Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 135

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Abschließend möchte ich mich noch beim Herrn Präsidenten Khol dafür bedanken, dass er angesichts dieser hochemotionalen Debatte für einen wirklich ruhigen Ablauf derselben gesorgt hat. (Beifall bei der SPÖ.)

16.44

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer weiteren Stellungnahme hat sich Herr Bun­desminister Dr. Böhmdorfer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.44

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte all jenen, die jetzt den Worten des Herrn Kollegen Wittmann gefolgt sind, den tatsächlichen Zeitplan in Erinnerung rufen.

Im Februar 2000 ist diese Regierung, die Sie meinen, angelobt worden; im November 2000 war dieses Unglück in Kaprun. – Selbst wenn man noch so schnell gearbeitet hätte, wäre es – unabhängig davon, dass damals noch keine Umsetzungsfrist gedroht hat oder diese im Ablaufen gewesen wäre – nicht möglich gewesen, dieses Gesetz so zu beschließen, dass es für den Fall Kaprun zur Anwendung hätte kommen können. Und ganz abgesehen davon konnte natürlich niemand ahnen, dass ein solches Unglück passieren würde.

Ich möchte Ihnen schon sagen, Herr Kollege Wittmann, ich bin ein wenig enttäuscht – wir hatten ja auch im Ausschuss eine relativ gute Debatte –, dass Sie mit dieser Zeitverschiebung hier politisch argumentieren. Ich möchte das schon klar gestellt haben, damit nicht diejenigen, die jetzt (der Redner blickt Richtung Zuschauergalerie) auf der Galerie sind – es sind ja sehr viele junge Leute –, eventuell glauben könnten, dass Sie, Herr Kollege Wittmann, auch nur im Entferntesten Recht haben könnten. (Abg. Dr. Puswald: Natürlich!) – Nochmals: Das ist schon allein von der Zeitfolge her nicht möglich!

Um auf das einzugehen, was die Kollegen Puswald beziehungsweise Maier gesagt haben – und ich muss das tun, weil hier seitens der SPÖ immer wieder so getan wird, als ob es Versäumnisse der Justizverwaltung im Verfahren Kaprun gegeben hätte –: Dem hiefür zuständigen Richter waren vier Schreibkräfte nur für dieses Verfahren beigegeben. Eine Schreibkraft war besonders ehrgeizig, wollte sehr viel schreiben, hat dann eine Sehnenscheidenentzündung bekommen, und dadurch kam es – ich gebe das zu – zu geringfügigen Versäumnissen.

Weiters: Vom ersten Tag an wurden die Protokolle auf CD-ROM aufgenommen. Sie wurden zwei Mal pro Tag über eine VIP-Leitung an das Gerichtsgebäude gesendet, und dort hätte man auf Grund dieser Zahl an Schreibkräften, die wir zur Verfügung gestellt haben, ein Tagesprotokoll anfertigen können: ausgehend von der CD-ROM-Speicherung und der Versendung. Das ist aber nicht gemacht worden, jedoch kann da die Justizverwaltung nichts dafür.

Möglicherweise hat ein Kopierer einmal nicht funktioniert; da bin ich jetzt überfragt. Tatsache ist jedoch, dass 22 Mikrophone installiert waren, dass ein Nebenraum für die Hinterbliebenen eingerichtet wurde, damit diese – unbehelligt von Presse und anderen Einflüssen – die Verhandlung verfolgen konnten.

Tatsache ist, dass ein Sachverständiger erkrankt ist. Das ist zwar bedauerlich, lässt sich aber nicht verhindern.

Andere Ermittlungspannen sind mir nicht bekannt. – Die eine Panne, dass von der sogenannten KTZ, der Kriminaltechnischen Zentralstelle, verspätet Unterlagen heraus­gegeben wurden, ist Tatsache, hat jedoch auf das Verfahrensergebnis keinen Einfluss genommen.

 


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