Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 128

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Gleiche meinen oder ob diese heutige Dringliche Anfrage eigentlich nur dazu dienen soll, etwas anderes zu erreichen, nämlich ein bisschen Nebel um sich zu werfen, wie das hier heute der Fall war, um am Schluss nicht mehr klar erkennen zu lassen, was Sie eigentlich mit dem, was Sie hier angeführt haben, wollten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.19

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: gleichfalls 5 Minuten. – Bitte.

 


16.19

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wenn ein Mensch bei einer Erkrankung nicht Heilung findet, sondern zu schwerem Schaden oder gar zu Tode kommt, so ist das immer tragisch. Aber es ist für die Verwandten schlechthin unerträglich, wenn der Verdacht auftaucht und sich ver­dichtet und nicht widerlegt wird, dass es so nicht hätte sein müssen, dass es Versäum­nisse und Fehler gab, auf die man hingewiesen hat, die man aber nicht verhindern konnte, und wenn dann noch versucht wird – natürlich aus der subjektiven Sicht, keine Frage, aber die Verwandten haben da wirklich das Recht auf eine subjektive Sicht­weise –, diese Dinge nicht wirklich aufzuklären.

Es ist ungeheuer wichtig, dass dieser Eindruck nicht entsteht, dass solche Erlebnisse niemanden zugemutet werden und dass, wenn es schon solch tragische Vorkomm­nisse gibt – und wo Menschen sind, passieren Fehler –, diese Dinge dann aber auch insofern bereinigt und gemildert werden, als man sie klar macht und die Tatsachen so darstellt, wie sie sind.

Ich habe einen Fall zu Gehör bekommen – Sie werden ihn vielleicht auch in den Zei­tungen gelesen haben –, bei welchem eine Wiener Familie, deren Vater im Kranken­haus Lainz im Zuge einer Magenoperation zu Tode gekommen ist, überzeugt davon ist, dass es nicht so weit hätte kommen müssen. Diese Familie kann auch nachweisen, dass sie im Zuge der 16 Tage von der Operation bis zum Tode immer wieder versucht hat, zu zeigen, dass die Behandlung ungenügend ist, dass sich der Zustand ver­schlechtert. Die Familie behauptet – und sie steht dazu auch mit ihrem Namen, was auch in den Medien so dargestellt ist –, dass sie immer wieder beruhigt worden ist, es sei schon alles in Ordnung und man verstehe die Sorge nicht. – Dieser Fall gibt mir sehr zu denken, nämlich, dass so etwas so ausgeht.

Mittlerweile ist ein Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft eingebracht worden. Diese Familie ist verzweifelt – verzweifelt über die Art und Weise, wie man sie behandelt, verzweifelt aber auch über die Unmöglichkeit, das, was sie subjektiv – natürlich, das weiß ich schon – für Gerechtigkeit halten, zu erlangen.

Ich bin daher dem Herrn Justizminister sehr dankbar – er hat die Problematik dieser Fälle erkannt –, dass mit der Einführung des Instituts der Verbandsklage eine erste Möglichkeit geschaffen worden ist, davon abzusehen, dass unbedingt ein individueller Schuldiger gefunden werden muss. Ich bin absolut der Überzeugung, dass genau dieses Prinzip, dass nämlich eine individuelle Schuldzuweisung erfolgen muss, die Aufklärung der Wahrheit noch viel schwieriger macht. Das wird nicht mehr notwendig sein, wenn wir in dieser Richtung weitergehen.

Ich danke dem Herrn Justizminister, der im Zuge des Beschlusses des Heimvertrags­gesetzes und des Heimaufenthaltsgesetzes gezeigt hat, dass er von der Problematik der Patienten und der Bewohner von Heimen viel versteht, auch dafür, dass er die Problematik dieser Leute ernst nimmt und verbessern will. Ich teile absolut seine Meinung, dass das Institut der Patientenanwaltschaft von seiner Konstruktion her


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite