Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 14

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Eine Frau mit einem Kind: voller Verlust, vor allem auch deswegen, weil diese Frau, die mit dem 14. Lebensjahr zu arbeiten begonnen hat, mit 56 Jahren und vier Monaten in Pension gegangen ist. Ihre Bruttopension würde nach dem alten Recht 1 332 € monat­lich betragen. Nach der Reform beträgt sie 1 201 € monatlich – also um 9,84 Prozent oder jährlich 1 835 € weniger Pension durch Ihre Reform anhand eines existierenden Pensionsbescheides! So viel zum maximalen Verlust von 3 Prozent für Frauen, wie Sie argumentiert haben.

Ein weiterer Fall: ebenfalls eine Frau mit zwei Kindern, ebenfalls vorzeitige Alterspen­sion bei langer Versicherungsdauer, weil gekündigt und seit dem Jahr 2000 nicht mehr in Beschäftigung zu bringen. Ihre Bruttopension betrüge 1 012 € monatlich – nach der Reform aber nur 901 € monatlich, also ebenfalls ein Verlust von mehr als zehn Pro­zent; durch die Deckelung auf zehn Prozent reduziert macht das einen jährlichen Verlust von 1 417 € aus. (Ruf bei der SPÖ: Wahnsinn!)

Das kann man auch mit Männern fortsetzen, bei denen die Pensionskürzung de facto jeden Dritten betrifft, und nicht, wie Sie gemeint haben, nur mit 5 Prozent.

Rudolf Hainz hat im Vorjahr im Vertrauen auf die „Hackler-Regelung“ eine Altersteilzeit­vereinbarung geschlossen und verliert – hören Sie bitte zu! – monatlich 205 €! Seine Bruttopension hätte nach altem Recht 2 389 € betragen, seine Pension nach der Reform beträgt 2 184 € jährlich, also 8,6 Prozent weniger; nicht 5 Prozent, sondern 8,6 Prozent weniger anhand eines konkreten Pensionsbescheides und nicht irgend­welcher Berechnungen, die Sie immer wieder kritisieren!

Die Fakten besagen somit klar und deutlich: Sie haben den Pensionsraub im Vorjahr aus budgetären Gründen gemacht und nicht, um tatsächlich eine faire Pensionsrege­lung in Angriff zu nehmen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch in puncto Bauarbeiter, die ja von den Freiheitlichen immer so besonders geschätzt werden, muss man klar und deutlich ein Beispiel zitieren: Karl B., ein Bauarbeiter und Invaliditätspensionist verliert bereits ab Februar 2004. Sein Pensionsantritt erfolgt mit 59 Jahren und zwei Monaten, und zwar ab 1. Februar dieses Jahres wegen Invalidität – Berufseinstieg mit 15 Jahren, 42,8 Ver­sicherungsjahre. Seine Bruttopension würde 1 452 € monatlich betragen, nach der Reform 1 302 €, und mit der Deckelung bekommt er gerade 1 306 €, also ein jährlicher Pensionsverlust von mehr als 2 000 €! Das nennen Sie soziale Pensionsreform?

Wir fordern Sie auf: Nehmen Sie die Pensionsreform 2003 zurück und setzen Sie wirk­lich Maßnahmen zur Harmonisierung! (Rufe bei der ÖVP: Vorschlag! Vorschlag!) Das ist der Punkt, um den es hier geht! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Und wenn ich da aus den Reihen der ÖVP wieder höre: „Vorschlag!“ – Ja, wo ist denn Ihr Harmonisierungsvorschlag? Wo ist Ihr Harmonisierungsvorschlag? Wir haben einen! (Rufe bei der ÖVP: Wo? Wo?) Die SPÖ hat einen, der ÖGB hat einen, der jederzeit zu verhandeln ist. Wo sind Ihre Ankündigungen in Papierform?

Sie haben keine Vorschläge. Legen Sie sie doch auf den Tisch, dann können wir dar­über reden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Trinkl.)

Ich fordere, dass sowohl die ÖVP als auch die FPÖ ihre immer wiederkehrenden Ankündigungen, sie hätten Harmonisierungsvorschläge, erfüllen und diese endlich auf den Tisch legen. (Abg. Scheibner: Lesen Sie einmal nach!) Abgesehen vom Entschlie­ßungsentwurf haben Sie überhaupt nichts; außer dem Entschließungsentwurf liegt nichts vor – das ist eine Tatsache –, und nicht einmal an den halten Sie sich! (Abg. Scheibner: Können Sie nicht lesen oder wollen Sie nicht?)

 


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