Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 119

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. – Bitte.

 


14.39

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf vor Eingang in die Dis­kussion, da es meine erste Rede nach den Landtagswahlen in Kärnten und in Salzburg ist, meinen Respekt und meine Anerkennung gegenüber den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in Kärnten zum Ausdruck bringen, die in ihrer Einstellung zur Demokratie klar gezeigt haben, dass sie den Willen der Wählerinnen und Wähler in diesem Bundesland respektieren.

Auch im Bundesland Salzburg hat es eine klare Entscheidung gegeben. Die Sozialde­mokratische Partei unter der Führung von Frau Gabi Burgstaller ist dort stimmenstärks­te Partei geworden. Und für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, diesen Wählerwillen anzuerkennen.

Die Haltung Ihres Parteivorsitzenden Gusenbauer war im Ansatz auch richtig. Ich erin­nere mich daran, dass er während des Wahlkampfes sehr wohl gesagt hat, dass die stimmenstärkste Partei den Landeshauptmann stellen wird können. Das, was ich aber nicht ganz nachvollziehen kann, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der Um­stand, dass jetzt innerhalb der Sozialdemokraten eine Diskussion entsteht, wobei sich Herr Klubobmann Cap dann im Ausland entschuldigen muss, um hier etwas richtig zu stellen.

Wie auch immer, noch einmal mein Respekt gegenüber der demokratischen Entschei­dung der Kärntner Sozialdemokraten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Diese Grundversorgungsvereinbarung ist ein wichtiger Bei­trag für eine seriöse Fremdenpolitik. Den ersten Schritt, der mit 1. Mai auch umgesetzt wird, haben wir bereits gesetzt, nämlich das Asylgesetz in seiner novellierten Form, wobei einer der Kernpunkte, das möchte ich doch noch einmal in Erinnerung rufen, § 24a ist, der besagt, dass Asylwerber innerhalb von 72 Stunden erfahren können sollen und müssen, ob das Verfahren zulässig ist oder nicht. Das trägt doch insgesamt zu einer wesentlichen Beschleunigung bei – zum Wohle der Asylwerber, aber letztlich natürlich auch zum Wohle aller Österreicherinnen und Österreicher, die wissen, wer berechtigt ist, einen Asylantrag zu stellen, und wer bereits abgeschoben wird.

Meine Damen und Herren! In Zukunft wird es diese Scheinasylanten, die hier in Österreich sind, wesentlich früher nicht mehr geben.

Ein weiterer Vorteil dieses neuen Gesetzes, das mit 1. Mai in Kraft tritt, ist natürlich, dass unzulässige Asylanträge wegen Drittstaatensicherheit sofort geregelt werden können, das heißt, dass diese Personen, nachdem das geprüft wurde, sofort wieder in sichere Drittstaaten rund um Österreich abgeschoben werden können.

Ein weiterer Vorteil: Durch diese rasche Prüfung und die sofortige Rückweisungsmög­lichkeit werden wir auch eine merkbare Entlastung – das muss ich auch sagen, ohne provozieren zu wollen – hinsichtlich gewisser Kriminalitätsdelikte in Österreich haben, denn die derzeitige Situation ist wirklich sehr ernst, meine Damen und Herren!

Ich zitiere aus dem heutigen „Kurier“, damit nicht die FPÖ etwas sagt, sondern ein Journalist des „Kurier“ schreibt, so wie viele andere, unter dem Titel „So soll Fünfhaus sicherer werden“:

„Das Gürtel-Wohnviertel zwischen der Kirche Maria am Siege und der Gumpendorfer Straße. Hier hat sich wieder einmal die Drogenszene festgekrallt, die vorübergehend


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