Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 126

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dass die Hälfte der Unternehmer, der Manager vor Gericht steht. Das würde für das Image des Standortes eine ganz negative Wirkung haben, und das wollen wir nicht.

Des Weiteren geht es auch um die Sanktionen. Es wäre ein Irrtum, wenn da die Sank­tionen, die Strafen im kriminalistischen Sinne das Entscheidende wären. Entscheidend wird der Vorteil sein, den das Unternehmen gezogen hat, wenn es sich nicht vor­schriftsmäßig verhält, und zwar im Unterschied zu anderen Unternehmen. Daher sollten unserer Meinung nach auch die Sanktionen in diese Richtung gehen, nämlich, dass man sagt: Was da an Unterschied entsteht, das soll auch als Strafe abgegolten werden.

Nächster Punkt in diesem Zusammenhang: Man muss auch auf die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit des Unternehmens achten. Wenn man das nicht tut, dann wird man de facto mit solchen Maßnahmen, wenn sie zu schnell und zu intensiv kommen, eine Konkurswelle auslösen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Na geh, bitte, übertreiben Sie doch nicht!), und auch das wollen wir nicht.

Natürlich soll es folgende Möglichkeit geben: Wenn Unternehmen wirklich nur deshalb aufgebaut werden, um de facto Straftatbestände zu verwirklichen, Scheingeschäfte abzuwickeln, wie es beispielsweise im Baubereich bei diversen GesmbHs geschieht, dann sollte in krassen Fällen durchaus die Sanktionsmöglichkeit bestehen, dass das Unternehmen sogar aufgelöst wird.

Das, was ich hier heute aufgezählt habe, ist nur eine auszugsweise Darstellung un­serer Punktuation, die wir erst im Februar dem Herrn Justizminister zugesandt haben, und zwar noch vor dem Urteil in Kaprun. Daraus können Sie ersehen, dass wir alles tun wollen, um mit diesem Unternehmensstrafrecht – nennen wir es einmal so! – bezie­hungsweise überhaupt mit der Verantwortlichkeit der Verbände sicherzustellen, dass eine Regelung herauskommt, die einerseits den Interessen der Bürger, aber anderer­seits auch den Möglichkeiten der Unternehmen im fairen Wettbewerb in Europa ent­spricht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

16.13

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


16.13

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich darf nur ganz kurz anmerken: Die Dringlichkeit – die Emotionalität bringt es, glaube ich, ja zum Ausdruck – verstehe ich insofern nicht ganz, Herr Minister, als wir das, was Sie hier zu verstehen geben wollen, nämlich, dass Sie ein Unternehmensstrafrecht umsetzen wollen, eigentlich seit Juni 2002 hätten erledigt haben sollen. Daher erscheint es mir irgendwie eigenartig, wenn Sie hier versuchen, einen Aktivismus vorzutäuschen, wo es eigentlich darum geht, Versäumnisse zu ka­schieren. (Abg. Scheibner: Es hätte mich gewundert, wenn Sie einmal eine sachliche Rede hätten halten können!)

Aber unabhängig davon wissen Sie uns sicherlich auf Ihrer Seite, wenn es darum geht, ein Unternehmensstrafrecht umzusetzen. Wir haben das 1997 „Strafbarkeit der juris­tischen Person“ genannt. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob jetzt wirklich seitens der Regierungsvertreter alle vom Gleichen sprechen, denn das, was Sie, Herr Bundes­minister, hier eingangs als notwendig dargestellt haben, insbesondere auch Kollegin Partik-Pablé, scheint mir mit dem, was Kollegin Fekter und soeben auch Herr Kollege Mitterlehner hier gesagt haben, nicht ganz deckungsgleich zu sein.

Kollegin Fekter sagt: In Wirklichkeit wurde die Richtlinie beziehungsweise das Zweite Protokoll dadurch umgesetzt, dass es auch möglich ist, Strafbarkeit im Verwaltungs-


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