Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 59

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Heute reden wir hier über das so genannte EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz. Es geht dabei im Wesentlichen um eine Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.

Herr Bundesminister Haupt, Sie werden uns jetzt leider keine Antwort geben können, doch unsere Fraktion hat schon im Ausschuss Herrn Minister Bartenstein gesagt, dass wir festgehalten haben wollen, dass es Handlungsbedarf gibt, dass wir zwar ordnungs­politische Maßnahmen im Sinne eines Übergangsarrangements grundsätzlich begrü­ßen, dass aber die Regierungsvorlage, über die wir heute abstimmen werden, mehr als nur einen Schönheitsfehler hat.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal sagen, dass bei dieser Vorlage eines klar und deutlich zum Ausdruck kommt: Die Regelung, die die Bundesregierung bei den Saisonniers getroffen hat – Herr Bundesminister, Sie werden sich vielleicht erinnern können: die Ausdehnung von sechs auf zwölf Monate hinsichtlich der Saison­nier-Beschäftigung und auch die Ausdehnung auf verschiedene Branchen –, ist keines­wegs dazu geeignet, den österreichischen Arbeitsmarkt mit entsprechenden Sicher­heitsbedingungen für die Menschen auszustatten. Viel wesentlicher, als Menschen für kurze Zeit oder auch für längere Zeit nach Österreich zu holen, die dann keine Rechte haben, wäre eine echte Integration von ausländischen Mitbürgern und Mitbürgerinnen auf dem Arbeitsmarkt in Österreich. Doch dazu ist diese Regierungsvorlage nicht geeignet.

Mit dem EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz erfolgt aber noch eine weitere Unterwan­derung, und zwar die Unterwanderung der Kontingente im Saisonnier-Bereich, die der PraktikantInnen und die der GrenzgängerInnen. Mit dieser Möglichkeit, mit diesem offenen Loch, kann die Intention des Gesetzes, nämlich die Menschen auf dem öster­reichischen Arbeitsmarkt zu schützen, nicht gewährleistet werden.

Bedauerlicherweise sind die Fragen, die wir in diesem Zusammenhang im Ausschuss gestellt haben, von Minister Bartenstein nicht zufrieden stellend beantwortet worden. (Abg. Steibl: Na geh, da habt ihr nicht zugehört!)

Frau Kollegin Steibl, vielleicht können Sie mir das nachher sagen! Herr Minister Barten­stein hat beispielsweise gesagt, dass Saisonniers in Zukunft bei der Erstzulassung nur mehr für 24 Wochen genehmigt werden. (Zwischenruf des Abg. Grillitsch.) – Herr Kol­lege Grillitsch, hören Sie mir zuerst zu, dann werden Sie vielleicht etwas davon verste­hen! (Abg. Grillitsch: Ich nehme Nachhilfeunterricht bei Ihnen, Frau Kollegin!)

Damit mit einer Verlängerung nach sechs Monaten nicht zwölf Monate erreicht werden, liebe Kollegin Steibl ... (Zwischenruf der Abg. Steibl.) Kannst du mir das erklären? (Abg. Steibl: Nachher!) – Sehr gut, ich freue mich schon auf diese deine Erklärung.

Aber es kann ja keinen Sinn haben: dass ihr ein Gesetz, das ihr beschließt, schon wieder nicht einhaltet! Wie wollt ihr gewährleisten, dass dieses Gesetz nicht vollzogen wird, obwohl es gesetzliche Bestimmungen gibt? Das ist doch grotesk! Es wird ein Ge­setz beschlossen, und dann sagt der zuständige Minister: Aber eingehalten wird es auf gar keinen Fall!

Da muss man sich wirklich einmal fragen: Wie wird die Gesetzgebung von dieser Bun­desregierung behandelt? Und die Gesetzgebung seid auch ihr, liebe Kollegin Steibl! Über die Wertigkeit, die wir hier in diesem Hohen Hause haben, würde ich mir schon einmal Gedanken machen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: Ich werde mir das „zu Herzen nehmen“!)

Aber der größte Schönheitsfehler, Herr Bundesminister, ist das, was man im Bereich der Arbeitslosenversicherungs-Gesetzgebung macht: Man benachteiligt Menschen mit ähnlicher Situation. Wir halten das zumindest für verfassungsrechtlich bedenklich,


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