Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 131

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Weil hier die Spitäler als einer von vielen gefährlichen Betrieben genannt wurden, muss ich sagen: Es ist richtig, aber es muss auch das Augenmaß gewahrt werden. Es darf nicht zu Unrecht auf die Ärzte losgegangen werden. Es muss dabei bleiben, dass sich ein Arzt nach wie vor getrauen muss, seinen schwierigen Beruf auszuüben.

Wir müssen hier eine ganz klare Regelung dafür treffen, dass dieser Schutz dort einsetzt, wo die Gefährlichkeit des Betriebes von niemandem beherrscht werden kann, zum Beispiel bei den Spitalskeimen, die von keinem Arzt, keinem Pfleger, keiner Schwester, keinem Verwalter und so weiter beeinflusst werden können, und wo der Patient völlig zu Unrecht zu Schaden kommt. Dort muss der Schutz eintreten. Eine Jagd auf Ärzte oder Pfleger dürfen wir nicht veranstalten. Das möchte ich, obwohl es auch zwischen uns klar ist, ausdrücklich gesagt haben.

Zweitens: Zu den Ausführungen des Abgeordneten Mitterlehner, der nicht mehr hier ist. Es ist schon richtig, dass man bei Geldsanktionen gegen Unternehmungen mög­licherweise auch bedenken muss, ob die Unternehmungen das überleben. Aber ich muss eines sagen: Wenn eine so genannte natürliche Person, also ein Mensch, vor einem Richter steht, spielt die Frage: Überlebt er das finanziell, muss er in Konkurs gehen und so weiter? keine primäre Rolle. Wir müssen schon dieselben Spielregeln bei Unternehmungen einhalten dürfen, wie wir sie bei anderen Personen einhalten müssen, wenn Sanktionen ausgesprochen werden müssen. Das muss klar sein. Es kann nicht der Schutz eines Unternehmens weiter gehen als der Schutz eines Men­schen. (Allgemeiner Beifall.)

Drittens: Der Wirtschaftsstandort Österreich hängt auch vom Vertrauen in die Ver­lässlichkeit der österreichischen Betriebe ab – das ist ganz wichtig –, auch vom Vertrauen in die Haftung und den Schadenersatz, die besteht beziehungsweise den wir leisten, wenn etwas passiert. Das darf nicht übersehen werden. Deshalb ist es uner­lässlich, dass eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der juristischen Personen und eine Erfolgshaftung für gefährliche Betriebe kommt. Es ist wichtig im Interesse der Men­schen, die in unserem Lande leben.

Ohne pathetisch werden zu wollen, halte ich fest: Schutzobjekt für alle zivilrechtlichen und strafrechtlichen Handlungen ist vor allem der Mensch und nicht der Profit der Unternehmen. Wenn wir diesen Konsens haben, dann werden wir sicherlich gemein­sam sehr schnell ordentliche Regelungen finden. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

16.32

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. 4 Minuten Wunschredezeit. – Frau Kollegin, ich erteile Ihnen das Wort.

 


16.33

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Galtür, Berg Isel, Kaprun – nach derartigen Unglücksfällen überfällt einen ein schreckliches Gefühl der Ohnmacht, der Hilflosigkeit und auch der Verzweiflung. Dann, wenn der erste Schock vorbei ist, beginnt man nach Schuldigen zu suchen und nach dem Warum zu fragen. Galtür – das hat bedeutet 38 Todesopfer. Gerade vor einigen Tagen hat sich dieses schreckliche Unglück, das sich in Tirol ereignet hat, zum fünften Mal gejährt.

Ich möchte kurz aus der „Tiroler Tageszeitung“ zitieren, weil dieser Artikel treffend beschreibt, wie es uns damals gegangen ist. Durch das ganze Land ist eine Art Soli­darisierungsschub gegangen. Die „Tiroler Tageszeitung“ vom 23. Feber 2004 schreibt Folgendes:

„Tirol wurde sensibilisiert, herausgerissen aus einer vielleicht klischeehaften Vorstel­lung von einer scheinbaren Unverwundbarkeit, die untrennbar mit dem Tourismus und


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