Heute reden wir hier über das so genannte EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz. Es geht dabei im Wesentlichen um eine Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.
Herr Bundesminister Haupt, Sie werden uns jetzt leider keine Antwort geben können, doch unsere Fraktion hat schon im Ausschuss Herrn Minister Bartenstein gesagt, dass wir festgehalten haben wollen, dass es Handlungsbedarf gibt, dass wir zwar ordnungspolitische Maßnahmen im Sinne eines Übergangsarrangements grundsätzlich begrüßen, dass aber die Regierungsvorlage, über die wir heute abstimmen werden, mehr als nur einen Schönheitsfehler hat.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal sagen, dass bei dieser Vorlage eines klar und deutlich zum Ausdruck kommt: Die Regelung, die die Bundesregierung bei den Saisonniers getroffen hat – Herr Bundesminister, Sie werden sich vielleicht erinnern können: die Ausdehnung von sechs auf zwölf Monate hinsichtlich der Saisonnier-Beschäftigung und auch die Ausdehnung auf verschiedene Branchen –, ist keineswegs dazu geeignet, den österreichischen Arbeitsmarkt mit entsprechenden Sicherheitsbedingungen für die Menschen auszustatten. Viel wesentlicher, als Menschen für kurze Zeit oder auch für längere Zeit nach Österreich zu holen, die dann keine Rechte haben, wäre eine echte Integration von ausländischen Mitbürgern und Mitbürgerinnen auf dem Arbeitsmarkt in Österreich. Doch dazu ist diese Regierungsvorlage nicht geeignet.
Mit dem EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz erfolgt aber noch eine weitere Unterwanderung, und zwar die Unterwanderung der Kontingente im Saisonnier-Bereich, die der PraktikantInnen und die der GrenzgängerInnen. Mit dieser Möglichkeit, mit diesem offenen Loch, kann die Intention des Gesetzes, nämlich die Menschen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt zu schützen, nicht gewährleistet werden.
Bedauerlicherweise sind die Fragen, die wir
in diesem Zusammenhang im Ausschuss gestellt haben, von Minister Bartenstein
nicht zufrieden stellend beantwortet worden. (Abg. Steibl: Na geh, da habt ihr nicht zugehört!)
Frau Kollegin Steibl, vielleicht können Sie
mir das nachher sagen! Herr Minister Bartenstein hat beispielsweise gesagt,
dass Saisonniers in Zukunft bei der Erstzulassung nur mehr für 24 Wochen
genehmigt werden. (Zwischenruf des Abg. Grillitsch.) – Herr Kollege Grillitsch,
hören Sie mir zuerst zu, dann werden Sie vielleicht etwas davon verstehen! (Abg. Grillitsch: Ich nehme
Nachhilfeunterricht bei Ihnen, Frau Kollegin!)
Damit mit einer Verlängerung nach sechs Monaten nicht zwölf Monate erreicht werden, liebe Kollegin Steibl ... (Zwischenruf der Abg. Steibl.) Kannst du mir das erklären? (Abg. Steibl: Nachher!) – Sehr gut, ich freue mich schon auf diese deine Erklärung.
Aber es kann ja keinen Sinn haben: dass ihr ein Gesetz, das ihr beschließt, schon wieder nicht einhaltet! Wie wollt ihr gewährleisten, dass dieses Gesetz nicht vollzogen wird, obwohl es gesetzliche Bestimmungen gibt? Das ist doch grotesk! Es wird ein Gesetz beschlossen, und dann sagt der zuständige Minister: Aber eingehalten wird es auf gar keinen Fall!
Da muss man sich wirklich einmal fragen: Wie wird die Gesetzgebung von dieser Bundesregierung behandelt? Und die Gesetzgebung seid auch ihr, liebe Kollegin Steibl! Über die Wertigkeit, die wir hier in diesem Hohen Hause haben, würde ich mir schon einmal Gedanken machen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: Ich werde mir das „zu Herzen nehmen“!)
Aber der größte Schönheitsfehler, Herr Bundesminister, ist das, was man im Bereich der Arbeitslosenversicherungs-Gesetzgebung macht: Man benachteiligt Menschen mit ähnlicher Situation. Wir halten das zumindest für verfassungsrechtlich bedenklich,