Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 71

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

bestimmten Abkommen folgend, aber ich glaube, mit dieser Maßnahme, die hier in dieser Vorlage vorgesehen ist, wurde – wir haben es im Übrigen im Ausschuss er­wähnt – eindeutig über das Ziel hinausgeschossen, weshalb wir betreffend Fragen des Datenschutzes, betreffend Fragen der Menschenrechtskompatibilität et cetera hier nicht zustimmen können. Ich verweise namentlich – jedenfalls einmal für das Protokoll – auf § 7 Abs. 3, § 7 Abs. 5, § 7 Abs. 6, § 8 Abs. 3 und § 8 Abs. 4 ff.

Ich sage Ihnen, hier wird einfach – und die SPÖ hat sich offensichtlich ja jetzt die Sache auch noch einmal genau angeschaut – über das Ziel hinausgeschossen, und es gibt eben, wie immer in diesen Dingen, eine Abwägung. Deshalb lehnen wir diesen Punkt ab. Das wollte ich jetzt noch ausdrücklich erwähnen und die Sache abschließend damit begründen, dass in dieser Materie der Punkt „Rechtsschutzbeauftragter“ offen­sichtlich überhaupt kein Thema mehr ist, jedenfalls anders als bisher. Das ist offen­sichtlich die Konsequenz: Wenn Ihnen der Verfassungsgerichtshof in den Militärbe­fugnisbereichen und sicherheitspolizeilichen Bereichen die Sache zu Recht zurück­schmeißt, dann ist beim nächsten Gesetz, das ähnliche Bereiche tangiert, gleich über­haupt einmal das Ganze ausgespart.

So kann es ja nicht gehen! Alleine das wäre schon ein Grund, diesen Punkt ab­zulehnen. Deshalb unser unterschiedliches Abstimmungsverhalten. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.32

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Bucher. Redezeitvorschlag: 5 Minuten. – Bitte.

 


12.32

Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Wesentlichen geht es in diesen vier Punkten um Richtlinien und die Erfüllung europäischer Zielsetzungen, die wir hier be­sprechen und exekutieren. Es ist, glaube ich, im weitesten Teilen auch eine Über­einstimmung unter den vier Fraktionen gegeben, diese Bereiche gemeinsam umsetzen zu wollen. Ich verstehe, ehrlich gesagt, die Bedenken der SPÖ nicht ganz, was das Zollrechts-Durchführungsgesetz betrifft und die Überführung der Zollbeamten unter die Ägide des Innenministeriums, weil ich denke, dass das auch eine klarere und verwal­tungstechnisch einfachere Lösung ist, wenn wir die Kompetenzen dort bündeln, wo sie gefordert sind. Ich denke, dass das eine sinnvolle Maßnahme ist, wenn wir die Zoll­beamten unter das Dach des Innenministeriums stellen, weil wir ja auch wissen, dass im Bereich der Betrugsbekämpfung auf internationaler Ebene, im Bereich der Geld­wäsche, des organisierten Verbrechens, der Kriminalität immer neue Ausformungen zutage treten, denen wir auch mit entsprechender Kompetenz entgegenzutreten ha­ben, und diese Kompetenzvermittlung auch von einer sehr kompakten Stelle aus geleitet werden sollte. Daher verstehe ich die Position der SPÖ nicht ganz, sie ist für mich nicht ganz nachvollziehbar.

Was die Quellensteuer betrifft, steht es, glaube ich, außer Diskussion, dass das eine sehr sinnvolle Maßnahme ist, mit der gegen Steuersünder – egal, wo diese beheimatet sind, in welchem Mitgliedsland der Europäischen Gemeinschaft – eine klare, ein­heitliche Regelung getroffen wird, um dieser erhöhten Mobilität im Bereich des Waren-, des Geld- und des Kapitalverkehrs Herr zu werden und sich hier in Form einer gegen­seitigen Amtshilfe auch bilateral und multilateral zu unterstützen.

Ein Bereich, der bisher von niemandem angesprochen wurde, ist, dass die Haftung der Landeshypothekenbanken und Sparkassen künftig entfällt und dass es hier eine Überbrückung gibt, die uns einen Zeitraum von vier Jahren offen lässt, um ent­sprechende Maßnahmen auf Länder- und Gemeindeebene zu treffen. Ich halte auch


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite