Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 130

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Allerdings ist die Frage der Unternehmenshaftung, der Haftung von juristischen Personen durch diesen Anlassfall wieder in den Brennpunkt des politischen und auch des juridischen Diskurses geraten. Da sehe ich es schon als wesentlich an, dass man jenseits dieser Diskussion auch aus den Prozessereignissen gewisse Schlussfolge­rungen zieht und dass es da Konsequenzen gibt. Es ist nicht nur eine Frage des im­materiellen Schadenersatzes, es ist nicht nur eine Frage der Haftung auch juristischer Personen, sondern es ist vor allem auch eine Frage der Rechtskultur, nämlich der Frage, wie man konkret Verfahren abwickelt.

Es geht darum, ob, um die Arbeitsfähigkeit der Justiz, die Arbeitsfähigkeit der Rich­terinnen und Richter vor Ort zu gewährleisten, die notwendigen Ressourcen zur Ver­fügung gestellt sind. Ich möchte nicht wiederholen, was es alles an peinlichen Pannen im Zusammenhang mit dem Kaprun-Prozess in Salzburg gegeben hat.

Bitte, es ist wirklich ein Armutszeugnis für die österreichische Rechtskultur, wenn die materiellen Voraussetzungen oft fehlen, wenn es zu Gutachterversagen kommt und wenn dann Angehörige – das ist keine Frage der Justiz, das gebe ich zu, das ist eine Frage der Unternehmenskultur – in keiner Weise signalisiert bekommen, etwa von der Seilbahngesellschaft, von der Bergbahngesellschaft, von dem Unternehmen, das diese Seilbahn betreibt, dass so etwas wie Empathie besteht, wenn das Unternehmen den Angehörigen in keiner Weise irgendwelche psychologischen Beratungsinstitutionen zur Seite stellt, wenn das Unternehmen einfach mehr oder weniger den Betroffenen die kalte Schulter zeigt, wie ich es in der „Süddeutschen Zeitung“ lesen musste.

Das war, glaube ich, auch der Ausgangspunkt für die Empörung der Angehörigen und für die Empörung der Betroffenen: dass man mit ihnen persönlich von Seiten des Unternehmens und teilweise auch von Seiten des Ablaufs des Justizverhandlungs­kompendiums sehr unsensibel umgegangen ist. Das ist unabhängig von jeglicher juri­discher oder legistischer Schadenersatzregelung, das ist eine Frage der Kultur eines Landes.

Da hole ich jetzt schon sehr weit aus: Es hängt natürlich auch immer wieder mit Justizfragen zusammen, aber es ist auch eine Frage der zwischenmenschlichen Kultur, wie man mit Betroffenen, mit Angehörigen von Opfern bei solchen Katastrophen umgeht.

Ich hoffe, dass sich das in Zukunft ändert – nicht nur auf Grund und auf Basis dieser juridischen Nachholprozesse, die Sie jetzt in Gang setzen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.29

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte, Herr Minister.

 


16.29

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich bei Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, ausdrücklich bedanken für diese über weite Passagen doch sehr niveauvolle und von der gemeinsamen Sorge getragene Debatte, in der es darum geht, dass niemand in Österreich durch gefährliche Betriebe zu Unrecht und ohne, dass er das geringste Verschulden dafür hat, zu Schaden kommt und dann ohne Entschädigung weiterleben muss.

Es geht um ein ganz klares Ziel: Es geht um den Schutz für Katastrophenopfer, um den Schutz für Unglücksopfer, um den Schutz für Verbrechensopfer und um den Schutz vor gefährlichen Betrieben.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite