Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend neue Praktikanten-, Grenzgänger- oder Beschäftigungsabkommen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.
3. Punkt
Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (351 d.B.):
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert
werden (438 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.
13.51
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir diskutieren heute und morgen zahlreiche Europa-Themen und EU-Vorgaben, die umgesetzt und angepasst werden müssen. Es handelt sich bei diesem Tagesordnungspunkt um eine Änderung des Arbeitszeit- und des Arbeitsruhegesetzes, welches die EU-Arbeitszeitrichtlinie auch für ArbeitnehmerInnen in Verkehrsunternehmen umsetzt. Diese einstimmige Umsetzung zur Erlangung einer EU-konformen Rechtslage betrifft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Eisenbahn-, Straßenbahn-, Seilbahn-, Binnenschifffahrts- und Seeschifffahrtsunternehmen sowie das Flughafen- und Flugsicherungspersonal.
Es freut mich, dass die österreichische Rechtslage grundsätzlich bereits dem EU-Recht entspricht und dass es lediglich kleiner gesetzlicher Änderungen zur Anpassung bedarf. Es gibt daher für uns nicht viel zu diskutieren, jedoch liegt es nahe, kurz Stellung zu nehmen, da diese Thematik sehr wichtig ist.
Eine der erwähnten Änderungen im Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz betrifft die Festlegung der täglichen Mindestruhezeiten sowie ihre Verkürzungs- und Teilungsmöglichkeiten. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, auf die enormen gesellschaftspolitischen und familiären Auswirkungen von Ruhezeiten und Arbeitspausen hinzuweisen und darauf, wie wichtig es ist, dass wir durch gesetzliche Vorgaben Rahmenbedingungen schaffen, die genau diese Auswirkungen und Forderungen regeln und beachten.
Ich bin der Meinung, dass es in allen Bereichen unseres Erwerbslebens wichtig ist, dass unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend Zeit für ihre Familien und gesellschaftlichen Interessen haben. In diesem Zusammenhang möchte ich den immer wieder diskutierten arbeitsfreien Sonntag erwähnen. „Am siebenten Tage sollst du ruhen!“ – das kennen wir schon aus der Bibel. Ohne gemeinsamen Ruhetag wäre das gesellschaftliche Leben und vor allem das Familienleben gefährdet. Es ließen sich auch kaum mehr die zahlreichen Feste und Veranstaltungen organisieren, da alle Menschen unterschiedlich Freizeit hätten.
In Oberösterreich zum Beispiel ist der arbeitsfreie Sonntag in der Landesverfassung verankert. (Abg. Mandak: Das betrifft aber auch die Ladenöffnungszeiten, nicht nur den arbeitsfreien Sonntag!) In Wien ist das leider nicht möglich. Der arbeitsfreie Sonntag ist Voraussetzung für viele gemeinsame kulturelle, religiöse und familiäre Aktivitäten. Diese unschätzbaren ideellen Werte lassen sich nicht mit Geld bewerten. Wir von