erklärt hat, sind das Taschengeld. (Abg.
Mag. Weinzinger: Das stimmt ja überhaupt nicht! Nachlesen!) Die
Grundversorgung ist an und für sich gewährleistet. (Abg. Mag. Stoisits:
Sie haben gar keine Ahnung!)
Ich bitte Sie, klarzustellen, dass es
hiebei um das Taschengeld und nicht um die Grundversorgung geht. (Abg.
Mag. Weinzinger: Das ist falsch!) Es geht bei dieser
Artikel-15a-Vereinbarung um die Sicherstellung der Grundversorgung. Das ist
eine menschliche Verpflichtung, aber natürlich auch eine finanzielle
Verantwortung für uns alle in Österreich. (Abg. Mandak: Taschengeld
sind 40 €, Essensgeld sind 80 €!)
Besonderer Dank gebührt an dieser Stelle vor allem Herrn Bundesminister Dr. Strasser und seinem Team im Kabinett, aber auch allen Mitarbeitern im Innenministerium, die diese Artikel-15a-Vereinbarung zustande gebracht haben. Das haben vor Strassers Amtszeit schon einige versucht, aber nie zur Umsetzung gebracht. (Beifall bei der ÖVP.)
Eines ist klar – und davon müssen wir ausgehen –: Dass wir derzeit über 10 000 Personen in Bundesbetreuung haben. Das sind fünf Mal so viele Personen, wie Dr. Strasser die Ausgangszahl zu Beginn seiner Amtstätigkeit als Innenminister vorgefunden hat. Im Jahr 2000 waren es 2 300, heute sind es 10 300.
Mit dieser Asylgesetz-Novelle und mit dieser Bundesbetreuungsvereinbarung ist ein wichtiger Schritt gelungen, und zwar erstens für die Hilfe für die Familienangehörigen und die Familienzusammenführung – das ist ein wesentlicher Punkt –, zweitens wird diese heutige Grundversorgungsvereinbarung in Österreich künftig auch einheitlich normiert sein. Es gibt gemeinsame Standards unter Berücksichtigung der europarechtlichen Regelungen.
Die Bundesbetreuung schließt eine gezielte
Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe mit ein. Ich möchte an dieser Stelle auch
den zahlreichen Hilfsorganisationen danken, die sich mit großem Einsatz in
diesem Bereich engagiert haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Mit dieser Artikel-15a-Vereinbarung ist die Aufgabenaufteilung zwischen dem Bund und den Ländern genau festgehalten. Ich hätte mir gewünscht, dass auch die Grünen heute zustimmen, weil dies tatsächlich ein Quantensprung in der Bundesbetreuung und ein Quantensprung in der Betreuung von Asylwerbern und Fremden in Österreich ist.
Es tut mir wirklich Leid, dass sich die Grünen im letzten Augenblick ausgeklinkt haben. (Abg. Mandak: Wir haben das Gesetz geändert!) Für die Asylwerber, Asylberechtigten und Vertriebenen erwarte ich mir durch diese Artikel-15a-Vereinbarung eine wesentliche Verbesserung der Situation. Das ist eine Verbesserung, die Bundesminister Dr. Strasser in Zusammenarbeit mit den Landeshauptleuten erreicht hat. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.31
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Kößl, Mag. Posch, Dr. Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen auch schriftlich überreicht wurde und genügend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht.
Im Hinblick auf den Umfang dieses Antrags lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen, verteilen; zusätzlich wird er dem Stenographischen Protokoll beigegeben.
Der
Antrag hat folgenden Wortlaut: