Jemand erhält also einen Zuschuss vom Staat, vom Bund, und ein Dritter muss diesen Zuschuss zurückzahlen. Eine Dritte könnte es auch sein bei Alleinerziehenden, aber in der Regel waren es die Väter – egal, ob in familiären Situationen oder bei Alleinerziehenden der außerhalb des Familienverbandes lebende Kindesvater.
Das hat natürlich erhebliche Probleme geschaffen – und nicht nur die Rückforderungsaktion, die man erst im Jahr 2003 eingeleitet hat, obwohl es den Zuschuss schon seit 1996 gibt. Man hat den Zuschuss für mehrere Jahre gleichzeitig eingefordert. Man hat Personen Vorschreibungen über 1 000, 2 000 € gemacht, die diese Personen ... (Bundesminister Mag. Haupt: Noch mehr!) – Noch mehr, sagt der Bundesminister. Jetzt habe ich es verstanden. Wenn Sie laut genug sprechen, Herr Bundesminister, dann geht es.
Das war natürlich unzumutbar. Das ist die eine Sache. Da bin ich schon sehr froh darüber, dass nach dieser öffentlichen Debatte darüber gehandelt wurde, obwohl der Finanzminister zunächst einmal überhaupt nichts davon wissen wollte, dass das unrechtmäßig sei, was er da gemacht hat, und obwohl diese ganze Rückforderungsaktion nicht nur unrechtmäßig, sondern auch noch ziemlich patschert angelegt und ziemlich überbürokratisch war, weil Formulare ausgeschickt wurden, die auf Gesetze verwiesen haben, die schon längst außer Kraft gesetzt wurden, etwa das Karenzgeldzuschussgesetz von 1996. Alles außer Kraft. Also an dieser Rückforderungsaktion hat überhaupt nichts gestimmt. Sie war nur ein Ärgernis für die Betroffenen und wahrscheinlich auch für die armen Finanzbeamten, bei denen der Zuschuss eingefordert wurde und denen dann nichts anderes übrig geblieben ist, als ihnen nach dem Abgabengesetz diese Vorschreibung zu machen, was eine ordentliche Härte darstellt.
Da bin ich schon bei dem Punkt, Herr Bundesminister, jenseits dieser Debatte: 15 Prozent Aufschlag gab es nach dem Karenzgeldzuschussgesetz und auch danach noch nach dem Karenzgeldgesetz. 15 Prozent Aufschlag gab es aber auch, wenn ich mich recht erinnere, nach einem Durchführungserlass zum Kinderbetreuungsgeld. Auch in den Durchführungsbestimmungen zum Kinderbetreuungsgeld war diese 15-Prozent-Regelung verankert. (Bundesminister Mag. Haupt: Die Rückzahlung des Kinderbetreuungsgeldes war immer schon zinsenfrei!) – Sei’s drum. Ich habe leider die Unterlage nicht dabei.
Der eine Punkt ist: Da wird eine Leistung mit einem Aufschlag zurückgefordert. Eine Leistung, die jemand zu Recht bezogen hat, wird von einer anderen Person zurückgefordert.
Gestatten Sie mir noch kurz den Gedankenblitz hin zur Steueramnestie! Da werden nicht 100 Prozent zurückgefordert, auch nicht 115 Prozent, sondern da werden 40 Prozent einer Leistung, die man eigentlich hätte zahlen müssen, zurückgefordert. Und das kann es nicht sein, Herr Bundesminister!
Das kann es nicht sein, Herr Bundesminister: dass die Gerechtigkeit, die Abgabengerechtigkeit in dem einen Fall 100 Prozent und in dem anderen Fall 40 Prozent bedeutet, obwohl im letzteren Fall teilweise – bei einem größeren Steuerdelikt – strafrechtliche Vergehen zu vermuten sind.
Sei’s drum! Insgesamt bin ich froh, dass diese nachträgliche Pein abgeschafft wurde.
Aber gestatten Sie mir schon noch eine Bemerkung zum Thema Wahlfreiheit: Wenn Sie, Herr Bundesminister, sagen, die Frage der Kinderbetreuung sei nicht Bundesangelegenheit, sondern das gehe die Länder an, so stimmt das verfassungsmäßig. Aber ich kann mich erinnern, Herr Bundesminister: Vorige Woche sind wir zusammengesessen, es ging um die Sozialhilfe, und im Zusammenhang mit dieser beispielsweise war allen Beteiligten klar, dass die Sozialhilfe zwar eigentlich Kompetenz des Bundes wäre,