Präsident Dr. Heinz Fischer: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß unterfertigt und steht mit in Verhandlung.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Heidrun Silhavy und KollegInnen betreffend neue Praktikanten-,
Grenzgänger- oder Beschäftigungsabkommen, eingebracht im Zuge der Debatte zum
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (437 dB) über die
Regierungsvorlage (414 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das
Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert
werden (EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz)
Das
EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz bewirkt, dass StaatsbürgerInnen der Erweiterungsländer
im Falle einer Beschäftigung als AN in Österreich bzw im Falle einer Entsendung
nach Österreich grundsätzlich dem AuslBG unterliegen, soweit nicht Ausnahmen
aufgrund der Beitrittsverträge gelten. Diesem Ziel der Regierungsvorlage ist
zuzustimmen, es bleiben damit jedoch wesentliche Probleme ungelöst.
Die
Regierungsvorlage löst nämlich folgendes Problem nicht:
ArbeitnehmerInnen
aus den Erweiterungsländern erhalten aufgrund der Beitrittsverträge nach
wenigstens 12 Monaten Beschäftigung im Rahmen eines Praktikanten- oder
Grenzgängerabkommens oder im Rahmen eines der von der Regierung geplanten
(Regierungsprogramm) neuen Beschäftigungsabkommen Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt.
Sie werden daher nicht mehr auf die Kontingente des betreffenden Abkommens
angerechnet und machen dadurch Platz für neue, zusätzliche Beschäftigte in
diesem Kontingent. Dadurch können die Übergangsfristen und damit die
angestrebte Wirkung des EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetzes weitgehend
unterlaufen werden.
Aus
diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesregierung wird aufgefordert, neue Praktikanten-, Grenzgänger- oder Beschäftigungsabkommen
nur bei einer nachhaltigen Besserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt
abzuschließen bzw nur, wenn gleichzeitig auch wirksame Maßnahmen gegen
Arbeitslosigkeit gesetzt und dafür auch zusätzliche Mittel zur Verfügung
gestellt werden.
Außerdem
ist dabei und in bezug auf die bestehenden Abkommen mit Ungarn durch
Verhandlung sicherzustellen, dass ArbeitnehmerInnen, die nach zwölfmonatiger Beschäftigung
im Rahmen eines Abkommens Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt erhalten,
weiterhin auf das Kontingent des jeweiligen Abkommens angerechnet werden.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Übergangsbestimmungen bis zu ihrem
Auslaufen nicht durch bilaterale Praktikanten-, Grenzgänger- oder
Beschäftigungsabkommen entwertet werden.“
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Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schiefermair. – Bitte.