Zur Frage 2:
Fragen nach Medienberichten beziehungsweise
danach, ob Betreibernationen an drastischen Preisreduktionen beim
Eurofighter-Programm interessiert sind, stellen ebenfalls keinen Gegenstand der
Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung dar. (Abg. Öllinger:
Oje!) Unabhängig davon kann ich aber berichten, dass die Herstellernationen
hohe Beiträge für Forschung und Entwicklung
dieses Produkts ausgegeben haben und daher ein Vergleich der Verkaufspreise
nicht möglich ist. (Abg. Öllinger: Aha!)
Zu den Fragen
3 bis 8:
Die Republik Österreich hat mit der Eurofighter GmbH einen
rechtsgültigen Vertrag nach österreichischem Recht, der beide Seiten
gleichermaßen bindet. Darin ist ein außerordentlich günstiger Fixpreis
vereinbart worden. (Ironische Heiterkeit bei den Grünen.)
Selbstverständlich sind neben den allgemeinen Rücktrittsrechten nach österreichischem
Recht im Vertrag auch Parameter festgelegt worden, deren Nichterfüllung
Vertragsstrafen bis hin zum einseitigen Rücktritt mit anschließendem
Deckungskauf nach sich ziehen kann. (Abg. Dr. Glawischnig: Das war ironisch, oder?)
Weiters weise ich darauf hin, dass der Beschaffungsvertrag Gegenstand
einer gesonderten Prüfung durch den Rechnungshof ist, deren Ergebnis
abgewartet werden sollte. Es wurde auf die Erprobung verzichtet, weil es aus
österreichischer Sicht keinen Zweifel an der in der Ausschreibung geforderten
Leistungsfähigkeit des Produkts gibt. Die Herstellernationen haben den
Eurofighter abgenommen und übernommen und ihm damit die Serienreife
bescheinigt. Diese Leistungsparameter sind dokumentiert.
Der wichtigste Punkt ist jedoch, dass bei Lieferung Abnahmeflüge durch
österreichische Piloten erfolgen werden, bei welchen penibel genau
festgestellt wird, ob die Flugzeuge alle vertraglich vereinbarten
Leistungsmerkmale in vollem Umfang erfüllen.
Zu den Fragen
9 und 10:
Durch die jüngst vereinbarte Anmietung von zwölf
Luftraumüberwachungsflugzeugen der Type F-5 aus Beständen der schweizerischen
Armee kann wirtschaftlich die lückenlose Luftraumüberwachung für die nächsten
Jahre sichergestellt werden. Diese Übergangslösung ergibt bei einem
All-inclusive-Preis von 75 Millionen € in Verbindung mit der
frühestmöglichen Einstellung des Flugbetriebs des Draken die beste und billigste
Lösung.
Die angemieteten Flugzeuge werden selbstverständlich von österreichischen
Piloten geflogen und mit österreichischen Hoheitszeichen ausgestattet sein. Aus
dieser Übergangslösung eine Dauerlösung zu machen scheidet eindeutig aus,
zumal diese nur mittelfristig die Luftraumüberwachung sicherstellen kann und
keine langfristige Zukunftsperspektive bietet. Bei der Beschaffung der
Eurofighter hingegen handelt es sich um eine Lösung für die nächsten 30 bis
40 Jahre.
Abschließend darf ich die Anfragesteller aufklären, dass das Angebot für die F-5 im Jahre 1985 nicht wegen schwächerer Leistung ausgeschieden ist, sondern wegen der Nichterfüllung von Muss-Forderungen, wie zum Beispiel Festpreis, Preisangabe in Schilling und Anwendung des österreichischen Rechtes.
Zur Frage 11:
Ein derartiger Ministerratsvortrag ist dem Bundesministerium für Landesverteidigung nicht bekannt. Der von der Bundesregierung am 2. Juli 2002 beschlossene Ministerratsvortrag gab dem Eurofighter den Vorzug.