ihrer Richtlinie betreffend Mindestnormen für die Aufnahme von AsylwerberInnen genau das festgeschrieben. Im Februar 2005, also in knapp einem Jahr, muss Österreich – mit welchen Mentalreservationen so manche auch immer – diese Richtlinie umsetzen. Das ist der Punkt, warum es auch seit Jahren die Verhandlungen um die Artikel-15a-Vereinbarung gegeben hat. Artikel-15a-Vereinbarung heißt eigentlich nichts anderes als: Der Bund hat eine Verantwortung, will diese Verantwortung mit den Ländern teilen und macht dazu einen Vertrag. – Herr Minister! Das haben Sie, wenn man so will, erfolgreich zu Stande gebracht.
Die Wertschätzung gegenüber diesem Erfolg
der Verhandlungen, wie auch immer die Motive der einzelnen Teilnehmer waren,
haben wir versucht, zum Ausdruck zu bringen, indem wir letzten Donnerstag bei
den Beratungen des Innenausschusses – für Sie vielleicht überraschend,
auch für andere vielleicht überraschend – dieser Artikel-15a-Vereinbarung
zugestimmt haben, ohne uns mit Kritik an der Ausgestaltung der Artikel-15a-Vereinbarung
zurückzuhalten. Frau Kollegin
Weinzinger und ich waren im Ausschuss. Ich habe versucht, Ihnen bis ins
kleinste Detail diese Artikel-15a-Vereinbarung zu skizzieren und zu erklären,
wie zum Teil lebensfremd und an den Bedürfnissen vorbei diese
Artikel-15a-Vereinbarung geht.
Ich
erkläre den Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht damit beschäftigt haben,
nur ein Detail: In dieser Vereinbarung steht, dass ein Minderjähriger, der
mittellos ist – mittellos heißt, er kann sich nichts kaufen, weil er
nichts hat –, von der Republik pro Tag 2,60 € Unterstützung für Essen
erhält. 2,60 €! Das gilt? (Abg. Öllinger: Da ist nicht einmal eine
Fuhrmann-Wurstsemmel drin!) Frau Fuhrmann ist jetzt nicht da, aber vielleicht erfährt sie es
trotzdem. Es sind exakt 2,62 € pro Tag, wenn man das auf den Monat
rechnet. Und das gilt für den neugeborenen Säugling genauso wie für den
jugendlichen Minderjährigen im Alter von 18 Jahren.
Meine
Damen und Herren! Sind Kolleginnen und Kollegen unter Ihnen, die einen halbwüchsigen
Sohn oder eine halbwüchsige Tochter haben, vor allem einen Sohn? Haben Sie eine
Vorstellung davon, was ein 17-Jähriger am Tag zu essen imstande ist? Haben Sie
eine Vorstellung, ob man da mit 2,60 € auskommen kann? – Nein, das
kann man nicht, aber genau das wird von österreichischen AsylwerberInnen in der
15a-Vereinbarung verlangt, und das sind Höchstsätze, die hier festgeschrieben sind, meine Damen
und Herren!
Ich
könnte jetzt meine Kritik an der Artikel-15a-Vereinbarung mit etlichen Details
fortsetzen, konzentriere mich aber auf jenen Punkt, der wesentlich ist,
nämlich auf jenen, den ich Ihnen eingangs geschildert habe. Das Wort des
Innenministers ist manchmal etwas wert, manchmal gibt es berechtigte Zweifel
daran, ob es tatsächlich so ist (Bundesminister Dr. Strasser: Wo?), aber ich möchte mich als Bürgerin dieses
Landes nicht und schon gar nicht als obdachloser mittelloser Asylwerber oder
obdachlose mittellose Asylwerberin auf das Wort des Innenministers verlassen
müssen, sondern möchte das Recht, den Rechtsanspruch, den die EU vorsieht, auch
durchsetzen können.
Genau diese Rechtsdurchsetzung fehlt in diesen Vereinbarungen und speziell in der Artikel-15a-Vereinbarung. Im Gegenteil: Man hat, ohne dass es notwendig wäre, weil man es in der Form der Artikel-15a-Vereinbarung nicht festlegen kann, auch noch hineingeschrieben: Aber es entsteht einem Fremden kein Rechtsanspruch aus dieser Angelegenheit. – Gut, es entsteht ihm aus der Vereinbarung kein Rechtsanspruch. Aber, Herr Bundesminister: Diese Vereinbarungen, diese politischen Verhandlungen sollten dazu führen, dass genau das gewährleistet ist, wofür wir – Sie vielleicht mit uns –, alle Betreuungseinrichtungen und all jene, die mit dem Leid von AsylwerberInnen in diesem Land befasst sind, eingetreten sind, nämlich einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf eine Mindestgrundversorgung, den alle haben wollen.