Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Daher gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 417 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Kopf, Wittauer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf § 11 Abs. 7 bezieht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes, unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Kopf, Wittauer, Kolleginnen und Kollegen, abstimmen.
Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Auch hier bitte ich jene Damen und Herren,
die diesem Antrag auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist
wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
12. Punkt
Bericht des
Umweltausschusses über den Antrag 354/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf,
Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (418 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 12. Punkt der Tageordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
22.11
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Umweltminister! Geschätzte Damen und Herren! (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.) Es geht um eine Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes, und zwar um eine Reparatur infolge eines VfGH-Erkenntnisses. Die Grünen können dieser Novelle aus zwei Gründen nicht zustimmen. Einerseits wird dem VfGH-Erkenntnis nicht Rechnung getragen. Es geht hiebei um die Frage Bescheid oder Verordnung bei der Frage Verlängerung für Deponien bezüglich der Lagerung von unbehandelten Abfällen. Ich als Juristin würde es als Frotzelei bezeichnen, wie man hier versucht, dem VfGH-Erkenntnis zu entsprechen. Es ist meiner Meinung nach überhaupt nicht ernst genommen worden, was hier mit drohendem Zeigefinger gegenüber dem Gesetzgeber von Seiten des Verfassungsgerichtshofs gerügt worden ist.
Das Zweite ist eine Halbherzigkeit, die
wir schon länger kritisieren, nämlich die Schieflage zwischen
mechanisch-biologischen Anlagen und der Verbrennung, die durch diese Novelle
einfach fortgeschrieben wird. Der Kritik an dieser Ungleichgewichtung, dass
nämlich im einen Bereich unbehandelte Abfälle auf zwölf Jahre per
Ausnahmeregelung gelagert werden können im anderen aber nicht, wurde überhaupt
nicht Rechnung getragen. Deswegen werden die Grünen dieser Novelle nicht
zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
22.12
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Machne. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.