wenn nicht sogar für einen Verfassungsbruch. Daher werden wir dieser Regierungsvorlage in der Form, wie sie vorliegt, keine Zustimmung geben.
Wir haben aber einen Abänderungsantrag
vorbereitet, der auch eingebracht wird. Wenn Ihnen an der Zustimmung einer
großen Mehrheit in diesem Hohen Hause etwas liegt, dann werden Sie diesem
Abänderungsantrag auch Ihre Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei
der SPÖ.)
11.58
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Haupt. – Bitte, Herr Minister.
11.58
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Kollegin Silhavy, weil Sie mich angesprochen und auf das Fehlen des Kollegen Bartenstein hingewiesen haben, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Kollege Bartenstein heute verfassungsgemäß von meinem Kollegen Strasser vertreten wird. Ich werde selbstverständlich so lange hier auf der Regierungsbank bleiben, bis Kollege Strasser hier eintrifft, um die verfassungsmäßige Vertretung vom Kollegen Bartenstein durchzuführen.
Ich möchte aber auch klar sagen, dass die vorliegende Gesetzesmaterie auch mir keine fremde ist, weil ich als seinerzeitiger Sozialminister im Jahre 2000 – ich wurde damals am 24. Oktober als Sozialminister angelobt – auf europäischer Ebene eine Situation vorgefunden habe, die folgendermaßen aussah: Damals haben sich Ihre Parteifreunde von der Sozialistischen Internationale in Europa, der zuständige EU-Kommissar Verheugen und vor allem auch der französische Europaminister Moscovici, maßgeblich dafür eingesetzt, dass es überhaupt keine Übergangsfristen zum Schutze der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt. Wir haben dann sukzessive mit Hilfe der schwedischen EU-Präsidentschaft und mit Hilfe der deutschen Regierung und dem damaligen Sozialminister Riester begonnen, die heute auf europäischer Ebene mit der EU-Osterweiterung nunmehr ratifizierten und konsensual verabschiedeten Übergangsregelungen für Österreich und für Deutschland für zwei, fünf und sieben Jahre auszuverhandeln.
Ich halte diese Maßnahme genauso wie die Österreichische Arbeiterkammer für eine sinnvolle flankierende Maßnahme, die dazu dienen soll, in der jetzigen wirtschaftlich schwierigen Zeit den österreichischen Arbeitsmarkt beziehungsweise die Arbeitnehmer auf dem österreichischen Arbeitsmarkt vor Dumpingpreisen und vor illegaler Beschäftigung zu schützen. Ich glaube daher, dass es sinnvoll und notwendig ist, diese Gesetzesmaterie zu verabschieden.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie schon auf Folgendes hinweisen: Bei Nichtverabschiedung dieser Gesetzesmaterie würde mit 1. Mai dieses Jahres das Ausländerbeschäftigungsgesetz für die Angehörigen der 13 neuen EU-Staaten eo ipso aufhören, und es würde daher eine – auch von der Arbeiterkammer und von anderen maßgeblichen Stellen – immer wieder ins Treffen geführte Migrationsbewegung in Richtung österreichischer Arbeitsmarkt stattfinden, die in der jetzigen Situation und auf Grund der unerfreulichen Arbeitslosendaten in Österreich den Wirtschaftsaufschwung, den wir uns alle erhoffen, sowie das soziale Gefüge mit Sicherheit nicht fördern würde.
Ich meine daher, dass das vorliegende Maßnahmenpaket ausgewogen ist und dass damit bei der EU-Osterweiterung per 1. Mai 2004 dafür Sorge getragen wird, dass sich die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in Zukunft aus diesem