Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 129

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Schwächen und Mängel aufweist, denn in der Regel sind jene Institutionen, die die Patientenanwälte bestellen, auch jene Institutionen, die Krankenhausträger sind. Da besteht also ein eindeutiger Interessenkonflikt, wenn es darum geht, scharf und ohne Ansehen weiterer Folgen ausschließlich auf die Wahrheit gerichtet zu untersuchen.

Ich meine, dass solche Fälle wie der Fall der Familie Böhm, die an dieser Sache leidet und die wirklich einen unwürdigen Spießrutenlauf machen musste, um Gewissheit darüber zu erhalten, ob sie tatsächlich Opfer eines Schicksals, das unvermeidbar war, geworden ist oder ob es Mängel und Fehler gegeben hat – kann man das, bitte, auch einmal zugeben! –, auszuschließen sind. Ich erwarte – und ich bin sicher, dass es geschehen wird –, dass man gerade im Bereich der Schadensfälle im Gesundheits­wesen eine bessere Lösung findet, als dies zurzeit möglich ist. (Beifall bei den Frei­heitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.23

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. Redezeit: 5 Minuten. – Ich erteile Ihnen das Wort, Frau Kollegin.

 


16.23

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Sie haben schon Recht: ein wunder Punkt in der Rechtslandschaft, Herr Minister, und das wirklich seit Jahrzehnten! Ich kann ja geradezu nahtlos an die Ausführungen meiner Vorrednerin anschließen.

Die Frage der verschuldensunabhängigen Haftpflichtversicherung gerade im Medizin­bereich hat eine lange Geschichte und ist bis heute unzulänglich geregelt. Die Zahl der Kunstfehler ist statistisch jährlich ausgewiesen, und das Leid von Patientinnen und Patienten, die völlig zu Unrecht Schaden erlitten haben, ist kaum auszugleichen mit finanziellen Vergütungen. Ich muss noch einmal feststellen: Das ist kaum auszuglei­chen mit finanziellen Vergütungen!

Dass allerdings erst „Kaprun“ passieren musste – ich kann den Umfang dieses Un­glücks beziehungsweise dieser Katastrophe gar nicht in Worte fassen, und daher möchte ich auch nicht detailliert darüber sprechen, denn das ist für mich ein Bereich, den man in verbaler Form nicht ausdrücken kann –, um gewisse juridische Vorgänge verstärkt zu beschleunigen – Sie haben gesagt, dass bereits Vorarbeiten geleistet worden sind –, ist für mich ein warnendes Zeichen.

Ich bin dankbar, wenn Herr Ministerialrat Koziol bereits eine Arbeitsgruppe installiert hat. Ich glaube sogar, dass es diese Arbeitsgruppe schon länger gibt. Ich habe nur be­merkt, dass in diesem Ressort zu wenig Nachdruck, zu wenig Bedeutung, zu wenig Ansporn innerhalb der politisch Entscheidenden bis jetzt hinter dieser Frage des immateriellen Schadenersatzes war. Jetzt hören wir, dass im Herbst ein Vorschlag auf den Tisch kommen beziehungsweise dann in Begutachtung gehen soll. Ich begrüße das sehr.

Nur, wie gesagt, es hätte auch ohne „Kaprun“ möglich sein müssen, und es hätte eine offensive Justizpolitik bereits in diese Richtung gehen müssen, und zwar schon von Ihren Vorgängern aus, da entlasse ich niemanden aus der Verantwortung.

Jetzt anlässlich des Prozessergebnisses öffentlich damit noch in Erscheinung zu tre­ten, hat für mich eine große Ambivalenz. Dass wir dann womöglich aus dem Leid von Angehörigen öffentlich noch Kapital schlagen, das möchte ich von mir weisen, und ich habe deswegen persönlich in keiner Weise da irgendwelche medialen oder presse­mäßigen Äußerungen getan, weil ich zu viel Respekt vor den Angehörigen der Opfer empfinde.

 


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