Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 80

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ord­nungsgemäß unterfertigt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy und KollegInnen betreffend neue Praktikanten-, Grenzgänger- oder Beschäftigungsabkommen, eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (437 dB) über die Regierungsvorlage (414 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden (EU-Erweiterungs-Anpas­sungsgesetz)

Das EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz bewirkt, dass StaatsbürgerInnen der Erwei­terungsländer im Falle einer Beschäftigung als AN in Österreich bzw im Falle einer Entsendung nach Österreich grundsätzlich dem AuslBG unterliegen, soweit nicht Aus­nahmen aufgrund der Beitrittsverträge gelten. Diesem Ziel der Regierungsvorlage ist zuzustimmen, es bleiben damit jedoch wesentliche Probleme ungelöst.

Die Regierungsvorlage löst nämlich folgendes Problem nicht:

ArbeitnehmerInnen aus den Erweiterungsländern erhalten aufgrund der Beitrittsverträ­ge nach wenigstens 12 Monaten Beschäftigung im Rahmen eines Praktikanten- oder Grenzgängerabkommens oder im Rahmen eines der von der Regierung geplanten (Regierungsprogramm) neuen Beschäftigungsabkommen Freizügigkeit auf dem Ar­beitsmarkt. Sie werden daher nicht mehr auf die Kontingente des betreffenden Abkom­mens angerechnet und machen dadurch Platz für neue, zusätzliche Beschäftigte in diesem Kontingent. Dadurch können die Übergangsfristen und damit die angestrebte Wirkung des EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetzes weitgehend unterlaufen werden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, neue Praktikanten-, Grenzgänger- oder Be­schäftigungsabkommen nur bei einer nachhaltigen Besserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt abzuschließen bzw nur, wenn gleichzeitig auch wirksame Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit gesetzt und dafür auch zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Außerdem ist dabei und in bezug auf die bestehenden Abkommen mit Ungarn durch Verhandlung sicherzustellen, dass ArbeitnehmerInnen, die nach zwölfmonatiger Be­schäftigung im Rahmen eines Abkommens Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt erhal­ten, weiterhin auf das Kontingent des jeweiligen Abkommens angerechnet werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Übergangsbestimmungen bis zu ihrem Auslaufen nicht durch bilaterale Praktikanten-, Grenzgänger- oder Beschäftigungsab­kommen entwertet werden.“

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schiefermair. – Bitte.

 


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