das klassische
Gründe für eine rückwirkende Vertragsauflösung ohne finanziellen Schaden für
die SteuerzahlerInnen.
Welche
Möglichkeiten bestehen für die Republik Österreich, aus dem Vertrag betreffend
die Beschaffung von Eurofightern auszusteigen?
a) Welche
Sachverhalte müssen laut Vertrag vorliegen, um einen Ausstieg möglich zu
machen?
b) Wurde gemäß den Empfehlungen des Rechnungshofes der Nachweis für die Erfüllbarkeit technischer Komponenten einschließlich der vollen Luftkampffähigkeit durch eine praktische Flugerprobung des Eurofighter in Österreich durch österreichische Piloten nunmehr sichergestellt?
c) Wurde gemäß
den Empfehlungen des Rechnungshofes die Realisierbarkeit des Lieferplans
nochmals überprüft und entsprechend vertraglich abgesichert?
9. Für den
Zeitraum von 2004 bis 2009 sieht die Bundesregierung offensichtlich kein
Problem darin, die österreichische Luftraumüberwachung mit angemieteten
ausländischen Flugzeugen vorzunehmen.
a) Haben Sie
ein derartiges Modell auch auf seine Tauglichkeit als Dauerlösung, also als
Alternative zur teuren Anschaffung von Kampfflugzeugen, überprüft und zu welchem
Ergebnis sind Sie dabei – insbesondere was die Kosten betrifft –
gekommen?
b) Welche
Flugzeugtypen wurden dabei überprüft?
10. Werden Sie
die Northrop F-5 / Tiger-Flugzeuge, die 1985 auf Grund der schwächeren
Leistung gegenüber dem Draken ausgeschieden wurden, in den Dienst des Österreichischen
Bundesheeres stellen?
a) Wenn ja,
wann und wie lange?
b) Wie hoch
sind die Gesamtkosten für die Miete dieser Flugzeuge?
c) Welche
sonstigen Kosten (Flughafenumbauten, Funk etc.) entstehen für die gesamte
Mietdauer?
11. Der
Rechnungshof stellte unter Punkt 18 fest:
“In einer
Wochenzeitschrift vom 22. März 2003 wurde ein mit 25. Juni 2002
datierter und vom damaligen Bundesminister unterfertigter Ministerratsvortrag
abgedruckt, der das Kampfflugzeug „Gripen“ bevorzugte. Der Rechnungshof
ersuchte daher das BMLV um Übermittlung der entsprechenden Originalunterlage.
Trotz wiederholter Aufforderung konnte das BMLV dem Rechnungshof keine
diesbezüglichen Schriftstücke vorlegen.“
Handelt es sich
bei dem unterfertigten Ministerratsvortrag vom 25. Juni 2002 um eine
Fälschung?
a) Wenn ja,
welche rechtlichen Schritte wurden gegen die Veröffentlichung eingeleitet?
b) Wenn nein,
wie lautet der Wortlaut dieses unterfertigten Ministerratsvortrags vom
25. Juni 2002?
12. Welche
Konsequenzen haben Sie und Ihr Ressort darüber hinaus aus den Berichtsergebnissen
des Österreichischen Rechnungshofes und des Deutschen Bundesrechnungshofes im
Einzelnen und im Detail gezogen?