nehmen und dort in einem Hort unterbringen, weil es draußen keinen gibt und es für diese Frauen daher schwierig ist.
Wenn es die Möglichkeit gibt, dass diese
Frauen dann ihre Nachbarn bezahlen, dass diese die Kinder betreuen und sie von
der Schule abholen, dann bleiben sie wenigstens im Ort, und es wird so auch
der Abwanderung entgegengewirkt, Frau Kollegin. (Zwischenrufe der Abg. Binder.)
Das alles müssen Sie berücksichtigen! Die Wahlfreiheit ist das einzig
Wahre bei der Kinderbetreuung! Die Eltern müssen die Wahlfreiheit haben, wie
ihre Kinder betreut werden – als Ergänzung zum Elternhaus.
Natürlich sind dazu verschiedene Einrichtungen notwendig. (Beifall bei den
Freiheitlichen und der ÖVP.)
10.50
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. Wunschgemäß 6 Minuten Redezeit. – Frau Abgeordnete, Sie sind am Wort.
10.50
Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Sehr geehrte,
liebe Frau Abgeordnete Steibl, Sie haben mich darauf hingewiesen, dass Ihnen
der Unterschied zwischen Familien- und Frauenpolitik durchaus geläufig wäre,
sofern ich mich richtig erinnere? Ich erinnere mich allerdings auch an eine
Pressekonferenz, die Sie gemeinsam mit der – so genannten, muss ich ja
schon sagen – Frauenministerin vor ein paar Wochen gegeben haben, wo Sie
die wesentlichen frauenpolitischen Errungenschaften dieser Regierung gewürdigt
haben, und die waren – ich versuche sie jetzt aus dem Gedächtnis
aufzuzählen –: Kinderbetreuungsgeld, Pflegehospizkarenz, Anhebung der
Zuverdienstgrenze und noch ein paar weiter familienpolitische Maßnahmen. Aber:
Wo war denn die Frauenpolitik? – Ich habe sie nicht
gefunden! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Steibl: Anscheinend
ist die Pressekonferenz interessant gewesen!)
Das Problem ist: Sie machen Familienpolitik – das ist ja noch okay –, aber Sie machen keine Frauenpolitik!
Herr Abgeordneter Dolinschek hat es jetzt ohnehin ganz klar auf den Punkt gebracht: Es geht darum, mit Ihrer so genannten Familienpolitik den Arbeitsmarkt zu entlasten von den Frauen, die dorthin drängen. Er sagte wortwörtlich, der Arbeitsmarkt werde durch diese Frauen belastet. 25 000 Frauen würden arbeiten gehen, wenn sie die Kinderbetreuung nicht selbst machen müssten. – So schaut Ihre Wahlfreiheit aus!
Im vorliegenden Gesetz wird eine Korrektur vorgenommen, die dringend notwendig war, aber sie ist nicht weitgehend genug. Ich möchte daher über zwei Punkte sprechen, bezüglich derer ich glaube, dass dort die nächsten Korrekturen fällig sind.
Korrektur Nummer eins beim Kinderbetreuungsgeld – im Unterschied zu der in diesem Punkt jedenfalls besseren Regelung des Karenzgeldes davor – ist der Kündigungsschutz. Wir haben jetzt einen Kinderbetreuungsgeldbezug, der deutlich länger dauern kann, als der Kündigungsschutz dauert. Das heißt: Sie machen es ganz gezielt, behaupte ich, den Frauen um so schwerer, danach in den Erwerbsjob zurückzugehen, weil ja die Kündigung durchaus möglich ist. (Ruf bei der ÖVP: Die ist jetzt auch möglich!) Das heißt: Eine Frau, die die Wahlfreiheit hat, sich für die gesamte Dauer der Kinderbetreuung zu widmen, bezahlt diese Wahlfreiheit womöglich mit dem Verlust ihres Jobs danach, weil Sie nicht imstande waren, in diesem Kinderbetreuungsgesetz auch einen entsprechenden Kündigungsschutz zu verankern. (Beifall bei den Grünen.)
Das war Ihnen bewusst. Das Thema war mehr als bekannt. Ich habe es damals mit Frau Staatssekretärin Haubner selbst diskutiert, die gemeint hat: Ja, stimmt, müsste man eigentlich vorsehen; passiert ist allerdings nichts. Damals war sie aber auch noch