gesehen, durch­aus hoffen lässt, dass das Thema in nächster Zeit abgeschlossen werden kann.

Es ist heute schon mehrmals angesprochen worden, dass hier Dinge auch vermischt werden: Die haftungsrechtliche Problematik wird manchmal mit der strafrechtlichen Problematik gleichgesetzt. Sie werden das bemerkt haben, wenn Sie die deutschen Zeitungen gelesen haben. In diesen ist praktisch fast wörtlich gestanden, welche Be­gründung wir dafür haben, dass wir eine Gefährdungshaftung haben, nämlich dass die objektive Gefährlichkeit einer an sich erlaubten Tätigkeit genau das nach sich zieht, dass eben, wenn etwas passiert, nicht auf das Verschulden abgestellt wird, sondern auf das Eintreten der Gefahr. – Das haben die deutschen Zeitungen geschrieben, das ist aber eigentlich bei uns nichts anderes als die haftungsrechtliche Frage, die wir im Rahmen der Gefährdungshaftung entsprechend geregelt haben.

Jetzt kann man darüber diskutieren, was auch der Herr Minister angesprochen hat, ob man nicht jeden Lebensfall gleichsetzen sollte, ob es diesbezüglich nicht Standards geben sollte, dass eigentlich der Mensch in jeder Form – was immer passiert – gleich viel wert ist. – Das ist, glaube ich, ein durchaus begründeter Ansatz, den man ent­sprechend wahrnehmen kann.

Zweitens sollten wir uns auch überlegen, ob es nicht im Unternehmensbereich – das gilt für uns selbst – entsprechende Maßnahmen geben sollte, wenn Katastrophen ein­treten, und zwar Maßnahmen für einen besseren Umgang mit den entsprechenden Gegebenheiten in Richtung der Opfer, in Richtung aber auch der Hinterbliebenen.

 


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