Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 153

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Die Debatte ist geschlossen.

Es liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für Rückverweisung stimmen, um ein Zeichen. – Der Rückverweisungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 406 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage zustimmen, um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf wurde in zweiter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest: Die Vorlage ist in dritter Lesung stimmenmehrheitlich angenommen.

Wir stimmen ab über die dem Ausschussbericht beigedruckte Entschließung.

Ich bitte, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle die einstimmige Annahme der dem Ausschussbericht beigedruckten Entschließung fest. (E 43.)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag Dr. Jarolim, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Strafbarkeit juristischer Personen.

Für den Fall der Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Der Entschließungsantrag Dr. Jarolim ist mehrheitlich abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entwurf eines Verfassungsgesetzes betreffend Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit von Rechtsschutzbeauftragten.

Zu diesem Verfassungsgesetz haben die Kollegen Dr. Fekter und Mag. Mainoni einen Abänderungsantrag eingebracht und das von 20 Abgeordneten unterstützte Verlangen auf namentliche Abstimmung. Dem ist Rechnung zu tragen.

Es handelt sich um ein Verfassungsgesetz. Ich stelle daher zunächst fest, dass das erforderliche Quorum gegeben ist.

Ich lasse zunächst über den Abänderungsantrag Dr. Fekter, Mag. Mainoni in nament­licher Abstimmung bei Vorliegen des Quorums abstimmen. In einem zweiten Schritt wird dann über den Gesetzentwurf selbst abgestimmt werden.

Die Stimmzettel befinden sich in den Laden, Sie kennen die Prozedur. Ich brauche sie nicht zu wiederholen. Die grauen Stimmzettel bedeuten „Ja“, die rosa Stimmzettel „Nein“.

Herr Abgeordneter Wimmer ist gebeten, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Kollege Auer wird ihn dann ablösen. – Bitte mit dem Namensaufruf zu beginnen!

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Wimmer und Jakob Auer werfen die Ab­geordneten die Stimmzettel in die Urne.)

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich stelle fest, dass die Stimmabgabe beendet ist, und bitte um Auszählung der Stimmen.

Die Sitzung ist für kurze Zeit unterbrochen.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenauszählung vor. – Die Sitzung wird um 17.59 Uhr unterbrochen und um 18.04 Uhr wieder aufgenommen.)

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite