Der gesamte Antrag hat – inklusive
Begründung – folgenden Wortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Murauer, Dr. Bösch
betreffend klares Bekenntnis zu einer effektiven und lückenlosen
Luftraum-überwachung als Ausdruck der österreichischen Souveränität
Österreich ist verfassungs- und
völkerrechtlich verpflichtet, die Überwachung und Sicherung des Luftraumes als
wesentlichen Teil der Aufrechterhaltung seiner Souveränität sicherzustellen.
Es ist die Pflicht eines Staates gegenüber seinen Staatsbürgern, ein Höchstmaß
an Sicherheit – auch in seinem Luftraum – zu gewährleisten. Die
modernen Bedrohungen unserer Zeit erfordern zeitgemäße Antworten.
Zur Wahrung dieser Lufthoheit hatte
bereits der damals im Hinblick auf die Beschaffung eines neuen Waffensystems
befasste Landesverteidigungsrat im Jahre 1985 die Empfehlung für den
„J-35D Draken“ ausgesprochen und der Bundesregierung zugleich empfohlen,
rechtzeitig Verhandlungen für die künftige Nachbeschaffung aufzunehmen.
Gerade durch die Krise im ehemaligen
Jugoslawien zu Beginn der 90-er Jahre wurde der österreichischen Bevölkerung
vor Augen geführt, wie notwendig es ist, eigenständig Sicherheit auch und vor
allem im Luftraum über Österreich gewährleisten zu können.
Auf Grund der verfassungs- und völkerrechtlichen
Verpflichtung, und vor allem aufgrund der Verpflichtung gegenüber der
österreichischen Bevölkerung zur Gewährleistung umfassender Sicherheit, ist es
unumgänglich, die Überwachung des Luftraumes als wesentlichen Teil der
Souveränität sicherzustellen und die Nachbeschaffung von
Luftraumüberwachungsflugzeugen fortzusetzen. Dies wurde auch durch die
Bundesregierung im Regierungsprogramm für die XXI. Gesetzgebungsperiode
und im Regierungsprogramm für die XXII. Gesetzgebungsperiode vorgesehen.
Die Nachbeschaffung von
Luftraumüberwachungsflugzeugen wurde im Landesverteidigungsrat mehrfach
erörtert und hat dieser am 9. Juli 2001 beschlossen, dass wegen des
technisch bedingten Erfordernisses für den Ersatz des „Draken“ empfohlen wird,
„ehestmöglich verbindliche Angebote für die Nachfolge des Luftraumüberwachungsflugzeuges
einzuholen, sodass eine Entscheidung spätestens in der ersten Jahreshälfte 2002
getroffen werden kann“.
Am 2. Juli 2002 hat die
Bundesregierung den Vortrag des Bundesministers für Landesverteidigung, der
einer Empfehlung der Bewertungskommission für den von der Firma EADS
angebotenen „Eurofighter Typhoon“ gefolgt ist, zur Kenntnis genommen. Damit hat
die Bundesregierung eine Entscheidung für eine moderne, zukunftsorientierte
und zugleich europäische Lösung getroffen. Dies wurde in einer Entscheidung des
Nationalen Sicherheitsrates vom 8. Juli 2002 begrüßt.
Nach dem Beschluss der Bundesregierung
vom 1. Juli 2003 wurde der Vertrag über die Beschaffung von
18 Luftraumüberwachungsflugzeugen der Type Eurofighter Typhoon
unterzeichnet, der mit Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2003 am
21. August 2003 rechtswirksam wurde. Damit hat der Nationalrat seine
Zustimmung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Beschluss über diese bedeutendste
Beschaffungsmaßnahme des österreichischen Bundesheeres zum Ausdruck gebracht.
Auf Grund der begrenzten Lebensdauer der bislang eingesetzten S35 OE Draken ist es zur lückenlosen Überwachung des Luftraumes bis zur Lieferung der Eurofighter Typhoon notwendig, geeignete Übergangsmaßnahmen zu ergreifen. Der Nationalrat erachtet es im Rahmen seiner gesamtstaatlichen Verantwortung als notwendig und