strafrecht mehr oder weniger zu normieren. Wenn dem so wäre, dann würde das eigentlich nicht anders zu verstehen sein, als dass eigentlich bereits alles getan ist.
Ich habe das eigentlich anders verstanden als das, was Sie, Herr Minister, eingangs gesagt haben, und ersuche Sie daher, diesen Schleier dahin gehend zu heben, dass klar wird, was da nun wirklich stimmt, was da die Regierung für Ambitionen hat, was sie da in der nächsten Zeit zu tun gedenkt.
Wir werden jedenfalls mitmachen, weil wir das auch gefordert haben und es wirklich notwendig ist. Dabei muss man, Herr Kollege Mitterlehner, schon auch die Frage stellen, welches Organisationsverschulden einer juristischen Person beziehungsweise dem Vorstand zuzurechnen ist. Das kann man nämlich von zweierlei Seiten sehen. Insofern verstehe ich es schon, wenn Sie sagen, man müsse da sehr sorgsam umgehen. Nur kann es letztlich nicht so sein, dass ein Vorstand fahrlässig eine Organisationsform beschließt, die eigentlich dann nicht abdeckt, dass wichtige Dinge der Verantwortlichkeit einer einzelnen Person zugeordnet sind. Man kann natürlich darüber reden, ob es sinnvoll ist, dagegen mit einem Unternehmensstrafrecht vorzugehen, oder ob es andere Möglichkeiten auch gibt.
Es gibt in Amerika die „punitive damages“, die ungefähr in diese Richtung gehen, wo die besondere Vorwerfbarkeit „Verwerflichkeit“ zu Schadenersatzansprüchen führt, die eigentlich durch den tatsächlichen Vermögensschaden oder den ideellen Schaden nicht gedeckt sind, wo dann mehr bezahlt wird, und dort wird es dann nicht an den Staat bezahlt, wie beim Unternehmensstrafrecht, sondern an die Betroffenen.
Das ist ein Ansatz, den man sicherlich diskutieren kann, aber ich glaube, egal wie es auch immer ist, für die betroffenen Organträger ist es jedenfalls erheblich, denn wenn dann tatsächlich eine Strafe verhängt wird, die unabhängig vom Einkommen der Vorstände, sondern vom Umsatz der Gesellschaft bemessen wird, dann wird es doch so sein, dass in der nächsten Hauptversammlung die Vorstände vor den Aktionären Rede und Antwort stehen müssen, weshalb das Unternehmen um diese Strafen geschmälert worden ist. Das sind doch letztlich Erträge, die nicht zur Ausschüttung gelangen. Ich kann mir schon vorstellen, dass das erheblichen Einfluss auf die Sorgfaltspflicht der Vorstandsmitglieder hat. Daher glaube ich, dass es da auf jeden Fall eine Weiterentwicklung geben wird.
Zur Frage, wie redlich die Diskussion ist, darf ich sagen: Das Umwelthaftungsrecht war lange Zeit ein Diskussionsthema in der seinerzeitigen alten großen Koalition. Ich kann mich noch daran erinnern, wie die Vertreter der ÖVP mit allen Einwänden, die nur irgend möglich waren, ein wirklich effizientes Umwelthaftungsrecht torpediert haben.
Damals ging es um die Frage: Wie kann ich einen Schaden für die Umwelt, der beispielsweise von einer Chemiefabrik ausgeht, lösen? Wir haben vorgeschlagen, dafür eine Beweislastumkehr zu verankern, indem man sagt: Wenn im Umfeld eines Betriebes plötzlich eine signifikante Zahl an Erkrankungen zum Beispiel bei Kindern auftritt, dann sollte das Unternehmen von sich aus den Beweis antreten, dass die Plausibilität, dass diese Schäden durch das Unternehmen verursacht werden, nicht stimmt. Das hat die ÖVP damals abgelehnt, sie hat gesagt, das funktioniere nicht.
Das wäre aber eine wirkliche Weiterentwicklung im Haftungsrecht gewesen, die in jene Richtung geht, die Herr Minister Böhmdorfer nun als die große Idee dieser Regierung vorstellt.
Ich wünsche Ihnen alles Gute, Herr Minister Böhmdorfer, bei der Umsetzung dieser Dinge, ich vermag allerdings – schon vor allem auf Grund der heutigen Diskussion nicht – keinen einheitlichen Weg erkennen, wie das wirklich funktionieren soll. Ich würde Sie daher ersuchen, mit ein paar Worten klarzustellen, ob Sie da tatsächlich das