meister dazu zu gewinnen, dass sie in ihren Gemeinden AsylwerberInnen aufnehmen? (Abg. Ellmauer: Welche? Nennen Sie die Namen!) Das kommt dann ohnehin noch.
Es wäre daher höchst an der Zeit, die Debatte um AsylwerberInnen in eine positivere Richtung zu lenken, und dabei sind auch Sie gefordert, Herr Minister! Stellen wir doch einmal die Schicksale dieser Menschen, der AsylwerberInnen, in den Mittelpunkt der Debatte und nicht immer die Skandalisierung und die Kriminalisierung der AsylwerberInnen. Ich bin überzeugt, dann kann und wird es gelingen, die ÖsterreicherInnen davon zu überzeugen, dass es sinnvoll und richtig ist, AsylwerberInnen in menschenwürdigen Unterkünften unterzubringen und nicht in Massenquartieren, wo Probleme vorprogrammiert sind.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hoffe
im Sinne der schutzbedürftigen Menschen, die nach Österreich kommen, dass die
Vernunft und die Achtung vor den Menschen siegt. (Beifall bei der SPÖ und
bei Abgeordneten der Grünen.)
17.59
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kapeller. – Bitte, Herr Kollege.
18.00
Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Hohes Haus! Mit dieser Vereinbarung gelingt es – wie schon erwähnt – nach Jahren der Diskussion endlich, ausgewogen zwischen Bund und Ländern den ärmsten Menschen, den Flüchtlingen eine Grundversorgung zu garantieren. Nunmehr wird Verantwortung nicht mehr hin- und hergeschoben. Die Sache ist endlich klar geregelt. Diese Grundversorgung ist in Wirklichkeit umfassend.
Es wird untergebracht, verpflegt, mit
Taschengeld ausgestattet und die medizinische Versorgung gewährleistet. Kosten
für Bekleidung und für den Schulbesuch werden übernommen – eben
Elementares fürs Leben. Ich finde, dazu sind wir auch verpflichtet. Mehr
könnte es natürlich immer sein, nur, Frau Kollegin Stoisits – sie ist
nicht da –: Die Kosten für Schikurse und Theaterbesuche gehen darüber
hinaus. Auch österreichische Familien haben oftmals die Qual, ihren Kindern
nicht alles bieten zu können, weil sie es sich einfach nicht leisten können.
Welche Antworten geben wir diesen Familien, diesen Kindern? – Das wurde
aber im Ausschuss und auch hier schon gesagt. (Abg. Reheis: Das ist mehr als peinlich!)
Ich denke, so ist nunmehr eine sehr gute Lösung für die Betroffenen selbst gefunden worden. Frau Kollegin Weinzinger! Gerade jetzt gibt es durch dieses Bundesbetreuungsgesetz ab 1. Mai 2005 einen Rechtsanspruch auf Versorgung, und die Grundversorgungsvereinbarung nach Artikel 15a B-VG ist in Wirklichkeit eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ohne Drittwirkung.
Ich denke, das, was Generationen von Innenministern vor Dr. Ernst Strasser nicht geschafft haben, hat jener in beeindruckender Art und Weise nun erledigt. Dieses positive Gestalten für unser Österreich hat in dieser Bundesregierung eben System. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
18.02
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Scharer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
18.02
Abgeordnete Erika Scharer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass die Länder künftig für die Betreuung der AsylwerberInnen zuständig sind. Ich denke, dass in Kenntnis der regionalen Gegebenheiten durch die Lan-