Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 41

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Karenzurlaubszuschussgesetz, Karenzgeldgesetz und Kinderbetreuungsgeldgesetz bietet natürlich eine große Palette, um über die Familienpolitik zu sprechen. Mit dieser Regierungsvorlage wird nun die Rückzahlungsverpflichtung aus dem Jahre 1996, die damals entstanden ist, aufgehoben. Der Verwaltungsaufwand war enorm. Das Gesetz war mangelhaft – um das auch einmal zu betonen. Wir werden nämlich immer wieder kritisiert, oft wegen Kleinigkeiten, aber da geht es um ein Gesetz aus dem Jahr 1996, das auch Mängel aufwies.

Bedauerlicherweise hat es keine Information für die Väter gegeben, was die Rückzah­lung angeht. Viele sind da vor den Kopf gestoßen worden, und diese Rückzahlungs­aufforderungen wurden jetzt als verfassungsrechtlich bedenklich zurückgestellt.

Beim Kinderbetreuungsgeld verhält es sich etwas anders, denn für Geburten ab dem 1. Jänner 2002 gilt diese Rückzahlungsverpflichtung so wie bisher, aber es ist eine ver­pflichtende Information für die Eltern im Gesetz verankert. Allerdings soll der bisherige Rückzahlungszuschlag von bis zu 15 Prozent entfallen.

Das Kinderbetreuungsgeld, Frau Kollegin Prammer und Frau Kollegin Binder, ist we­sentlich besser geregelt, als das unter Ihrer Verantwortung der Fall war, denn bei der Arbeitnehmerveranlagung wird automatisch die Rückzahlung mitberechnet. Es ist also kein großer Verwaltungsaufwand damit verbunden.

Was die Kinderbetreuungszeiten im Zusammenhang mit der Pensionsregelung betrifft, bin ich vorhin gar nicht dazu gekommen, das anzusprechen, weil ich zu wenig Zeit gehabt habe. Wesentliche Verbesserungen für Frauen sind, dass die Kinderbetreu­ungszeiten von 18 auf 24 Monate von Ersatzzeiten zu Beitragszeiten aufgewertet wur­den, und zwar in Höhe der Ausgleichszulage plus 50 Prozent, und somit eine höhere Pension für die Frauen herauskommt. Ebenfalls verankert wurde eine Verminderung des Durchrechnungszeitraumes um drei Jahre pro Kind für Zeiten der Kindererziehung. Ebenfalls reduzieren Zeiten der Familienhospizkarenz den Durchrechnungszeitraum, was ebenfalls ein großer Vorteil für Frauen ist.

Frau Kollegin Binder, wenn Sie sagen, das Ziel beim Kinderbetreuungsgeld sei verfehlt, dann muss ich Ihnen antworten: In Wahrheit gehört das Kinderbetreuungsgeld weiter ausgebaut zu einem Elterngehalt. Ich höre sehr wohl all die Vorschläge, die jetzt auch verstärkt von den Arbeiterkammern kommen, wie vom Präsidenten Tumpel und so weiter, dass Hort- und Kindergartenplätze ausgebaut werden sollen. Ich bin auch dafür, dass die Betreuungsplätze ausgebaut werden, als Ersatz, wie Sie richtig gesagt haben, Frau Kollegin Binder, zum Elternhaus. Das muss alles sein. Aber wenn wir jetzt alle Kinder in diese Betreuungseinrichtungen stecken, strömen auch wieder mehr Frauen auf den Arbeitsmarkt, und dieser wird dadurch natürlich belastet. Dann sind 25 000 Frauen mehr auf dem Arbeitsmarkt, und das bedeutet natürlich eine Win-Win-Situation für die Wirtschaft. Die Löhne werden natürlich gedrückt, wenn mehr Leute da sind. Das ist dann wieder kontraproduktiv für die Frauen, für die Arbeitnehmer in die­sem Bereich. Es ist zu hinterfragen, wie viele Frauen denn überhaupt auf den Arbeits­markt wollen oder lieber die Betreuung zu Hause vornehmen wollen. Frau Kollegin, die einzige Wahlfreiheit ist die, die durch das Kinderbetreuungsgeld geschaffen worden ist! Das ist eine Win-Win-Situation für die Eltern. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Das müssen Sie sich merken und endlich einmal zugeben, dass das so ist! Wahlfrei­heit ist, wenn man selbst entscheiden kann. Ob Krabbelstube, Hort, Tagesmutter oder sonstige Kinderbetreuungseinrichtung – man soll selbst entscheiden können, wie man das macht, jeder für sich und seine Situation, denn bei jedem Elternteil ist die Situation eine andere. Das muss individuell gestaltet sein. Wir haben im ländlichen Raum oft schon das Problem, dass Frauen, die im städtischen Raum arbeiten, die Kinder mit-


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