sionszertifikaten
(Emissionszertifikategesetz – EZG) (400 d.B.) in der Fassung des
Ausschussberichtes 417 d.B.
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Die
im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
1. §
11 (7) lautet:
„(7)
Alle Anlagen gemäß Anhang 1 oder einer Verordnung gemäß § 2 Abs. 2 sowie
Anlagen, die gemäß § 2 Abs. 3 in den Zuteilungsplan aufgenommen wurden,
die spätestens eine Woche vor dem Termin für die Übermittlung des
Zuteilungsplans an die Europäische Kommission gemäß § 13 Abs. 3 in erster
Instanz anlagenrechtlich genehmigt wurden, sind im nationalen Zuteilungsplan zu
berücksichtigen. Für die Zuteilung an Anlagen, für die keine oder
unvollständige bzw. nicht ausreichende Emissionsmeldungen vorliegen, darunter
fallen Anlagen, die während oder nach der jeweiligen Basisperiode in Betrieb
genommen wurden, sind jedenfalls folgende Faktoren zu berücksichtigen:
1.
die genehmigte Kapazität der Anlage;
2.
die durchschnittliche Kapazitätsauslastung im Branchendurchschnitt;
3.
die zu erwartende Kapazitätsauslastung der Anlage in der Periode;
4.
die zu erwartenden Emissionen der Anlage unter der Annahme der Anwendung des
Standes der Technik.“
Begründung
Zu
Ziffer 1 (§ 11 Abs 7):
Der
Stichtag, bis zu dem eine anlagenrechtliche Genehmigung erster Instanz
vorliegen muss, damit die Anlage im nationalen Zuteilungsplan berücksichtigt
wird, soll möglichst knapp vor dem gemeinschaftsrechtlich determinierten
Zeitpunkt der Übermittlung an die Europäische Kommission gewählt werden, um
ungerechtfertigte Differenzierungen zwischen Anlagen, die vor dem Stichtag
genehmigt wurden, und Anlagen, die nach dem Stichtag genehmigt wurden,
möglichst zu vermeiden; andererseits muss der Behörde genügend Zeit gegeben
werden, Neugenehmigungen hinsichtlich der damit verbundenen
Kohlenstoffdioxidemissionen zu bewerten.
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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Frau Kollegin, Sie sind am Wort.
21.28
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Herr Kollege Kopf, also wenn das, was die Kollegin Sima hier ausgeführt hat, polemisch war, dann trinke ich nie wieder ein Glas Prosecco, das schwöre ich Ihnen. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen.)
Kehren wir zu dem Ausgangspunkt zurück: Warum machen wir diesen ganzen Zirkus mit diesem Emissionszertifikat überhaupt? Das ist ein unglaublich kompliziertes Gesetz!
In diesem Zusammenhang möchte ich zurückerinnern an den Ausgangspunkt, an 1992: Rio de Janeiro: die große Umweltkonferenz, wo sich die Hoffnungen weltweit auf einen großen Umweltgipfel konzentriert haben und wo dann als Ergebnis dieses großen Umweltgipfels eine Klima-Rahmenkonvention herausgekommen ist, und zwar auf