Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 54. Sitzung / Seite 22

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Zur Frage 2:

Fragen nach Medienberichten beziehungsweise danach, ob Betreibernationen an dras­ti­schen Preisreduktionen beim Eurofighter-Programm interessiert sind, stellen ebenfalls keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung dar. (Abg. Öllinger: Oje!) Unabhängig davon kann ich aber berichten, dass die Her­stellernationen hohe Beiträge für Forschung und Entwicklung dieses Produkts ausge­geben haben und daher ein Vergleich der Verkaufspreise nicht möglich ist. (Abg. Öl­linger: Aha!)

Zu den Fragen 3 bis 8:

Die Republik Österreich hat mit der Eurofighter GmbH einen rechtsgültigen Vertrag nach österreichischem Recht, der beide Seiten gleichermaßen bindet. Darin ist ein außerordentlich günstiger Fixpreis vereinbart worden. (Ironische Heiterkeit bei den Grünen.) Selbstverständlich sind neben den allgemeinen Rücktrittsrechten nach öster­reichischem Recht im Vertrag auch Parameter festgelegt worden, deren Nichterfüllung Vertragsstrafen bis hin zum einseitigen Rücktritt mit anschließendem Deckungskauf nach sich ziehen kann. (Abg. Dr. Glawischnig: Das war ironisch, oder?)

Weiters weise ich darauf hin, dass der Beschaffungsvertrag Gegenstand einer geson­derten Prüfung durch den Rechnungshof ist, deren Ergebnis abgewartet werden sollte. Es wurde auf die Erprobung verzichtet, weil es aus österreichischer Sicht keinen Zwei­fel an der in der Ausschreibung geforderten Leistungsfähigkeit des Produkts gibt. Die Herstellernationen haben den Eurofighter abgenommen und übernommen und ihm damit die Serienreife bescheinigt. Diese Leistungsparameter sind dokumentiert.

Der wichtigste Punkt ist jedoch, dass bei Lieferung Abnahmeflüge durch österreichi­sche Piloten erfolgen werden, bei welchen penibel genau festgestellt wird, ob die Flug­zeuge alle vertraglich vereinbarten Leistungsmerkmale in vollem Umfang erfüllen.

Zu den Fragen 9 und 10:

Durch die jüngst vereinbarte Anmietung von zwölf Luftraumüberwachungsflugzeugen der Type F-5 aus Beständen der schweizerischen Armee kann wirtschaftlich die lückenlose Luftraumüberwachung für die nächsten Jahre sichergestellt werden. Diese Übergangslösung ergibt bei einem All-inclusive-Preis von 75 Millionen € in Verbindung mit der frühestmöglichen Einstellung des Flugbetriebs des Draken die beste und billigste Lösung.

Die angemieteten Flugzeuge werden selbstverständlich von österreichischen Piloten geflogen und mit österreichischen Hoheitszeichen ausgestattet sein. Aus dieser Über­gangslösung eine Dauerlösung zu machen scheidet eindeutig aus, zumal diese nur mittelfristig die Luftraumüberwachung sicherstellen kann und keine langfristige Zu­kunftsperspektive bietet. Bei der Beschaffung der Eurofighter hingegen handelt es sich um eine Lösung für die nächsten 30 bis 40 Jahre.

Abschließend darf ich die Anfragesteller aufklären, dass das Angebot für die F-5 im Jahre 1985 nicht wegen schwächerer Leistung ausgeschieden ist, sondern wegen der Nichterfüllung von Muss-Forderungen, wie zum Beispiel Festpreis, Preisangabe in Schilling und Anwendung des österreichischen Rechtes.

Zur Frage 11:

Ein derartiger Ministerratsvortrag ist dem Bundesministerium für Landesverteidigung nicht bekannt. Der von der Bundesregierung am 2. Juli 2002 beschlossene Minister­ratsvortrag gab dem Eurofighter den Vorzug.

 


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