bestimmten Abkommen folgend, aber ich glaube, mit dieser Maßnahme, die hier in dieser Vorlage vorgesehen ist, wurde – wir haben es im Übrigen im Ausschuss erwähnt – eindeutig über das Ziel hinausgeschossen, weshalb wir betreffend Fragen des Datenschutzes, betreffend Fragen der Menschenrechtskompatibilität et cetera hier nicht zustimmen können. Ich verweise namentlich – jedenfalls einmal für das Protokoll – auf § 7 Abs. 3, § 7 Abs. 5, § 7 Abs. 6, § 8 Abs. 3 und § 8 Abs. 4 ff.
Ich sage Ihnen, hier wird einfach – und die SPÖ hat sich offensichtlich ja jetzt die Sache auch noch einmal genau angeschaut – über das Ziel hinausgeschossen, und es gibt eben, wie immer in diesen Dingen, eine Abwägung. Deshalb lehnen wir diesen Punkt ab. Das wollte ich jetzt noch ausdrücklich erwähnen und die Sache abschließend damit begründen, dass in dieser Materie der Punkt „Rechtsschutzbeauftragter“ offensichtlich überhaupt kein Thema mehr ist, jedenfalls anders als bisher. Das ist offensichtlich die Konsequenz: Wenn Ihnen der Verfassungsgerichtshof in den Militärbefugnisbereichen und sicherheitspolizeilichen Bereichen die Sache zu Recht zurückschmeißt, dann ist beim nächsten Gesetz, das ähnliche Bereiche tangiert, gleich überhaupt einmal das Ganze ausgespart.
So kann es ja nicht gehen! Alleine das
wäre schon ein Grund, diesen Punkt abzulehnen. Deshalb unser unterschiedliches
Abstimmungsverhalten. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der SPÖ.)
12.32
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Bucher. Redezeitvorschlag: 5 Minuten. – Bitte.
12.32
Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Wesentlichen geht es in diesen vier Punkten um Richtlinien und die Erfüllung europäischer Zielsetzungen, die wir hier besprechen und exekutieren. Es ist, glaube ich, im weitesten Teilen auch eine Übereinstimmung unter den vier Fraktionen gegeben, diese Bereiche gemeinsam umsetzen zu wollen. Ich verstehe, ehrlich gesagt, die Bedenken der SPÖ nicht ganz, was das Zollrechts-Durchführungsgesetz betrifft und die Überführung der Zollbeamten unter die Ägide des Innenministeriums, weil ich denke, dass das auch eine klarere und verwaltungstechnisch einfachere Lösung ist, wenn wir die Kompetenzen dort bündeln, wo sie gefordert sind. Ich denke, dass das eine sinnvolle Maßnahme ist, wenn wir die Zollbeamten unter das Dach des Innenministeriums stellen, weil wir ja auch wissen, dass im Bereich der Betrugsbekämpfung auf internationaler Ebene, im Bereich der Geldwäsche, des organisierten Verbrechens, der Kriminalität immer neue Ausformungen zutage treten, denen wir auch mit entsprechender Kompetenz entgegenzutreten haben, und diese Kompetenzvermittlung auch von einer sehr kompakten Stelle aus geleitet werden sollte. Daher verstehe ich die Position der SPÖ nicht ganz, sie ist für mich nicht ganz nachvollziehbar.
Was die Quellensteuer betrifft, steht es, glaube ich, außer Diskussion, dass das eine sehr sinnvolle Maßnahme ist, mit der gegen Steuersünder – egal, wo diese beheimatet sind, in welchem Mitgliedsland der Europäischen Gemeinschaft – eine klare, einheitliche Regelung getroffen wird, um dieser erhöhten Mobilität im Bereich des Waren-, des Geld- und des Kapitalverkehrs Herr zu werden und sich hier in Form einer gegenseitigen Amtshilfe auch bilateral und multilateral zu unterstützen.
Ein Bereich, der bisher von niemandem angesprochen wurde, ist, dass die Haftung der Landeshypothekenbanken und Sparkassen künftig entfällt und dass es hier eine Überbrückung gibt, die uns einen Zeitraum von vier Jahren offen lässt, um entsprechende Maßnahmen auf Länder- und Gemeindeebene zu treffen. Ich halte auch