Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 54. Sitzung / Seite 15

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das klassische Gründe für eine rückwirkende Vertragsauflösung ohne finanziellen Schaden für die SteuerzahlerInnen.

Welche Möglichkeiten bestehen für die Republik Österreich, aus dem Vertrag betref­fend die Beschaffung von Eurofightern auszusteigen?

a) Welche Sachverhalte müssen laut Vertrag vorliegen, um einen Ausstieg möglich zu machen?

b) Wurde gemäß den Empfehlungen des Rechnungshofes der Nachweis für die Erfüll­barkeit technischer Komponenten einschließlich der vollen Luftkampffähigkeit durch eine praktische Flugerprobung des Eurofighter in Österreich durch österreichische Piloten nunmehr sichergestellt?

c) Wurde gemäß den Empfehlungen des Rechnungshofes die Realisierbarkeit des Lieferplans nochmals überprüft und entsprechend vertraglich abgesichert?

9. Für den Zeitraum von 2004 bis 2009 sieht die Bundesregierung offensichtlich kein Problem darin, die österreichische Luftraumüberwachung mit angemieteten ausländi­schen Flugzeugen vorzunehmen.

a) Haben Sie ein derartiges Modell auch auf seine Tauglichkeit als Dauerlösung, also als Alternative zur teuren Anschaffung von Kampfflugzeugen, überprüft und zu wel­chem Ergebnis sind Sie dabei – insbesondere was die Kosten betrifft – gekommen?

b) Welche Flugzeugtypen wurden dabei überprüft?

10. Werden Sie die Northrop F-5 / Tiger-Flugzeuge, die 1985 auf Grund der schwäche­ren Leistung gegenüber dem Draken ausgeschieden wurden, in den Dienst des Österreichischen Bundesheeres stellen?

a) Wenn ja, wann und wie lange?

b) Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Miete dieser Flugzeuge?

c) Welche sonstigen Kosten (Flughafenumbauten, Funk etc.) entstehen für die ge­samte Mietdauer?

11. Der Rechnungshof stellte unter Punkt 18 fest:

“In einer Wochenzeitschrift vom 22. März 2003 wurde ein mit 25. Juni 2002 datierter und vom damaligen Bundesminister unterfertigter Ministerratsvortrag abgedruckt, der das Kampfflugzeug „Gripen“ bevorzugte. Der Rechnungshof ersuchte daher das BMLV um Übermittlung der entsprechenden Originalunterlage. Trotz wiederholter Auffor­de­rung konnte das BMLV dem Rechnungshof keine diesbezüglichen Schriftstücke vor­legen.“

Handelt es sich bei dem unterfertigten Ministerratsvortrag vom 25. Juni 2002 um eine Fälschung?

a) Wenn ja, welche rechtlichen Schritte wurden gegen die Veröffentlichung eingeleitet?

b) Wenn nein, wie lautet der Wortlaut dieses unterfertigten Ministerratsvortrags vom 25. Juni 2002?

12. Welche Konsequenzen haben Sie und Ihr Ressort darüber hinaus aus den Be­richts­ergebnissen des Österreichischen Rechnungshofes und des Deutschen Bundes­rechnungshofes im Einzelnen und im Detail gezogen?

 


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