Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 120

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

eingedämmt schien, als die Asylantenheime in der Ullmannstraße und jüngst beim Meiselmarkt zwangsweise geschlossen wurden.“

Meine Damen und Herren! Ein klarer Hinweis darauf: So lange die Asylantenheime da waren, gab es einen verstärkten Handel mit Suchtgift, sobald diese Asylantenheime geschlossen wurden, ist auch der Suchtgifthandel in diesem Bezirk wesentlich zurück­gegangen. Das ist leider Gottes Realität, und diese Realität müssen wir zur Kenntnis nehmen!

Der zweite Schritt einer seriösen Fremdenpolitik ist der nun vorliegende Entwurf. Die Vereinbarung regelt verbindlich die Finanzierung der Versorgung von Asylwerbern.

Einige Zahlen dazu, weil sie noch nicht genannt wurden: Es wird kalkuliert – weil immer nur von einigen Euro die Rede ist – mit rund 8 000 € pro Person, die aufgewendet werden. Die größte Gruppe sind natürlich die rund 9 000 Asylwerber, 4 000 weitere sind es, bei denen es unmöglich ist, sie abzuschieben – auch hier wird die Regelung 60 : 40, Bundesanteil : Landesanteil an den Kosten, gesichert –, und dann natürlich die, bei denen der Asylantrag positiv beschieden wurde, das heißt die, die den Asyl­status bekommen; auch für sie ist auf Grund dieser Regelung vier Monate hindurch die Finanzierung gewährleistet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Haltung der Grünen in diesem Zusam­menhang ist für mich nicht verständlich: Auf der einen Seite von einem epochalen Werk zu sprechen, auf der anderen Seite dann jedoch nicht zuzustimmen, obwohl hier Rechtssicherheit entsteht, ist unverständlich.

Dessen ungeachtet: Wir Freiheitliche werden dem vorliegenden Entwurf selbstver­ständlich gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.44

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Strasser. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


14.44

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Februar 2000 hatten wir 2 300 Betreuungsplätze, jetzt, im März 2004, sind es 10 300. Wir können das erste Mal seit 19. Dezember 2003 sagen, dass alle, die bei uns um Asyl ansuchen, während des Asylverfahrens vollständig betreut werden. Damit sind wir wieder einmal Vorreiter in der Europäischen Union, denn diese Richtlinie gilt nicht seit 19. Dezember 2003, son­dern erst ab 6. Februar 2005; wir sind mehr als ein Jahr früher dran, als die Euro­päische Union dies vorsieht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir konnten mit dieser Artikel-15a-Regelung einen Jahrzehnte langen Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern beenden. Der Bund hat immer auf die Sozialhilfekompe­tenz der Länder verwiesen, die Länder auf die Zuständigkeit des Bundes auf Einreise-, Aufenthalts- und Asylgewährung sowie Aufenthaltsbeendigung.

Derzeit gibt es unterschiedliche Unterstützungssysteme einzelner Länder und des Bun­des. Wir haben dafür gesorgt, dass es bundesweit eine einheitliche Grundversorgung gibt, dass Unterbringung, Versorgung, Betreuung in den Ländern im Verhältnis der Wohnbevölkerung erfolgen wird. Wir haben die Schaffung eines Informationsverbun­des vorgesehen, der ab 1. Mai arbeiten wird, und wir haben die Aufgaben sehr klar und genau aufgeteilt: Der Bund wird für die Aufnahme in die Grundversorgung, für die Aufteilung der Asylwerber auf die Länder, für eigene Verrechnung und Koordination zuständig sein, die Länder für die tatsächliche Unterbringung, für die Betreuung und Versorgung der Unterzubringenden bis zur Entlassung aus der Grundversorgung.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite