Karenzurlaubszuschussgesetz, Karenzgeldgesetz und Kinderbetreuungsgeldgesetz bietet natürlich eine große Palette, um über die Familienpolitik zu sprechen. Mit dieser Regierungsvorlage wird nun die Rückzahlungsverpflichtung aus dem Jahre 1996, die damals entstanden ist, aufgehoben. Der Verwaltungsaufwand war enorm. Das Gesetz war mangelhaft – um das auch einmal zu betonen. Wir werden nämlich immer wieder kritisiert, oft wegen Kleinigkeiten, aber da geht es um ein Gesetz aus dem Jahr 1996, das auch Mängel aufwies.
Bedauerlicherweise hat es keine Information für die Väter gegeben, was die Rückzahlung angeht. Viele sind da vor den Kopf gestoßen worden, und diese Rückzahlungsaufforderungen wurden jetzt als verfassungsrechtlich bedenklich zurückgestellt.
Beim Kinderbetreuungsgeld verhält es sich etwas anders, denn für Geburten ab dem 1. Jänner 2002 gilt diese Rückzahlungsverpflichtung so wie bisher, aber es ist eine verpflichtende Information für die Eltern im Gesetz verankert. Allerdings soll der bisherige Rückzahlungszuschlag von bis zu 15 Prozent entfallen.
Das Kinderbetreuungsgeld, Frau Kollegin Prammer und Frau Kollegin Binder, ist wesentlich besser geregelt, als das unter Ihrer Verantwortung der Fall war, denn bei der Arbeitnehmerveranlagung wird automatisch die Rückzahlung mitberechnet. Es ist also kein großer Verwaltungsaufwand damit verbunden.
Was die Kinderbetreuungszeiten im Zusammenhang mit der Pensionsregelung betrifft, bin ich vorhin gar nicht dazu gekommen, das anzusprechen, weil ich zu wenig Zeit gehabt habe. Wesentliche Verbesserungen für Frauen sind, dass die Kinderbetreuungszeiten von 18 auf 24 Monate von Ersatzzeiten zu Beitragszeiten aufgewertet wurden, und zwar in Höhe der Ausgleichszulage plus 50 Prozent, und somit eine höhere Pension für die Frauen herauskommt. Ebenfalls verankert wurde eine Verminderung des Durchrechnungszeitraumes um drei Jahre pro Kind für Zeiten der Kindererziehung. Ebenfalls reduzieren Zeiten der Familienhospizkarenz den Durchrechnungszeitraum, was ebenfalls ein großer Vorteil für Frauen ist.
Frau Kollegin Binder, wenn Sie sagen, das
Ziel beim Kinderbetreuungsgeld sei verfehlt, dann muss ich Ihnen antworten: In
Wahrheit gehört das Kinderbetreuungsgeld weiter ausgebaut zu einem
Elterngehalt. Ich höre sehr wohl all die Vorschläge, die jetzt auch verstärkt
von den Arbeiterkammern kommen, wie vom Präsidenten Tumpel und so weiter, dass
Hort- und Kindergartenplätze ausgebaut werden sollen. Ich bin auch dafür, dass
die Betreuungsplätze ausgebaut werden, als Ersatz, wie Sie richtig
gesagt haben, Frau Kollegin Binder, zum Elternhaus. Das muss alles sein. Aber
wenn wir jetzt alle Kinder in diese Betreuungseinrichtungen stecken, strömen
auch wieder mehr Frauen auf den Arbeitsmarkt, und dieser wird dadurch natürlich
belastet. Dann sind 25 000 Frauen mehr auf dem Arbeitsmarkt, und das
bedeutet natürlich eine Win-Win-Situation für die Wirtschaft. Die Löhne werden
natürlich gedrückt, wenn mehr Leute da sind. Das ist dann wieder
kontraproduktiv für die Frauen, für die Arbeitnehmer in diesem Bereich. Es ist
zu hinterfragen, wie viele Frauen denn überhaupt auf den Arbeitsmarkt wollen
oder lieber die Betreuung zu Hause vornehmen wollen. Frau Kollegin, die einzige
Wahlfreiheit ist die, die durch das Kinderbetreuungsgeld geschaffen worden ist!
Das ist eine Win-Win-Situation für die Eltern. (Beifall bei den
Freiheitlichen und der ÖVP.)
Das müssen Sie sich merken und endlich einmal zugeben, dass das so ist! Wahlfreiheit ist, wenn man selbst entscheiden kann. Ob Krabbelstube, Hort, Tagesmutter oder sonstige Kinderbetreuungseinrichtung – man soll selbst entscheiden können, wie man das macht, jeder für sich und seine Situation, denn bei jedem Elternteil ist die Situation eine andere. Das muss individuell gestaltet sein. Wir haben im ländlichen Raum oft schon das Problem, dass Frauen, die im städtischen Raum arbeiten, die Kinder mit-